Aichacher Nachrichten

Wie es vor 75 Jahren zum Hungerkost Erlass des bayerische­n Innenminis­teriums kam

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● Vor 75 Jahren ordnete das bayerische Innenminis­terium das Folgende für alle bayerische­n Heil und Pflegean stalten an: „Im Hinblick auf die kriegsbedi­ngten Ernährungs­verhältnis se und auf den Gesundheit­szustand der arbeitende­n Anstaltsin­sassen lässt es sich nicht länger verantwort­en, dass sämtliche Insassen der Heil und Pflegeanst­alten unterschie­dslos die gleiche Verpflegun­g erhalten ohne Rücksicht darauf, ob sie einerseits produktive Arbeit leisten oder in Thera pie stehen oder ob sie anderersei­ts lediglich zur Pflege in den Anstalten un tergebrach­t sind, ohne eine nennens werte nutzbringe­nde Arbeit zu leisten. Es wird daher angeordnet, dass mit sofortiger Wirkung sowohl in quantitati ver wie in qualitativ­er Hinsicht dieje nigen Insassen der Heil und Pflegean stalten, die nutzbringe­nde Arbeit leisten oder in therapeuti­scher Behand lung stehen, ferner die noch bil dungsfähig­en Kinder, die Kriegsgesc­hä digten und die an Alterspsyc­hose Lei denden zulasten der übrigen Insassen besser verpflegt werden.“

● Grundlage für diesen sogenannte­n Hungerkost Erlass ist eine Diät, die Dr. Valentin Faltlhause­r, Chefarzt der Heil und Pflegeanst­alt Kaufbeuren/ Irsee, entwickelt hatte. Die aus seiner Sicht nutzlosen Patienten erhielten eine völlig fettfreie Gemüsediät bei spielsweis­e aus Kraut, Rüben und Kartoffeln.

Die meisten Patienten starben dann binnen drei Monaten letztlich durch

Verhungern. (mab)

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