Mit einer Gabel in den Arm gestochen?
Streit in Asylbewerberunterkunft im Landkreis soll eskaliert sein. Verständigung ist ein Problem. Nur zwei von drei Dolmetschern kommen. Verhandlung wird fortgesetzt
Aichach Die größte Hürde für das Aichacher Amtsgericht war bei dieser Verhandlung wohl die jeweilige Nationalität der Beteiligten. Gleich drei Dolmetscher waren nötig, um den Streit in einer Asylbewerberunterkunft im Landkreis AichachFriedberg zu klären. Weil nur zwei Übersetzer erschienen, konnten nicht alle Fragen geklärt werden. Die Verhandlung wird in eineinhalb Wochen fortgesetzt.
Der Angeklagte, ein 32-jähriger Afghane, soll im Streit einer Mitbewohnerin aus Äthiopien mit der Gabel in den Unterarm gestochen haben. Diesen Vorwurf bestritt der Angeklagte vor Gericht vehement. Der 32-Jährige gab zwar zu, dass es einen Streit gab. Wie scheinbar öfter ging es darum, dass die Ruhezeiten nicht eingehalten wurden. Der zweifache Vater hatte sich deshalb auch schon beim Landratsamt in Aichach beschwert. Eine Zeugin aus Somalia bestätigte, dass in der Unterkunft oft viele Leute seien und es auch spätabends noch laut zugehe. „Es war immer sehr laut, aber das hat mich nicht gestört.“Der Angeklagte habe aber etwas dagegen gehabt. Sie sagte aus, dass der 32-Jährige viel streite, aber immer nur verbal. An einen Vorfall, bei dem es zu Handgreiflichkeiten gekommen war, konnte sie sich im Zeugenstand jedenfalls nicht erinnern.
An dem besagten Abend Ende April kam es gegen 22 Uhr erneut zu einem Streit. Seine Frau sei in der Küche gewesen, um den Abwasch zu machen, erzählte der Angeklagte. Er selbst sei im Zimmer gewesen, als er einen Schrei hörte und daraufhin in die Küche lief. Was seine Frau ihm erzählte, war Folgendes: Sie sei mit dem Ehemann der Äthiopierin in Streit geraten, der habe seine Hand gehoben, woraufhin sie davon ausgegangen sei, dass er sie schlagen wolle und schrie.
Um die emotionale Atmosphäre abzukühlen, gingen daraufhin offenbar alle Bewohner der Unterkunft in ihre Zimmer. Etwas später sei seine Frau erneut in die Küche gegangen, um den Abwasch zu machen, erzählte der Angeklagte bei der Verhandlung. Damit sie keine Angst haben musste, zeichnete er alles mit dem Mobiltelefon auf. Auf dem Video, das Richter Walter Hell vorführte, ist aber lediglich zu hören, dass dort gestritten wird. Als später die Polizei in die Asylbewerberunterkunft kam, nahm der Angeklagte an, dass es dabei um die Ruhestörung ging, wegen der er bei der Inspektion angerufen hatte.
Laut seiner Aussage sprachen die Beamten zuerst mit dem Ehepaar aus Äthiopien und kamen dann zu ihm. Und dabei sei er mit dem Vorwurf konfrontiert worden: Der 32-Jährige soll mit einer Gabel nach der Äthiopierin geworfen haben. Das Verletzungsbild auf dem Foto passe gar nicht zu einer Gabel, sagte dazu Marc Sturm, Verteidiger des Angeklagten. Auch gibt es kein Attest eines Arztes. Bei der Fortsetzung der Verhandlung soll sich die Äthiopierin zu dem Streit in der Unterkunft äußern.
„Es war immer sehr laut, aber das hat mich nicht gestört.“
Zeugin aus Somalia