Exhibitionist vor Gericht
17-Jähriger bedrängt Fußgängerin und folgt ihr. Erst als sie die Polizei ruft, lässt er von ihr ab. Das Jugendgericht verurteilt ihn
Ein 17-Jähriger musste sich vor dem Jugendgericht Aichach verantworten. Er hatte einer Frau in Aichach nachgestellt und sich vor ihr entblößt.
Aichach Ein junger Mann aus Aichach hat sich an einem Sommerabend vor einer Frau entblößt, die zu Fuß in der Stadt unterwegs war. Er zeigte ihr sein Geschlechtsteil und näherte sich ihr in aufdringlicher Weise. Als sie ihm ausweichen und weglaufen wollte, folgte er ihr. Die Frau rief die Polizei, erst dann ging der Täter von ihr weg. Nun wurde der heute 17-Jährige am Jugendgericht Aichach verurteilt.
Wie Gerichtssprecherin Daniela Lichti-Rödl mitteilte, sprach Jugendrichterin Eva-Maria Grosse eine Verwarnung aus. Sie machte ihm außerdem eine Psychotherapie zur Auflage, zusätzlich muss er eine Geldbuße von 500 Euro bezahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Im Juli dieses Jahres lief die 43-jährige Frau abends alleine durch Aichach. Wie die Polizei damals mitteilte, war sie auf einem Weg entlang der Bundesstraße 300 unterwegs. Der Gerichtssprecherin zufolge radelte der Täter hinter ihr her und überholte sie. Als er an ihr vorbeigefahren war, stieg er vom Rad ab und stellte sich der Frau in den Weg. Er öffnete seine Hose, entblößte sein Geschlechtsteil und manipulierte es mit der Hand. Dabei suchte er den Blickkontakt der 43-Jährigen und näherte sich ihr.
Die Frau kam nicht an dem Mann vorbei, verließ deshalb die Straße und konnte über ein Feld entkommen. Aber der Täter folgte ihr und suchte weiter ihre Nähe. Sie versuchte, ihm zu entkommen, und rief die Polizei. Nach einiger Zeit habe der Täter von selbst von ihr abgelassen, berichtet Daniela Lichti-Rödl.
In der nicht öffentlichen Verhandlung vor Jugendrichterin Grosse war der junge Mann geständig. Er schlug vor, sich freiwillig in Therapie zu begeben. Das Opfer musste daraufhin nicht aussagen.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den 17-Jährigen 56 Stunden Hilfsdienste und eine Therapie. Einer therapeutischen Behandlung stimmte auch die Verteidigung zu, allerdings forderte sie statt der Hilfsdienste eine Geldstrafe von 400 Euro. Grosse sprach schließlich eine Verwarnung aus und verhängte eine Geldstrafe von 500 Euro. Der Täter ist zudem verpflichtet, sich einer ambulanten Psychotherapie zu unterziehen. Er muss in regelmäßigen Abständen nachweisen, dass er sich behandeln lässt.
Die Polizei hatte nach dem Vorfall im Juli in einem öffentlichen Aufruf Zeugen um Hinweise gebeten. In dem Aufruf hatte es geheißen, dass der Mann durchgängig stark braune Haut gehabt habe. Ob er dunkelhäutig oder stark sonnengebräunt war, konnte die Polizei damals nicht sagen. Das hatte im Aichacher Raum zu Spekulationen geführt, ob es sich bei dem Täter möglicherweise um einen Asylbewerber handelte. Der Gerichtssprecherin zufolge ist der junge Mann jedoch deutscher Staatsangehöriger und lediglich ein dunkler Hauttyp.
Die Gerüchte waren im Zusammenhang mit einem Prozess am Amtsgericht Augsburg gegen einen Asylbewerber aus Eritrea aufgekommen. Der Prozess begann im Februar und endete im Juni. Der damals 27-Jährige hatte sich zwischen September und Dezember 2016 in Aichach acht Mal vor Mädchen und Frauen entblößt. Die meisten von ihnen waren minderjährig. Das Urteil gegen den Mann ist inzwischen rechtskräftig. Wie berichtet, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von eineinviertel Jahren verurteilt. Ab Dezember 2016 hatte er in U-Haft gesessen.