Fehlende Einsicht
Auch nach Ablauf der Genehmigung noch Abfälle auf Deponie gelagert
Aichach Friedberg Richter Walter Hell hatte für den Angeklagten kein Verständnis: „Gewisse Dinge brauchen eben eine Genehmigung und die Behörde hat frühzeitig Bescheid gegeben“, hielt er dem Abbruchunternehmer aus dem Landkreis vor, der sich vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten musste.
Die Staatsanwaltschaft legte dem 58-Jährigen zur Last, auf seinem Grundstück Bauschutt, Asphaltbruch und Altholz gelagert zu haben, obwohl die Genehmigung für den Betrieb seiner Recyclinganlage zum 30. November 2016 ausgelaufen war. Als die Vertreter des Landratsamtes Anfang Dezember eine Ortsbesichtigung vornahmen, fanden sie Abfälle und Bauschutt, die zu diesem Zeitpunkt schon hätten entsorgt sein müssen. Monate später stellten die Kontrolleure bei einem weiteren Ortstermin fest, dass der Unternehmer seinen Brecher in Betrieb genommen hatte – zwar nur für eine Lärmmessung, aber ebenfalls ohne Erlaubnis. Der Angeklagte gab an, dass er rechtzeitig aufgehört habe, Bauschutt zu brechen, nur Abfall habe sich nach dem 30. November noch auf seinem Gelände befunden. Aufgrund personeller Ausfälle und eines Wintereinbruchs sah er sich nicht in der Lage, die Überreste fristgerecht zu entsorgen.
Staatsanwältin Julia Scholz forderte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 120 Euro. Der Verteidiger Thomas Rick befand: „Wenn die Genehmigung ausläuft, muss man die Möglichkeit haben dürfen, aufzuräumen.“Auch der Angeklagte verstand nicht, was er falsch gemacht haben soll: „Das ist, als würde man mit Kanonen auf Spatzen schießen. Ich habe nur die Überreste beseitigt und niemandem geschadet.“Richter Walter Hell verurteilte ihn dennoch wegen unerlaubten Betreibens einer Abfallbeseitigungsanlage. Mit dem Strafmaß von 150 Tagessätzen zu 150 Euro ging er sogar noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, weil er beim Angeklagten keine Einsicht feststellen konnte.