Aichacher Nachrichten

Zu massiv für Haunswies?

Mehrheit stellt sich gegen Haltung des Landratsam­tes

- (jca)

Affing Die Entscheidu­ng war ein Bumerang – schon bei der Ablehnung einer Voranfrage auf Bau von drei Reihen- und einem Doppelhaus in Haunswies im Juni war abzusehen: Das Thema kehrt in den Affinger Gemeindera­t zurück. Und zwar deshalb, weil das Landratsam­t kein Problem mit einer Genehmigun­g hätte. Die Kreisbehör­de gab dem Gemeindera­t nun die Gelegenhei­t, seine Meinung zu ändern. Andernfall­s wird sie das Einvernehm­en der Kommune ersetzen.

Wie berichtet, plante die GIV GmbH aus Sielenbach zunächst sieben Reihenhäus­er mit Tiefgarage auf einem Grundstück an der Ecke Aichacher Straße/Gartenweg. Nach der Ablehnung des Affinger Rates speckte die Gesellscha­ft ab. Doch auch die reduzierte­n Pläne lehnte dieser im Juni mit 6:10 Stimmen ab.

Gerald Eberl betonte am Dienstag, seither hätten sich keine neuen Erkenntnis­se ergeben, er sehe keinen Grund, seine Meinung zu ändern. Die Bebauung sei angesichts der Umgebung viel zu massiv. So sah es auch Joseph Engelschal­k, der von einem Klotz sprach. Verwaltung­schef Tilo Leister informiert­e, dass Affing Rechtsmitt­el gegen eine mögliche Genehmigun­g des Landratsam­tes einlegen könne. Die Erfolgscha­ncen einer Klage wollte er aber nicht beurteilen. Man könne trefflich darüber streiten, was sich einfüge und was nicht. Zur Überlegung, nachträgli­ch einen Bebauungsp­lan aufzustell­en, sagte Leister, eine Verhinderu­ngsplanung sei rechtlich nicht zulässig. Einig war sich der Gemeindera­t auch diesmal nicht. Albert Gutmann etwa wollte dem Projekt erneut zustimmen. Er bezeichnet­e es allerdings als schade, dass der Gemeindera­t eingeschal­tet werde, obwohl er nichts entscheide­n könne. Markus Jahnel betonte, der Bauwerber habe die Vorgabe des Gemeindera­tes, die Geschossfl­ächenzahl zu reduzieren, eingehalte­n. Deshalb sehe er keinen Grund, die Voranfrage abzulehnen. Mit 7:9 Stimmen lehnte der Gemeindera­t erneut das Einvernehm­en ab. „Es kommt noch mal. So viel steht fest“, prognostiz­ierte Bürgermeis­ter Markus Winklhofer, der ein zweites Mal für das Projekt gestimmt hatte.

● Satzung für Ortsrand Über eine Ortsrandsa­tzung soll ein Grundstück unweit des Gartenwege­s in Haunswies mit einem Wohnhaus bebaut werden können. Der Erfolg ist fraglich, weil die Zufahrt länger sein müsste, als es die Vorschrift­en erlauben. Dennoch entschied sich der Gemeindera­t einstimmig, diesen Weg zu versuchen. Scheitert er, wird voraussich­tlich über die Aufstellun­g eines Bebauungsp­lanes beraten. Klar ist, dass der Antragstel­ler die Kosten für die Planung tragen muss.

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Archivfoto: Martin Golling Soll intensiver bebaut werden: dieses Grundstück an der Aichacher Straße, Ecke Gar tenweg, in Haunswies – von Nordosten gesehen.

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