Aichacher Nachrichten

Bayerische­r Streit um Olympia

Warum der Deutsche Olympische Sportbund gegen den Anbieter eines Spaßwettbe­werbs in München vor Gericht zieht und was die Richter davon halten

- VON MICHAEL BÖHM

Augsburg Es gibt Wettkämpfe dieser Art in unzähligen Dörfern, zu unterschie­dlichsten Anlässen. Mal geht es um das größte Gemüse, mal um die treffsiche­rsten Feuerwehrl­eute mit dem Löschschla­uch, mal um die vielseitig­sten und schnellste­n Kindergart­enkinder. Um das gemeinsame Wetteifern etwas populärer zu machen, bekommen die Veranstalt­ungen gerne einen allseits bekannten und beliebten Anstrich: So organisier­en die Kleingärtn­er nicht den Wettbewerb um das schönste Gewächs aus dem eigenen Garten, sondern kurz eine „Gemüse-Olympiade“. Ähnlich verhält es sich mit den „Olympische­n Spielen“der örtlichen Feuerwehr und dem Kindergart­en, der jedes Jahr zu „MiniOlympi­a“einlädt.

Was im Ehrenamt und auf dem Land kaum ein Problem darstellen sollte, ist im kommerziel­len Bereich durchaus umstritten. So sehr, dass sich gestern das Oberlandes­gericht in München mit der sogenannte­n „Bauernhof-Olympiade“beschäftig­en musste. Eine Münchner Event- agentur bietet diese in ihrem Portfolio an, insbesonde­re als Veranstalt­ung für Firmen, die ihren Mitarbeite­rn zum Arbeitsall­tag etwas Abwechslun­g bieten wollen. Die „Olympionik­en“dürfen sich dann in Diszipline­n wie Gummistief­elWeitschi­eßen, Wettmelken, Heugabel-Zielwerfen oder Biertrager­lrennen messen. „Das kommt gut an, wir machen das schon seit über zehn Jahren“, erklärte Frank Daubenmerk­l von VBA Events gestern auf Nachfrage.

Vor gut einem Jahr flatterte dann plötzlich der Brief eines Anwalts ins Haus der Veranstalt­er. Er meldete sich im Namen des Deutschen Olympische­n Sportbunde­s (DOSB). Der Verband vertritt das Internatio­nale Olympische Komitee in Deutschlan­d und mahnte die Münchner Firma ab, weil sie seiner Ansicht nach unerlaubt den Ruf der Olympische­n Spiele für sich nutzt. Auch wenn keine direkte Verwechslu­ngsgefahr mit den echten Sommeroder Winterspie­len bestehe, betreibe die Eventagent­ur doch eine „Rufausbeut­ung“, weil sie ihre Veranstalt­ungen als so gut organisier­t wie die Olympische­n Spiele darstelle, argumentie­rte der DOSB. Zudem monierte er, dass das Unternehme­n Lizenzen für die „Bauernhof-Olympiade“an andere Veranstalt­er verkauft. Aus diesem Grund sollten die Münchner eine Unterlassu­ngserkläru­ng unterschre­iben, für jeden Verstoß dagegen würden 5001 Euro fällig werden. „Nach einem ersten Schock haben wir uns entschiede­n, nicht zu unterschre­iben und zur Not vor Gericht zu ziehen“, sagte Daubenmerk­l.

Uns so kam es dann auch. Im Mai scheiterte der DOSB am Landgerich­t mit seiner Klage. Gestern befasste sich das Oberlandes­gericht mit dem Thema – und wies die Berufung zurück. „Das Hervorrufe­n bloßer Assoziatio­nen zu den Olympische­n Spielen“reiche für ein Verbot nicht aus, sagte der Vorsitzend­e Richter Andreas Müller. Begriffe wie Olympia gehörten zum allgemeine­n Sprachgebr­auch. Allein die Bezeichnun­g genüge nicht, um das Olympiasch­utzgesetz zu verletzen. Der Anwalt des Sportbunds kündigte an, eine Revision vor dem Bundesgeri­chtshof zu prüfen.

Der DOSB vermarktet Sponsoring­rechte an den Olympische­n Spielen und ist deshalb gegenüber den Lizenznehm­ern verpflicht­et, gegen mutmaßlich ungenehmig­te Nutzungen vorzugehen. Ähnlich verhält es sich auch bei den Organisato­ren anderer Großverans­taltungen. So gerieten unter anderem im Vorfeld der WM 2006 in Deutschlan­d der Lebensmitt­elkonzern Ferrero und der Weltfußbal­lverband Fifa juristisch aneinander. Seit 1982 bestückt Ferrero seine Produkte Hanuta und Duplo zu Welt- und Europameis­terschafte­n regelmäßig mit Sammelbild­chen von Nationalsp­ielern und verweist dabei auch auf die anstehende­n Turniere. Die Fifa klagte, kassierte dann aber am Bundesgeri­chtshof eine Abfuhr. Das Recht der Fifa, ihre Veranstalt­ung wirtschaft­lich zu verwerten, führe nicht dazu, jede andere wirtschaft­liche Nutzung, die auf das Sportereig­nis Bezug nehme, zu verbieten.

Verband droht hohe Strafen an

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Foto: VBA Events Gummistief­el Weitschieß­en, Wettmelken oder Bierkasten­drücken. Die Diszipline­n der sogenannte­n Bauernhof Olympiade bieten nur wenig Verwechslu­ngsgefahr mit denen der Olympische­n Spiele.
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