Mit Röntgenbildern ließe sich das Alter bestimmen
(linke Hand, Gebiss, Schlüsselbein) sei es problemlos möglich, das Alter zu bestimmen. Nicht aufs Jahr genau, wohl aber, ob jemand über 14, über 18 oder über 21 ist. Und im Zweifelsfall wird immer nach unten und nicht nach oben korrigiert.
Und was die Strahlenbelastung anlangt: Sie liegt, selbst wenn der gesamte Diagnosestandard ausgeschöpft wird, weit unter der durchschnittlichen Belastung eines Bundesbürgers pro Jahr. Ist das einem Flüchtling, der hier um ein besseres Leben nachsucht, wirklich nicht zuzumuten? Und was ist „Stimmungsmache“daran, wenn der Staat, zumal angesichts der hohen Betreuungskosten und der von „dieser Gruppe junger Männer ausgehenden Gefahren“(so Tübingens grüner Oberbürgermeister Palmer), das Alter wissen will?
Nein, es ist gut und richtig, dass sich der Sozialstaat um die Betreuung minderjähriger, vielfach traumatisierter Flüchtlinge besonders intensiv kümmert. So will es das Gesetz, so verlangt es die humanitäre Pflicht. Aber er braucht sich deshalb nicht hinters Licht führen zu lassen. Er hat das Recht zu erfahren, wer ins Land kommt und wie alt er ist – und er muss dieses Recht auch durchsetzen.
Tut er es nicht und lässt die Dinge schleifen, dann nimmt das Vertrauen vieler Bürger in die Autorität des Staates und die Gültigkeit der Rechtsordnung weiteren Schaden.