Im Schiltberger Gemeinderat notiert
● Neubau Feuerwehrhaus Die nächsten Aufträge für den Neubau des Feuerwehrhauses mit Gemeindekanzlei in Schiltberg konnten vergeben werden. Zur Ausschreibung standen die Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten sowie die Pflasterarbeiten auf der Dachterrasse. Architekt Josef Obeser informierte den Gemeinderat über die Submissionsergebnisse. Bei den Putzerarbeiten haben von acht eingeladenen Firmen fünf ein vollständiges Angebot abgegeben. Der günstigste Bieter war hier die Firma SPS Putz+Bau GmbH aus Tandern mit einer Angebotssumme von rund 73000 Euro. Eine Schiltberger Firma bekam hingegen den Zuschlag für die Estricharbeiten. Der Estrichbetrieb Alois Neumüller hatte von den vier bei der Submission anwesenden Firmen das günstigste Gebot in Höhe von 16 000 Euro abgegeben. Vier Angebote hatte die Gemeinde für die Trockenbauarbeiten bekommen. Hier war der günstigste Bieter die Firma L+K Tro- ckenbau GmbH aus Rain am Lech mit einer Angebotssumme in Höhe von rund 26 000 Euro. Für die Pflasterarbeiten für die Dachterrasse hat die Gemeinde von sechs eingeladenen Firmen lediglich ein vollständiges Angebot erhalten. Die Firma Norbert Schneider aus Pipinsried übernimmt die Arbeiten für 8000 Euro. Obeser konnte das Gremium allerdings beruhigen. Die Summe liege deutlich unter den Kostenschätzungen. Zudem ist die Firma Schneider den Schiltbergern durch die Gestaltung der Außenanlagen des Bürgerhauses bereits bekannt. ● Änderung der Straßensatzung Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2008 bis 2014 wurde vom Landratsamt AichachFriedberg die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“bemängelt. Die mittlerweile 16 Jahre alte Satzung sollte unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes den aktuellen Standards angepasst werden. Zum Start der Wintersaison hat Verwaltungschef Friedrich Schäffler die Satzung gemäß dem Muster des Bayerischen Gemeindetages und unter Rücksichtnahme der entsprechenden Rechtsauffassung überarbeitet und stellte diese dem Gemeinderat zur Absegnung vor. Da es sich hier Großteils um formale Änderungen handelte, gab es wenig Diskussionsbedarf und der Verordnungsentwurf konnte einstimmig als Satzung beschlossen werden.