Geldstrafe für Ärztin
Sie soll für Abtreibungen geworben haben
Gießen Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss eine Ärztin aus Gießen 6000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht der hessischen Stadt verurteilte die Medizinerin am Freitag, weil sie auf ihrer Homepage nicht nur über Schwangerschaftsabbrüche informiert, sondern auch angegeben haben soll, Abbrüche gegen entsprechende Kosten durchzuführen. Patientinnen konnten laut Staatsanwaltschaft über einen Link zu einem Dokument mit Details gelangen.
„Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“, begründete die Richterin das Urteil. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehmen eines Blinddarms.
Die Verteidigerin der 61-jährigen Ärztin hatte vor Gericht erklärt, dass ihre Mandantin lediglich informiert habe, aber keine „appellative Werbung“auf ihrer Internetseite betrieben habe. Die Anwältin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anfechten zu wollen: „Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt“, sagte die Verteidigerin nach dem Urteil. Hunderte Sympathisanten hatten die Ärztin vor dem Prozessbeginn bejubelt.