Ein mildes Urteil
Eine Geiselnahme, die keine war
Shkodran P.* lauscht der Urteilsverkündung mit gesenktem Kopf. Ganz so, als wäre das, was er gerade hören muss, für ihn ein Debakel, das er kaum ertragen kann. Die Reaktion überrascht, denn das Gegenteil ist der Fall: Die 3. Strafkammer des Augsburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Roland Christiani fällt ein vergleichsweise mildes Urteil. Ein Jahr Haft auf Bewährung heißt es für den Angeklagten.
Es hätte für den 32-Jährigen schlimmer kommen können. Angeklagt hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Geiselnahme, ein Verbrechen, auf das eine Mindeststrafe von fünf Jahren steht. Shkodran P. sollte laut Anklage im Sommer 2013 den Plan gefasst haben, mit seiner Ex-Freundin wieder zusammenzukommen. Daher passte er sie am frühen Abend eines nicht genauer feststehenden Tages vor dem Oberhauser Bahnhof ab und redete solange auf sie ein, bis sie sich bereit erklärte, in seine Wohnung zu kommen. Dort soll er aggressiv geworden sein, als er merkte, dass seine Ex-Freundin kein Interesse daran hatte, wieder eine Beziehung mit ihm zu führen – und sie letztlich sogar mit einer Waffe bedroht haben.
Am ersten Verhandlungstag hatte Shkodran P. (Verteidiger: Michael Weiss) noch bestritten, dass sich die Tat so abgespielt haben könnte. Im Lauf des Prozesses rückte er davon ab, äußerte Bedauern und bat um Entschuldigung. Zudem sagte die Ex-Freundin aus und schilderte, dass sie die Folgen des Tages nicht gravierend einschätzte und auch nach der Tat noch eine sexuelle Beziehung zum Angeklagten pflegte. Letztlich verurteilte das Gericht den Mann nur wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung. Als Auflage muss er 1500 Euro an „Pro Familia“zahlen. *Name geändert