Wie viel Gastronomie ist im Bahnpark erlaubt?
Die Betreiber haben lange auf die Genehmigung gewartet. Doch nun klagen sie dagegen, weil sie mit den Auflagen nicht einverstanden sind. Warum die Bewirtung aus ihrer Sicht so wichtig ist
Der Bahnpark war im Vorjahr ausgebremst worden, was öffentliche Veranstaltungen anbelangt. Der Betrieb stand nahezu still. Grund war ein umfangreiches Genehmigungsverfahren, das für die Nutzung des Geländes notwendig geworden war. Zuständig ist die Regierung von Oberbayern. Ende des Jahres gab die Genehmigungsbehörde ihre Entscheidung bekannt. Der historische Bahnpark kann als Museumsbetrieb fortgesetzt werden. Auch eine Gastronomie ist in den Hallen erlaubt. Die Öffnungszeiten der Gastronomie dürfen frühestens mit Öffnung des Museums beginnen. Sie müssen zudem spätestens mit Schließung des Museums enden. Der Betrieb der Gastronomie außerhalb der Betriebszeiten des Museums ist unzulässig. Zudem steht das Gelände für Veranstaltungen zur Verfügung, wenn bestimmte Sicherheitsauflagen erfüllt werden.
Markus Hehl, Geschäftsführer der Bahnpark GmbH, zeigte sich in ersten Reaktion glücklich über die Entscheidung. Zwischenzeitlich ist die Freude bei ihm nicht mehr ungetrübt. Grund ist das Kleingedruckte, was in den Auflagen der Genehmigungsbehörde steht. Hehl erläutert den Sachverhalt, den er und seine Mitstreiter in dieser Form nicht akzeptieren wollen: „Strittig ist vor allem das Verbot von ,eisenbahnfremden‘ Veranstaltungen. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde dürfte beispielsweise ein Lokführer seine Hochzeit in den Räumlichkeiten des Museums feiern – ein Bäcker hingegen grundsätzlich nicht.“Um hier aber Klarheit zu schaffen, hat der Bahnpark Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Hehl sagt: „Nach Auffassung mehrerer Juristen und Fachleute beinhaltet der Planfeststellungsbeschluss einzelne Nebenbestimmungen, die rechtlich nicht haltbar, unverhältnismäßig und unzumutbar erscheinen und darüber hinaus den wirtschaftlichen Fortbestand des Bahnparks und ähnlicher Eisen- gefährden.“Hehl betont dabei aber auch, dass der Planfeststellungsbeschluss in der Gesamtheit nicht infrage gestellt wird. Als Betreiber des Bahnparks wolle man aber auch gern Veranstaltungen ausrichten. Solche Veranstaltungen erhöhten die Attraktivität eines Museums und spülten wertvolle Einnahmen in die Kassen, „die wiederum dazu beitragen, den musealen und kulturellen Auftrag zu erfüllen“, so Hehl. In der Vergangenheit hatte es im Bahnpark unter anderem so genannte Dampflokdinner gegeben. Dabei waren die Gäste zwischen historischen Loks bewirtet werden. Hehl sieht sich hier im Schulterschluss mit anderen Eisenbahnmuseen in Deutschland.
Hehl hat die Verantwortlichen der Stadt Augsburg über sein Vorgehen, Klage einzureichen, inforeiner miert. Dies bestätigt Richard Goerlich, Sprecher der Stadt. Zur rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Bahnpark GmbH und der Genehmigungsbehörde äußert sich die Stadt nicht.
Die Genehmigungsbehörde sperrt sich nicht generell gegen Veranstaltungen. Sie sagt aber, dass der Museumsbetrieb vorrangig zu betrachten sei. Die gastronomische Nutzung sei möglich. Im Auflagenbescheid heißt es dazu: „Ein Museumsbetrieb mit integrierter Schauwerkstatt, Veranstaltungs- und Gastronomienutzung ist nur zwischen 7 Uhr werktags beziehungsweise 9 Uhr sonn- und feiertags und dann bis jeweils 22 Uhr zulässig.“Die Bahnpark Augsburg GmbH habe dabei sicherzustellen, dass auf den Parkplätzen zwischen 22 und 7 Uhr kein An- und Abfahrtsverkehr stattfindet und die Stellplätze in dieser Zeit vollständig von Fahrzeugen geräumt sind. Wichtigster Aspekt bei den Auflagen ist die Sicherheit, da innerhalb des weitläufigen Geländes nach wie vor einzelne Werkbahnmuseen stattgleise in Betrieb bleiben. Dazu heißt es: „Es dürfen sich nicht mehr als 200 Besucher gleichzeitig auf dem gesamten Museumsgelände, inklusive integrierter Museumsgastronomie, Rundhaus, Museumswerkstatt und Veranstaltungsfläche aufhalten.“