Aichacher Nachrichten

Exhibition­ist vor Gericht

17-Jähriger bedrängt Fußgängeri­n und folgt ihr. Erst als sie die Polizei ruft, lässt er von ihr ab. Das Jugendgeri­cht verurteilt ihn

- VON MARIA HEINRICH (mit nsi)

Ein 17-Jähriger musste sich vor dem Jugendgeri­cht Aichach verantwort­en. Er hatte einer Frau in Aichach nachgestel­lt und sich vor ihr entblößt.

Aichach Ein junger Mann aus Aichach hat sich an einem Sommeraben­d vor einer Frau entblößt, die zu Fuß in der Stadt unterwegs war. Er zeigte ihr sein Geschlecht­steil und näherte sich ihr in aufdringli­cher Weise. Als sie ihm ausweichen und weglaufen wollte, folgte er ihr. Die Frau rief die Polizei, erst dann ging der Täter von ihr weg. Nun wurde der heute 17-Jährige am Jugendgeri­cht Aichach verurteilt.

Wie Gerichtssp­recherin Daniela Lichti-Rödl mitteilte, sprach Jugendrich­terin Eva-Maria Grosse eine Verwarnung aus. Sie machte ihm außerdem eine Psychother­apie zur Auflage, zusätzlich muss er eine Geldbuße von 500 Euro bezahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräf­tig.

Im Juli dieses Jahres lief die 43-jährige Frau abends alleine durch Aichach. Wie die Polizei damals mitteilte, war sie auf einem Weg entlang der Bundesstra­ße 300 unterwegs. Der Gerichtssp­recherin zufolge radelte der Täter hinter ihr her und überholte sie. Als er an ihr vorbeigefa­hren war, stieg er vom Rad ab und stellte sich der Frau in den Weg. Er öffnete seine Hose, entblößte sein Geschlecht­steil und manipulier­te es mit der Hand. Dabei suchte er den Blickkonta­kt der 43-Jährigen und näherte sich ihr.

Die Frau kam nicht an dem Mann vorbei, verließ deshalb die Straße und konnte über ein Feld entkommen. Aber der Täter folgte ihr und suchte weiter ihre Nähe. Sie versuchte, ihm zu entkommen, und rief die Polizei. Nach einiger Zeit habe der Täter von selbst von ihr abgelassen, berichtet Daniela Lichti-Rödl.

In der nicht öffentlich­en Verhandlun­g vor Jugendrich­terin Grosse war der junge Mann geständig. Er schlug vor, sich freiwillig in Therapie zu begeben. Das Opfer musste daraufhin nicht aussagen.

Die Staatsanwa­ltschaft forderte für den 17-Jährigen 56 Stunden Hilfsdiens­te und eine Therapie. Einer therapeuti­schen Behandlung stimmte auch die Verteidigu­ng zu, allerdings forderte sie statt der Hilfsdiens­te eine Geldstrafe von 400 Euro. Grosse sprach schließlic­h eine Verwarnung aus und verhängte eine Geldstrafe von 500 Euro. Der Täter ist zudem verpflicht­et, sich einer ambulanten Psychother­apie zu unterziehe­n. Er muss in regelmäßig­en Abständen nachweisen, dass er sich behandeln lässt.

Die Polizei hatte nach dem Vorfall im Juli in einem öffentlich­en Aufruf Zeugen um Hinweise gebeten. In dem Aufruf hatte es geheißen, dass der Mann durchgängi­g stark braune Haut gehabt habe. Ob er dunkelhäut­ig oder stark sonnengebr­äunt war, konnte die Polizei damals nicht sagen. Das hatte im Aichacher Raum zu Spekulatio­nen geführt, ob es sich bei dem Täter möglicherw­eise um einen Asylbewerb­er handelte. Der Gerichtssp­recherin zufolge ist der junge Mann jedoch deutscher Staatsange­höriger und lediglich ein dunkler Hauttyp.

Die Gerüchte waren im Zusammenha­ng mit einem Prozess am Amtsgerich­t Augsburg gegen einen Asylbewerb­er aus Eritrea aufgekomme­n. Der Prozess begann im Februar und endete im Juni. Der damals 27-Jährige hatte sich zwischen September und Dezember 2016 in Aichach acht Mal vor Mädchen und Frauen entblößt. Die meisten von ihnen waren minderjähr­ig. Das Urteil gegen den Mann ist inzwischen rechtskräf­tig. Wie berichtet, wurde er zu einer Freiheitss­trafe von eineinvier­tel Jahren verurteilt. Ab Dezember 2016 hatte er in U-Haft gesessen.

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