Haft für tödlichen Schubser
Ein Mann ärgert sich über einen Rentner, stößt ihn zu Boden. Der Senior stirbt ein halbes Jahr später. Jetzt gibt es ein Urteil
Es war ein Streit um einen Parkplatz, wie er täglich irgendwo stattfindet. Doch diese Auseinandersetzung im August 2016 bei den Hessing-Kliniken im Augsburger Stadtteil Göggingen endete tödlich. Ein 88 Jahre alter Senior musste letztlich sterben, weil er vom Fahrer, 51, eines Porsche-Cabriolets während des Streits zu Boden gestoßen wurde.
Zu diesem Ergebnis kam die Schwurgerichtskammer des Landgerichts nach mehrtägigem Prozess und verurteilte den aus dem nördlichen Landkreis Augsburg stammenden Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von drei Jahren.
In der Urteilsbegründung schilderte Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser, wie sich der folgenschwere Vorfall zugetragen haben muss: Der Rentner stand an jenem schönen Sommertag auf dem Parkplatz der Klinik in Göggingen und kramte in seinem Geldbeutel. Der Angeklagte (Verteidiger: Christoph Kühn), so das Gericht, sei mit dem Porsche rasant auf den Parkplatz gefahren, habe angesichts des stehenden Rentners den Motor aufheulen lassen. Der 88-Jährige habe sich erschrocken umgedreht, den Cabrio-Fahrer dann als „Stierbeutel“bezeichnet.
Der körperlich überlegene und fast doppelt so schwere Angeklagte sei ausgestiegen, habe gefragt: „Was willst Du?“, sei auf den Rentner zugegangen und habe ihn mit beiden Händen wuchtig zu Boden gestoßen. Das Opfer sei dann ungebremst mit dem Hinterkopf auf den Asphalt gefallen, habe einen Schädelbasisbruch erlitten – mit gravierenden Folgen. Trotz einer Operation im Klinikum Augsburg verschlechterte sich der Zustand des Opfers immer mehr. Der 88-Jährige musste in der Folge künstlich ernährt werden, konnte nicht mehr sehen und riechen.
Er wurde zum Pflegefall, erlitt schließlich einen Herzinfarkt und starb im Februar 2017 – ein halbes Jahr nach dem Streit. Die Todesursache sei Folge der Verletzungen gewesen. Und diese Verletzungen und das Risiko eines tödlichen Ausgangs seien für den Angeklagten „vorhersehbar und vermeidbar“gewesen, so das Gericht. Die Kammer stufte die Tat juristisch als „minderschweren Fall“ein.
Die Gründe: Es sei eine „Augenblickstat“, ein einmaliger kurzer Ausraster gewesen mit der Folge einer Verkettung unglücklicher Umstände. Der Angeklagte, so Richterin Riedel-Mitterwieser, sei nicht vorbestraft, geständig gewesen, habe aufrichtige Reue gezeigt. Der Angeklagte bleibt unter Auflagen weiterhin auf freiem Fuß. Die Führerscheinsperre dauert an bis drei Monate nach Rechtskraft des Urteils, dann müsste der 51-Jährige ohnehin in Haft, um die Strafe abzusitzen.
Das Gericht spricht von einer „Augenblickstat“