IS Unterstützer muss nicht ins Gefängnis
Ein Schüler aus Kissing hat für Terroristen im sozialen Netzwerk Facebook Profile angelegt. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb Haft. Wie sich der junge Mann radikalisierte – und warum ihm die Richter noch eine Chance geben
München/Kissing Er trägt ein weißes Hemd und Jeans. Sein Gesicht verbirgt Berat N.*, 22, hinter einer Aktenmappe. So lange, bis der Kameramann eines Fernsehsenders den Gerichtssaal verlassen hat. Seine Wangen sind rot gefleckt. Berat N. ist nervös. Er wartet auf das Urteil. Es geht für ihn an diesem Mittwochvormittag um viel. Weil er ein Anhänger der Terrororganisation IS war, will ihn die Staatsanwaltschaft für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis schicken. Um kurz nach 10 Uhr fällt die Anspannung von ihm ab. Er lächelt zum ersten Mal an diesem Tag. Er bleibt in Freiheit.
Die Richter des 8. Strafsenats am Oberlandesgericht München geben dem jungen Mann aus der Gemeinde Kissing noch eine Chance. Sie verurteilen ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr – auf Bewährung. Zudem muss Berat N. regelmäßig ein Beratungsgespräch mit IslamismusFachleuten führen und 60 Stunden soziale Arbeit leisten. Der türkisch- stämmige Angeklagte hatte über das Internet Kontakt mit deutschen Islamisten aufgenommen, die in Syrien und im Irak für den sogenannten Islamischen Staat – kurz IS – kämpften. Der Schüler half mehreren IS-Kämpfern dabei, neue Nutzerprofile im sozialen Netzwerk Facebook anzulegen. Das Netzwerk sperrte offenbar mehrfach die Profile der Terroristen, weil sie dort für den IS warben. Das Gericht bewertet das als „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“.
Berat N. tauschte sich auch über den Nachrichtendienst Whatsapp mit den IS-Kämpfern aus. Einem der Islamisten schickte er ein Foto zu, das zeigt, wie ein jordanischer Soldat in einen Käfig gesperrt und verbrannt wird. Im sozialen Netzwerk Facebook verbreitete er ein Video einer Enthauptung. Zu sehen ist ein IS-Terrorist, der einem Soldaten mit einem Messer den Kopf abschneidet. Berat N. kommentierte das unter anderem mit den Worten: „Kopf ab, mein Freund“. All das spielte sich im Zeitraum von Ende 2014 bis Anfang 2015 ab. Im Februar 2015 konfrontierten ihn Ermittler der Kripo mit den Vorwürfen. Er legte danach schnell ein Geständnis ab. Heute betont er, dass er mit dem IS nichts mehr zu tun haben wolle. Für sein Verhalten damals schäme er sich.
Die Richter nahmen dem 22-Jährigen diese Reue ab. Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier sagte, Berat N. habe sich in dem mehrtägigen Prozess „glaubwürdig vom IS distanziert“. Das Gericht sei auch überzeugt davon, dass er in Zukunft ein „rechtschaffenes“Leben führen werde. Die Richter gehen davon aus, dass sich der zur Tatzeit 19-Jährige in einer Lebenskrise befand, als er sich dem Islamischen Staat zuwandte. Er schaffte den Sprung an die Fachoberschule nicht. Dadurch platzte sein Traum, Luftund Raumfahrtingenieur zu werden. Inzwischen hat er dieses Tief überwunden. Berat N. absolviert jetzt eine Ausbildung. Die Noten sind gut, die Berufsschule lobt sein Verhalten. Der Fall zeigt allerdings, wie rasch sich Menschen über das Internet radikalisieren können.
Berat N. war damals entsetzt über die Giftgasangriffe des syrischen Regimes auf die Bevölkerung. Aus Wut darüber beschäftigte er sich mit dem IS. Und bald schon nahm er Kontakte zu Kämpfern auf. Er wurde auch in eine Whatsapp-Gruppe aufgenommen, in der sich deutsche Islamisten über eine Ausreise nach Syrien austauschten. Berat N. sagt, er habe sich aber gegen eine Ausreise entscheiden, weil er seine Familie nicht damit belasten wollte.
Die Eltern des jungen Mannes sind laut Urteil gläubige Muslime. Radikale Strömungen und den IS lehnen sie aber entschieden ab. Berat N. hat mehrere Jahre in einem Wohnheim für muslimische Schüler in München gelebt. Das Heim wird vom Verband der islamischen Kulturzentren betrieben. Das Gericht geht davon aus, dass er sich dort nicht radikalisiert hat. Das sei erst danach geschehen, als er das Heim wegen des Scheiterns an der Fachoberschule verließ und in Augsburg ein Berufsförderzentrum besuchte. Die Freunde aus dem Heim fehlten ihm und er begann, sich verstärkt mit dem Internet zu beschäftigen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Appell des Verteidigers Hermann Christoph Kühn, der dafür plädiert hatte, Berat N. nicht zu inhaftieren. Das würde die großen Fortschritte, die der Angeklagte gemacht habe, nur gefährden, argumentierte der Anwalt. Verurteilt wurde Berat N. nach Jugendstrafrecht, weil er zur Tatzeit jünger als 21 war und nach Ansicht der Richter noch das Leben eines Jugendlichen führte. Berat N. nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. Die für Terrorverfahren zuständige Generalstaatsanwaltschaft ließ zunächst offen, ob sie das Urteil anfechten wird. *Name geändert
„Der Angeklagte hat sich glaubwürdig vom IS distanziert.“Richter Reinhold Baier