Tramunfall beschäftigt die Justiz
Senior klagte vor dem Landgericht
Der Unfall, wenn man ihn so nennen will, ereignete sich am 2. November 2016. Eher allerdings war es ein Beinahe-Unfall. Eine Straßenbahn war auf der Gögginger Straße unterwegs, in der Nähe des Strafjustizzentrums. Der Tramfahrer musste eine Vollbremsung hinlegen, als er von einem Auto geschnitten wurde, dessen Fahrer nach links abbog, um die Gögginger Straße zu queren.
Ein Senior, der zu dieser Zeit mit eben jener Tram fuhr, stürzte, als die Straßenbahn ruckartig stoppte, um eine Kollision mit dem Auto zu vermeiden. Nach eigener Aussage verletzte er sich bei dem Vorfall: Er zog sich demnach eine Knieprellung zu und eine Ruptur der Rotatorenmanschette an der rechten Seite – also konkret einen Riss von Muskeln oder Sehnen im Schulterbereich.
Es ging um insgesamt 10 000 Euro
Er klagte schließlich auf Schadenersatz von 10000 Euro, und so landete der Fall vor dem Zivilgericht des Landgerichtes in Augsburg, der ihn in dieser Woche verhandelte.
Eine Frage war vorab: Wenn sich der Senior an jenem Tag verletzt haben sollte, wer wäre dafür verantwortlich gewesen und hätte Schadenersatz zahlen müssen? Geklagt hatte der Mann gegen die Stadtwerke und ihre Verkehrsgesellschaft sowie gegen die Haftpflichtversicherung des Autofahrers, der das Bremsmanöver des Tramfahrers erst verursacht hatte. Letztlich einigten sich die Parteien in der Verhandlung vor Richter Michael Schneider gütlich: Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers zahlt dem Senior demnach 1800 Euro, berichtet das Landgericht auf Anfrage.
Allerdings wurde vereinbart, dass der Vergleich auch innerhalb einer Frist widerrufen werden kann. Sollte es so kommen, müsste erneut verhandelt werden.