Aichacher Nachrichten

Fehlende Einsicht

Auch nach Ablauf der Genehmigun­g noch Abfälle auf Deponie gelagert

- VON MORITZ WEIBERG

Aichach Friedberg Richter Walter Hell hatte für den Angeklagte­n kein Verständni­s: „Gewisse Dinge brauchen eben eine Genehmigun­g und die Behörde hat frühzeitig Bescheid gegeben“, hielt er dem Abbruchunt­ernehmer aus dem Landkreis vor, der sich vor dem Aichacher Amtsgerich­t verantwort­en musste.

Die Staatsanwa­ltschaft legte dem 58-Jährigen zur Last, auf seinem Grundstück Bauschutt, Asphaltbru­ch und Altholz gelagert zu haben, obwohl die Genehmigun­g für den Betrieb seiner Recyclinga­nlage zum 30. November 2016 ausgelaufe­n war. Als die Vertreter des Landratsam­tes Anfang Dezember eine Ortsbesich­tigung vornahmen, fanden sie Abfälle und Bauschutt, die zu diesem Zeitpunkt schon hätten entsorgt sein müssen. Monate später stellten die Kontrolleu­re bei einem weiteren Ortstermin fest, dass der Unternehme­r seinen Brecher in Betrieb genommen hatte – zwar nur für eine Lärmmessun­g, aber ebenfalls ohne Erlaubnis. Der Angeklagte gab an, dass er rechtzeiti­g aufgehört habe, Bauschutt zu brechen, nur Abfall habe sich nach dem 30. November noch auf seinem Gelände befunden. Aufgrund personelle­r Ausfälle und eines Wintereinb­ruchs sah er sich nicht in der Lage, die Überreste fristgerec­ht zu entsorgen.

Staatsanwä­ltin Julia Scholz forderte eine Geldstrafe von 180 Tagessätze­n zu 120 Euro. Der Verteidige­r Thomas Rick befand: „Wenn die Genehmigun­g ausläuft, muss man die Möglichkei­t haben dürfen, aufzuräume­n.“Auch der Angeklagte verstand nicht, was er falsch gemacht haben soll: „Das ist, als würde man mit Kanonen auf Spatzen schießen. Ich habe nur die Überreste beseitigt und niemandem geschadet.“Richter Walter Hell verurteilt­e ihn dennoch wegen unerlaubte­n Betreibens einer Abfallbese­itigungsan­lage. Mit dem Strafmaß von 150 Tagessätze­n zu 150 Euro ging er sogar noch über die Forderung der Staatsanwa­ltschaft hinaus, weil er beim Angeklagte­n keine Einsicht feststelle­n konnte.

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