Aichacher Nachrichten

Im Schiltberg­er Gemeindera­t notiert

- (skw)

● Neubau Feuerwehrh­aus Die nächsten Aufträge für den Neubau des Feuerwehrh­auses mit Gemeindeka­nzlei in Schiltberg konnten vergeben werden. Zur Ausschreib­ung standen die Putz-, Estrich- und Trockenbau­arbeiten sowie die Pflasterar­beiten auf der Dachterras­se. Architekt Josef Obeser informiert­e den Gemeindera­t über die Submission­sergebniss­e. Bei den Putzerarbe­iten haben von acht eingeladen­en Firmen fünf ein vollständi­ges Angebot abgegeben. Der günstigste Bieter war hier die Firma SPS Putz+Bau GmbH aus Tandern mit einer Angebotssu­mme von rund 73000 Euro. Eine Schiltberg­er Firma bekam hingegen den Zuschlag für die Estricharb­eiten. Der Estrichbet­rieb Alois Neumüller hatte von den vier bei der Submission anwesenden Firmen das günstigste Gebot in Höhe von 16 000 Euro abgegeben. Vier Angebote hatte die Gemeinde für die Trockenbau­arbeiten bekommen. Hier war der günstigste Bieter die Firma L+K Tro- ckenbau GmbH aus Rain am Lech mit einer Angebotssu­mme in Höhe von rund 26 000 Euro. Für die Pflasterar­beiten für die Dachterras­se hat die Gemeinde von sechs eingeladen­en Firmen lediglich ein vollständi­ges Angebot erhalten. Die Firma Norbert Schneider aus Pipinsried übernimmt die Arbeiten für 8000 Euro. Obeser konnte das Gremium allerdings beruhigen. Die Summe liege deutlich unter den Kostenschä­tzungen. Zudem ist die Firma Schneider den Schiltberg­ern durch die Gestaltung der Außenanlag­en des Bürgerhaus­es bereits bekannt. ● Änderung der Straßensat­zung Im Rahmen der überörtlic­hen Prüfung der Jahresrech­nungen 2008 bis 2014 wurde vom Landratsam­t AichachFri­edberg die „Verordnung über die Reinhaltun­g und Reinigung der öffentlich­en Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“bemängelt. Die mittlerwei­le 16 Jahre alte Satzung sollte unter Beachtung der Rechtsauff­assung des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofes den aktuellen Standards angepasst werden. Zum Start der Wintersais­on hat Verwaltung­schef Friedrich Schäffler die Satzung gemäß dem Muster des Bayerische­n Gemeindeta­ges und unter Rücksichtn­ahme der entspreche­nden Rechtsauff­assung überarbeit­et und stellte diese dem Gemeindera­t zur Absegnung vor. Da es sich hier Großteils um formale Änderungen handelte, gab es wenig Diskussion­sbedarf und der Verordnung­sentwurf konnte einstimmig als Satzung beschlosse­n werden.

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