Vom öffentlichen Parkplatz wird nichts abgeknapst
Gemeinderat Bauwerber bekommt in Inchenhofen keine Fläche für seine Stellplätze. Modellflieger planen einen Vereinsraum
Inchenhofen Schwer zugänglich ist das Grundstück, auf dem ein Inchenhofener ein Zwei-ParteienWohnhaus bauen möchte. Es hat keinen direkten öffentlichen Zugang. Den Antrag des potenziellen Bauherrn auf eine Zufahrt von Norden her über die Baldaufstraße hat der Gemeinderat schon vor einem Jahr abgelehnt. Am Dienstag stimmte das Gremium dem Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich zu.
Knapp 2,50 Meter breit ist die Zufahrt von der St.-Leonhard-Straße zwischen zwei Häusern durch auf das Grundstück des Antragstellers. Hinter seinem bereits bestehenden Haus plant er nun einen Neubau. Um sicherzustellen, dass er das Vorhaben auch umsetzen kann, schickte der Bauherr vorab einen Fragenkatalog an die Gemeinde. Unter anderem wollte er wissen, ob er die beiden geforderten Stellplätze auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Baldaufstraße ausweisen kann.
Wie berichtet, kaufte die Gemeinde das Areal in der Baldaufstraße, um öffentliche Parkplätze und eine Grünfläche anzulegen. Damit sollen mehr Parkmöglichkeiten für Besucher des Gottesdienstes, des Kinderhauses oder der Gemeindebücherei geschaffen werden. Entsprechend ablehnend stand der Gemeinderat der Idee gegenüber, einen Teil der Plätze für ein Privathaus abzugeben. Lorenz Nefzger: „Ich kann mich nicht erinnern, dass wir schon jemals Stellplätze verkauft haben.“Auch einen Fußweg von der öffentlichen Grünfläche auf das Grundstück des Antragstellers lehnte das Gremium ab. Entgegenkommen will der Rat dem Bauherrn dafür in einer anderen Sache: Die Erd- und Baggerarbeiten zur Erschließung des Grundstückes, die über die schmale Zufahrt von der St.-Leonhard-Straße problematisch wären, kann der Bauherr vom Gemeindegrundstück in der Baldaufstraße aus machen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller die Machbarkeit überprüft und die Kosten dafür trägt. Unter bestimmten Voraussetzungen stimmte der Gemeinderat dem Bauvorhaben grundsätzlich zu: Die Erschließung muss gesichert, Stellplätze müssen auf dem Grundstück vorgesehen sein und die Zufahrt muss über die St.Leonhard-Straße erfolgen.
● Landratsamt dagegen Gegen zwei Beschlüsse des Gemeinderates hat das Landratsamt Einwände geltend gemacht. In beiden Fällen betraf es die Anzahl der Stellplätze bei Bauvorhaben. In einem Fall sollte der Bauherr eines Mehrfamilienwohnhauses mit acht Wohneinheiten in der Großhausener Straße 14 Stellplätze nachweisen. Im anderen Fall, dem Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport im Brechstubenweg, forderte der Rat vier Stellplätze. Nachdem der Markt keine Stellplatzsatzung habe, gebe es keine rechtliche Grundlage für diese Vorgaben, so das Landratsamt. Im ersten Fall sind demnach acht Stellplätze ausreichend, im anderen Fall zwei. Der Gemeinderat stimmte dem zu.
● Obdach für Modellflieger Der Modell-Flugsportverein Inchenhofen möchte einen Vereinsraum haben und plant, dafür einen Container in Modulbauweise mit Überdachung an dem bestehenden Stahlcontainer aufzustellen. Die Gemeinderäte behandelten den Antrag auf Vorbescheid. Mit Hinweis auf das angrenzende Naturschutzgebiet Rossmoos sprach sich Rainer Tremmel dagegen aus: Viele Bürger würde schon jetzt der Fluglärm stören. „Ich kann mir vorstellen, dass noch mehr los ist, wenn es Aufenthaltsmöglichkeiten gibt.“Lorenz Nefzger sagte: „Wir hatten noch nie Probleme mit dem Verein.“Er stand der Anfrage positiv gegenüber. Ebenso Georg Heinrich. Der wies darauf hin, dass es schon einmal einen nicht genehmigten Container als Vereinsheim gegeben habe. Den hatte der Verein auf Anweisung des Landratsamtes wieder entfernen müssen. Heinrich ging davon aus, dass sich mit dem neuen Vereinsraum an der Situation auf dem Gelände des Modell-Flugsportvereins nicht viel ändern wird. Mit einer knappen Mehrheit von acht zu fünf Stimmen fiel die Antwort des Gemeinderates auf die Anfrage positiv aus.