Mann sitzt mit drei Promille am Steuer
40-Jähriger gerät nur durch Zufall in eine Polizeikontrolle. Obwohl er so viel getrunken hat, kann er noch fahren. Er wird nicht zum ersten Mal erwischt. Wie der Richter entscheidet
Aichach Aus Langeweile griff ein 40-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis in der Freizeit gerne zur Flasche. So auch an einem Wochenende im Oktober 2017. Als er gegen Mitternacht mit dem Auto auf dem Heimweg war, geriet er in eine Verkehrskontrolle.
Die Folge: Gestern musste er sich am Aichacher Amtsgericht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verantworten.
3,1 Promille Alkohol hatte er im Blut, als die Polizeibeamten ihn am Steuer erwischten. Ausfallerscheinungen zeigte er trotzdem nicht. Weder an der Fahrweise, noch am oder an der Sprache sei zu merken gewesen, wie viel Alkohol der Angeklagte in dieser Nacht intus hatte. Auch der Gedankenablauf sei geordnet gewesen, las Richter Walter Hell aus dem ärztlichen Bericht von damals vor. Dass der Mann betrunken war, fiel den Polizeibeamten erst auf, als er das Autofenster herunterkurbelte. Der Richter mutmaßte: „Da hat’s den Polizisten umgeweht.“
Zunächst leugnete der Angeklagte, dass er ein Alkoholproblem hat. Er gab jedoch zu, in seiner Freizeit aus Langeweile öfter zu trinken. An dem damaligen Wochenende war es am Samstag vor allem Schnaps gewesen. Am Sonntag hatte der 40-Jährige mit Bier weitergemacht, bevor er sich gegen Mitternacht auf den Heimweg machte. Statt die etwa anderthalb Kilometer zu seiner Wohnung zu Fuß zu gehen, stieg er ins Auto. „Das war dumm“, räumte der Angeklagte vor Gericht ein.
Verena Nagler, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, wertete die kurze Fahrstrecke zu seinen Gunsten. Ebenso, dass um diese Uhrzeit nur wenig Verkehr war. Gegen den Angeklagten sprach aus ihrer Sicht aber der erhebliche Grad der Alkoholisierung sowie eine einschlägige Vorstrafe. Letztere war der Grund, weshalb Nagler für eine Haftstrafe plädierte. Sie sprach sich für eine viermonatige Freiheitsstrafe auf BeGang währung sowie 100 Sozialstunden als Auflage aus. Außerdem solle der Führerschein des Angeklagten weitere 18 Monate eingezogen bleiben.
Dem schloss sich der Richter an. Er sagte zu dem Angeklagten: „Ohne Ausfallerscheinungen mit drei Promille Auto fahren zu können, kann man nur, wenn man ein Alkoholproblem hat.“Hell riet dem Mann, sich diesem Problem zu stellen. Andernfalls würde er auch nach 18 Monaten keinen neuen Führerschein bekommen.
Als Auflage muss der Angeklagte 1000 Euro an den Caritasverband zahlen, zu dessen Angeboten unter anderem die Suchtfachambulanz gehört.