Verbraucher beschweren sich oft
Bürger ärgern sich über zu spät zugestellte Pakete
Bonn Schadhafte Elektrogeräte mit potenzieller Lebensgefahr, Ärger über verspätete Postzustellung und nervige Werbung am Telefon – die Bundesnetzagentur in Bonn registriert deutlich mehr Beschwerden von Kunden im Post- und Telekommunikationsbereich. Sie will Verbraucher dagegen künftig besser schützen.
Ein Hintergrund ist der Boom des Online-Versandhandels, durch den das Paketaufkommen so stark gestiegen ist, dass die Paketdienstleister mit der Einstellung von Personal nicht mehr hinterherkommen. Angesichts der wachsenden Paket- und auch Briefmengen wachse die Zahl der Kundenbeschwerden über zu spät zugestellte oder beschädigte Lieferungen. Die Behörde rechne mit einer Verdreifachung der Schlichtungsanträge in Streitfällen zwischen Kunden und Paketdienstleistern. Die Teilnahme der Unternehmen ist allerdings freiwillig.
Außerdem gelangen zunehmend Produkte aus Übersee ins Land, die nicht immer für die europäischen Märkte geeignet oder schlicht billig produziert und schadhaft sind. Die Behörde überwacht den Markt von Elektronikgeräten und zieht Angebote aus dem Verkehr, die den Funkverkehr stören oder sogar die Gesundheit des Nutzers gefährden. Mit dem stark wachsenden OnlineHandel legte hier die Zahl importierter Billiggeräte etwa aus China kräftig zu. Fast eine Million solcher Geräte wurde eingezogen – zum Beispiel Lichterketten zur Weihnachtszeit, die Stromschläge verursachen.
Insgesamt haben im vergangenen Jahr mehr als 200 000 Menschen Rat bei der Behörde gesucht oder um Schlichtung in Streitfällen gebeten.
Fortschritte hat die Behörde bereits bei Telefon und Internet erzielt: Dank einer Verordnung haben Kunden seit Mitte 2017 das Recht, die tatsächliche Leistung ihres Internetanschlusses zu erfahren – nicht nur eine potenzielle Bandbreite, die im Alltag fast nie erreicht wird. Die Netzagentur bietet dazu den Verbrauchern ein Messwerkzeug im Netz an (https://breitbandmessung.de). Eingegriffen hat die Behörde auch bei unerlaubter Werbung am Telefon ohne ausdrückliche Genehmigung der Verbraucher. Hier dürfen Bußgelder verhängt werden. Allein 2016 sei ein RekordBußgeld von mehr als einer Million Euro erreicht worden.