77 Jähriger muss wieder in Haft
Ein Rentner hat bereits rund 25 Jahre im Gefängnis verbracht. Als er im Sommer freikam, wurde er nach kurzer Zeit rückfällig
Sieben Monate wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls schickt das Augsburger Amtsgericht den Angeklagten ins Gefängnis. Damit verbringt der 77-Jährige, der vor über 50 Jahren erstmals straffällig wurde, inzwischen mehr als 25 Jahre seines Lebens hinter Gittern.
Das Schicksal des Augsburgers, der von Beruf Landwirt war, ist vor dem Amtsgericht kaum zu begreifen. Ja, der alte Mann soll jetzt von einer Rente von rund 300 Euro leben. Ja, es gibt auch für ihn Hilfsangebote, die er aber bislang nie ernsthaft in Anspruch nehmen wollte. Nein, es gibt keine Schulden, keine Sucht, aber auch keine Familie, keine Bezugspersonen. Fakt ist: Im August dieses Jahres kommt der Senior zuletzt aus dem Gefängnis – und wenig später wird er rückfällig.
Als er in der Brunnenstraße ein unversperrt abgestelltes Auto entdeckt und es nach etwas Brauchbarem durchsucht, wird er von der Besitzerin überrascht und angezeigt. Im September stiehlt er aus der Jacke einer Kundin in einem Imbiss in Oberhausen die Geldbörse und entnimmt zehn Euro. Er wird erwischt und angezeigt, kommt in Untersuchungshaft. Jetzt die Verhandlung vor Richter Fabian Espenschied.
Der Angeklagte räumt die Tatvorwürfe ein, erspart eine ausführliche Beweisaufnahme. Ausführlich fällt das Verlesen seines Bundeszentralregisterauszuges aus. Nicht weniger als 42 Straftaten sind dort verzeichnet, die erste datiert aus dem Jahr 1966. Immer wieder sind es Diebstähle, Betrug, Beleidigung, Sachbeschädigung... Der Mann wurde ein ums andere Mal verurteilt und landete im Gefängnis. Jetzt hoffentlich zum letzten Mal, so Rechtsanwalt Thomas Reitschuster. Noch während der Angeklagte seine aktuelle Haftstrafe verbüßt, will er sich um eine Betreuung für den Mann kümmern, sodass dieser in Freiheit eine feste Wohnung bekommt – und die so dringend benötigte Hilfe für eine ordentliche Lebensführung.
Staatsanwältin Manuela Müller, Rechtsanwalt Reitschuster und Richter Espenschied sind sich in der Einschätzung des Strafmaßes einig: Sieben Monate wegen des versuchten und des vollzogenen Diebstahls muss der Angeklagte ins Gefängnis. „Sie sind kein Schwerkrimineller“, so der Richter, „obwohl Sie länger als mancher von denen im Gefängnis waren. Aber Sie sind unbelehrbar, nur Sie können ihr Leben ändern.“Alle Beteiligten eint die Hoffnung, dass jetzt die letzte Haftstrafe für den 77-Jährigen verhängt wird.