Zu massiv für Haunswies?
Mehrheit stellt sich gegen Haltung des Landratsamtes
Affing Die Entscheidung war ein Bumerang – schon bei der Ablehnung einer Voranfrage auf Bau von drei Reihen- und einem Doppelhaus in Haunswies im Juni war abzusehen: Das Thema kehrt in den Affinger Gemeinderat zurück. Und zwar deshalb, weil das Landratsamt kein Problem mit einer Genehmigung hätte. Die Kreisbehörde gab dem Gemeinderat nun die Gelegenheit, seine Meinung zu ändern. Andernfalls wird sie das Einvernehmen der Kommune ersetzen.
Wie berichtet, plante die GIV GmbH aus Sielenbach zunächst sieben Reihenhäuser mit Tiefgarage auf einem Grundstück an der Ecke Aichacher Straße/Gartenweg. Nach der Ablehnung des Affinger Rates speckte die Gesellschaft ab. Doch auch die reduzierten Pläne lehnte dieser im Juni mit 6:10 Stimmen ab.
Gerald Eberl betonte am Dienstag, seither hätten sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, er sehe keinen Grund, seine Meinung zu ändern. Die Bebauung sei angesichts der Umgebung viel zu massiv. So sah es auch Joseph Engelschalk, der von einem Klotz sprach. Verwaltungschef Tilo Leister informierte, dass Affing Rechtsmittel gegen eine mögliche Genehmigung des Landratsamtes einlegen könne. Die Erfolgschancen einer Klage wollte er aber nicht beurteilen. Man könne trefflich darüber streiten, was sich einfüge und was nicht. Zur Überlegung, nachträglich einen Bebauungsplan aufzustellen, sagte Leister, eine Verhinderungsplanung sei rechtlich nicht zulässig. Einig war sich der Gemeinderat auch diesmal nicht. Albert Gutmann etwa wollte dem Projekt erneut zustimmen. Er bezeichnete es allerdings als schade, dass der Gemeinderat eingeschaltet werde, obwohl er nichts entscheiden könne. Markus Jahnel betonte, der Bauwerber habe die Vorgabe des Gemeinderates, die Geschossflächenzahl zu reduzieren, eingehalten. Deshalb sehe er keinen Grund, die Voranfrage abzulehnen. Mit 7:9 Stimmen lehnte der Gemeinderat erneut das Einvernehmen ab. „Es kommt noch mal. So viel steht fest“, prognostizierte Bürgermeister Markus Winklhofer, der ein zweites Mal für das Projekt gestimmt hatte.
● Satzung für Ortsrand Über eine Ortsrandsatzung soll ein Grundstück unweit des Gartenweges in Haunswies mit einem Wohnhaus bebaut werden können. Der Erfolg ist fraglich, weil die Zufahrt länger sein müsste, als es die Vorschriften erlauben. Dennoch entschied sich der Gemeinderat einstimmig, diesen Weg zu versuchen. Scheitert er, wird voraussichtlich über die Aufstellung eines Bebauungsplanes beraten. Klar ist, dass der Antragsteller die Kosten für die Planung tragen muss.