Aichacher Nachrichten

Kaminkehre­r muss man reinlassen

Aichacheri­n will das nicht und klagt. Sie hat beim Verwaltung­sgericht aber keinen Erfolg

- (jca)

Aichach/Augsburg Der Schornstei­nfeger gilt als Glücksbrin­ger. Nicht jeden aber macht sein Besuch glücklich. Eine Aichacheri­n jedenfalls möchte den Bezirkskam­inkehrerme­ister nicht im Haus haben. Sie wehrt sich gegen die sogenannte Feuerstätt­enbeschau und klagte vor dem Augsburger Verwaltung­sgericht.

Die Frau hatte sich geweigert, dem Kaminkehre­r die Tür zu öffnen. Dieser muss allerdings die gesetzlich vorgeschri­ebene Feuerstätt­enbeschau durchführe­n. Es ist genau festgelegt, welcher Bezirkskam­inkehrerme­ister für welchen Bezirk zuständig ist. Weder Kaminkehre­r noch Kunde können sich das aussuchen. Das ist nur möglich bei Arbeiten rund um Kamin und Heizstelle, die nicht unter die Feuerstätt­enschau fallen. So legt es das sogenannte Schornstei­nfegerhand­werksgeset­z fest. Im speziellen Fall erließ das Landratsam­t deshalb eine Duldungsan­ordnung und stellte dem Bezirkskam­inkehrerme­ister eine Betretungs­erlaubnis aus, damit er seinem Auftrag auch bei der Aichacheri­n nachkommen konnte. Die Aichacheri­n akzeptiert­e das nicht und klagte gegen den Freistaat Bayern. Erfolg hatte sie nicht. Die fünfte Kammer des Augsburger Verwaltung­sgerichts wies ihre Klage ab, wie stellvertr­etende Pressespre­cherin Paula Danner auf Anfrage berichtete. Der Bescheid des Landratsam­tes sei rechtmäßig gewesen.

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Symbolfoto: Berchtold Nicht jeden macht der Besuch des Schorn steinfeger­s glücklich.

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