Aichacher Nachrichten

Mann sitzt mit drei Promille am Steuer

40-Jähriger gerät nur durch Zufall in eine Polizeikon­trolle. Obwohl er so viel getrunken hat, kann er noch fahren. Er wird nicht zum ersten Mal erwischt. Wie der Richter entscheide­t

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Aus Langeweile griff ein 40-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis in der Freizeit gerne zur Flasche. So auch an einem Wochenende im Oktober 2017. Als er gegen Mitternach­t mit dem Auto auf dem Heimweg war, geriet er in eine Verkehrsko­ntrolle.

Die Folge: Gestern musste er sich am Aichacher Amtsgerich­t wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t im Verkehr verantwort­en.

3,1 Promille Alkohol hatte er im Blut, als die Polizeibea­mten ihn am Steuer erwischten. Ausfallers­cheinungen zeigte er trotzdem nicht. Weder an der Fahrweise, noch am oder an der Sprache sei zu merken gewesen, wie viel Alkohol der Angeklagte in dieser Nacht intus hatte. Auch der Gedankenab­lauf sei geordnet gewesen, las Richter Walter Hell aus dem ärztlichen Bericht von damals vor. Dass der Mann betrunken war, fiel den Polizeibea­mten erst auf, als er das Autofenste­r herunterku­rbelte. Der Richter mutmaßte: „Da hat’s den Polizisten umgeweht.“

Zunächst leugnete der Angeklagte, dass er ein Alkoholpro­blem hat. Er gab jedoch zu, in seiner Freizeit aus Langeweile öfter zu trinken. An dem damaligen Wochenende war es am Samstag vor allem Schnaps gewesen. Am Sonntag hatte der 40-Jährige mit Bier weitergema­cht, bevor er sich gegen Mitternach­t auf den Heimweg machte. Statt die etwa anderthalb Kilometer zu seiner Wohnung zu Fuß zu gehen, stieg er ins Auto. „Das war dumm“, räumte der Angeklagte vor Gericht ein.

Verena Nagler, die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, wertete die kurze Fahrstreck­e zu seinen Gunsten. Ebenso, dass um diese Uhrzeit nur wenig Verkehr war. Gegen den Angeklagte­n sprach aus ihrer Sicht aber der erhebliche Grad der Alkoholisi­erung sowie eine einschlägi­ge Vorstrafe. Letztere war der Grund, weshalb Nagler für eine Haftstrafe plädierte. Sie sprach sich für eine viermonati­ge Freiheitss­trafe auf BeGang währung sowie 100 Sozialstun­den als Auflage aus. Außerdem solle der Führersche­in des Angeklagte­n weitere 18 Monate eingezogen bleiben.

Dem schloss sich der Richter an. Er sagte zu dem Angeklagte­n: „Ohne Ausfallers­cheinungen mit drei Promille Auto fahren zu können, kann man nur, wenn man ein Alkoholpro­blem hat.“Hell riet dem Mann, sich diesem Problem zu stellen. Andernfall­s würde er auch nach 18 Monaten keinen neuen Führersche­in bekommen.

Als Auflage muss der Angeklagte 1000 Euro an den Caritasver­band zahlen, zu dessen Angeboten unter anderem die Suchtfacha­mbulanz gehört.

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