Werkstatt beim Campingplatz geplant
Ein Unternehmen will in der Nähe des Radersdorfer Sees bauen. Der Gemeinderat befürchtet, dass es dann zu Lärmbelästigungen für die Nachbarn kommt. Auch zentrale Fragen sind noch offen
Kühbach In Unterbernbach (Gemeinde Kühbach) ärgern sich die Anwohner über Lärmbelästigungen durch das Holzbauunternehmen Pfeiffer. Bei der geplanten Erweiterung eines Lohnunternehmens in der Nähe des Radersdorfer Sees reagierte der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag deshalb sensibel auf das Thema Lärm. Die Gemeinde will mit der Änderung des Flächennutzungsplans erst einmal klären, ob eine gewerbliche Nutzung des Grundstückes überhaupt in Frage kommt.
Garagen und eine Reparaturwerkstatt für Lastwagen sollen auf einem Grundstück neben der Kreisstraße beim Bahnübergang im Ortsteil Radersdorf entstehen. Nachbar ist der Campingplatz am See, dessen Gelände als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist. Deshalb gab der Antragsteller schon im Vorfeld ein Lärmschutzgutachten in Auftrag. Das Ergebnis teilte Bürgermeister Johann Lotterschmid dem Gemeinderat mit: „Die Berechnungen ergaben, dass es grundsätzlich möglich wäre.“
Bauflächen könnten auf jeden Fall nur im oberen Bereich des Grundstückes, also zur Kreisstraße hin, ausgewiesen werden, sagte Planer Hans Brugger. Die andere Hälfte des Grundstücks liegt im Überschwemmungsbereich und sei wohl nur als Ausgleichsfläche nutzbar, meinte der Planer, der dem Gemeinderat einen Entwurf des geänderten Flächennutzungsplans vorstellte. Eine Änderung des Planes ist notwendig, damit das bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Areal in Gewerbeflächen umgewandelt werden kann.
Und die Gemeinde verfolgt mit der Änderung noch ein weiteres Ziel: Sie will klären lassen, ob die Fläche überhaupt gewerblich genutzt werden kann. Laut Brugger liegt ein Teil nicht nur im Überschwemmungsgebiet.
„Egal, wie das Ergebnis sein wird: Am Ende darf kein Ärger mit dem Campingplatz stehen, weil es zu laut ist.“
Manfred Felber
Auch Bodendenkmäler, konkret Gräber aus der Bronzezeit, werden hier vermutet. Deshalb sind sowohl die Gemeinde als auch der Planer auf die Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege gespannt.
Auch in puncto Lärm erhofft sich die Kommune von dem Verfahren Klarheit. Vorausgesetzt, dass das Areal gewerblich genutzt werden kann, hätte Planer Brugger schon eine Idee: „Wenn man eine Halle errichtet, dann ist sie gleichzeitig der Lärmschutz, und der anschließende Campingplatz wäre damit nicht mehr über Gebühr belastet.“
Darüber, ob eine Halle oder ein Lärmschutzwall sinnvoller sei, wür- den im Bebauungsplan detaillierte Aussagen stehen, antwortete Brugger auf die Frage von Markus Singer. Singer wollte auch wissen, welche Lärmquellen in das Gutachten eingerechnet worden waren. Der Planer wies darauf hin, dass es bisher nur eine Voruntersuchung sei, dem eine detailliertere folgen würde.
Brugger war sich bewusst: „Das könnte unter Umständen nicht ganz unproblematisch sein.“Das Grundstück auf der anderen Seite der Kreisstraße, das Georg Schäffler ins Spiel brachte, kommt wegen Altlasten im Boden nicht in Frage. Der Standpunkt von Manfred Felber: „Egal, wie das Ergebnis sein wird: Am Ende darf kein Ärger mit dem Campingplatz stehen, weil es zu laut ist.“
Bis auf drei Gemeinderäte stimmten alle dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Behörden und öffentliche Träger werden im Rahmen des Bauleitverfahrens ihre Stellungnahmen abgeben. Privatbürger haben einen Monat lang die Möglichkeit, den Plan im Rathaus oder über die Internetseite der Gemeinde einzusehen und ebenfalls Stellungnahmen abzugeben. Wenn die grundsätzliche Frage geklärt ist, ob eine gewerbliche Nutzung möglich ist, steht bei einem positiven Bescheid als nächster Schritt das Aufstellen eines Bebauungsplanes an.