60 Jähriger klaut Unterwäsche in Wohnung der Ex
Mann verkraftet Trennung nicht und stiehlt den Schlüssel seiner früheren Freundin. Das Amtsgericht Aichach hat ihn jetzt verurteilt
Aichach Die Trennung von seiner Freundin verkraftete ein 60-Jähriger aus dem Nachbarlandkreis nur schwer. Mithilfe eines gestohlenen Schlüssels war er mehrmals heimlich in ihrer Wohnung im nördlichen Landkreis. Dabei nahm der 60-Jährige nicht nur Unterwäsche von ihr mit, sondern stahl auch noch andere Sachen. Seine 58-jährige Ex-Freundin kam dem unerwünschten Besucher mit einer Wildtierkamera auf die Schliche. Vor dem Amtsgericht Aichach musste er sich jetzt wegen Diebstahls in fünf Fällen verantworten. Eigentlich hatte sich die Beziehung zwischen den beiden ganz gut entwickelt. Eine richtige Partnerschaft sei es geworden, sagte der 60-Jährige vor Gericht aus. Die beiden kauften sogar zusammen eine Eigentumswohnung.
Einige Jahre sei alles gut gegangen, bestätigte auch die Ex-Freundin. Dann jedoch entstanden Spannungen zwischen ihren Kindern und dem 60-Jährigen. Im August 2015 kam es bei einem heftigen Streit mit der Tochter der 58-Jährigen angeblich sogar zu Handgreiflichkeiten. Daraufhin beendete sie die Beziehung zu dem Angeklagten, hielt die Freundschaft mit ihm aber weiter aufrecht. Die Frage von Richter Walter Hell, wann die Beziehung zu Ende war, konnte der 60-Jährige deshalb gar nicht so einfach beantworten. Nach seinem Gefühl war es im Laufe des Jahres 2016. Seine ExFreundin würde wohl ein Jahr früher sagen, vermutete er. Bereits im Frühjahr 2016 stahl er während eines Besuchs bei der 58-Jährigen einen Wohnungsschlüssel. Sie habe mitbekommen, dass er am Schlüsselkästchen war, sagte die Frau vor Gericht aus. Seiner Aussage, dass er nur einen Blick hineingeworfen habe, vertraute sie aber offensichtlich. Dass ihr ein Schlüssel fehlte, fiel ihr erst später auf. Darauf von ihr angesprochen, leugnete der Angeklagte, dass er ihn habe.
Stattdessen ging er im Mai 2017 heimlich in ihre Wohnung und stahl aus einer Schublade zwei Eintrittskarten im Wert von rund 100 Euro für ein Musical. Außerdem schnüffelte er an ihrer Unterwäsche und nahm sie mit. Wenige Tage später stahl der 60-Jährige aus der Wohnung einen Schlüssel für das Geschäft der Ex-Freundin. Von ihrem Arbeitsplatz stahl er nicht nur Waren, sondern auch die Tageseinnahmen in Höhe von 700 Euro. Bereits im April hatte er aus einer anderen Wohnung der 58-Jährigen Fahrzeugschlüssel
Mit einer Wildtierkamera wird das Rätsel gelöst
sowie einen Generalschlüssel für die ganze Wohnung entwendet.
Ihr sei zuerst gar nicht aufgefallen, dass in der Wohnung etwas fehle, sagte die 58-Jährige aus. Erst verschiedene Vorfälle wie ein kaputter Laptop oder ein verkratztes Auto machten sie misstrauisch. Als dann auch die Musicalkarten weg waren, war ihr klar, dass etwas nicht stimmte. Mit einer Wildtierkamera stellte sie dem Unbekannten eine Falle und kam so dem Ex-Freund auf die Schliche.
Staatsanwalt Sebastian Konrad wertete das Geständnis zugunsten des Angeklagten. Ebenso, dass er den Schaden wieder gutgemacht hatte. Nachdem der 60-Jährige in psychotherapeutischer Behandlung ist, sprach sich Konrad für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten aus. Verteidiger Hans-Günter Huniar hielt im Hinblick auf die Persönlichkeit des Angeklagten dagegen eine Geldstrafe in Höhe von 10800 Euro (180 Tagessätze zu je 60 Euro) für angemessen. Die Vertreterin der Nebenklage forderte eine Freiheitsstrafe sowie das Untersagen des Kontaktes zu ihrer Mandantin.
Richter Walter Hell wies auf die psychologischen Folgen für die ExFreundin hin: Der absolute Vertrauensschutz, den einem die eigene Wohnung gebe, sei dahin. „Das ist der Grund, warum derartige Fälle vor dem Amtsgericht Aichach immer mit einer Freiheitsstrafe enden.“Er verurteilte den Angeklagten zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 1000 Euro an das Diakonische Werk zahlen und jeden Kontakt zur ExFreundin unterlassen.