Auch nach der Autoskooterfahrt rumst es
51-jähriger Aichacher geht auf 57-jährigen los und wirft ihn von der Rampe. Ehefrau und Neffe mischen mit
Aichach Das gegenseitige „Anrempeln“gehört beim Autoskooterfahren irgendwie dazu. Im Juli vergangenen Jahres trieb es aus Sicht eines 57-Jährigen aus Schrobenhausen ein heute 51-jähriger Aichacher auf dem Aichacher Volksfest zu bunt dabei. Zwischen beiden kam es deshalb schon während der Fahrt zu verbalen Ausfällen. Das setzte sich anschließend mit einem Gerangel und Schlägen fort. Auch die 33-jährige Ehefrau des Aichachers und ihr 16-jähriger Neffe mischten mit. Das Ehepaar musste sich deshalb gestern vor Gericht verantworten. Die 33-Jährige war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ihr Mann hatte gegen einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung Einspruch eingelegt.
Für das Ehepaar aus Schrobenhausen war die Fahrt mit dem Autoskooter gegen Mitternacht der Abschluss ihres Volksfestbesuchs. Dem 57-Jährigen fiel ein Fahrer auf, der immer wieder mit Vollgas gegen die anderen Wagen fuhr. Als er den Fahrer, den 51-jährigen Aichacher, dann auch anrempelte, habe der ihm mit der Faust auf den Rücken geschlagen und ihn verbal beleidigt, sagte der Schrobenhausener aus.
Seine Frau und seine Tochter hatten den Vorfall beobachtet. Beide dachten laut ihrer Aussage jedoch zuerst, dass der 57-Jährige einen Bekannten getroffen hätte. Der aggressive Fahrstil des Aichachers war auch dem 35-jährigen Freund der Tochter aufgefallen. Auch er sei von dem Aichacher verbal angegangen worden, sagte er aus. Den Vorfall hätte er wohl schon längst vergessen, wenn es nicht nach dem Ende der Fahrt eine Fortsetzung am Fahrbahnrand gegeben hätte.
Darüber, was sich hier abspielte, hörte Richterin Andrea Hermann gestern zwei ganz unterschiedliche Versionen. Laut den beiden Angeklagten war es der 57-Jährige gewesen, der einen aggressiven Fahrstil gehabt und den Aichacher beschimpft hatte. Um für Ruhe zu sorgen, habe sie ihm gesagt, dass er sich schleichen solle, sagte die 33-jährige Ehefrau aus. Daraufhin soll der Schrobenhausener auf sie losgegangen sein und ihr auf den Rücken geschlagen haben.
Die Ehefrau habe ihn beleidigt und geschubst und ihr Mann ihn die Rampe runtergeworfen, so der 57-Jährige. Der Aichacher habe sich im vollen Lauf auf den Schrobenhausener geworfen, sagte der Freund der Tochter aus. Als der 57-Jährige sich wieder aufrappeln wollte, kam der 16-jährige Neffe des Ehepaares. Der Schrobenhausener sagte aus: „Er wirft sich auf mich und packt mich an der Gurgel.“
Während der Neffe ihn im Schwitzkasten hielt, schlug der Aichacher mit der Faust auf den Kopf und ins Genick des 57-Jährigen. Die 33-Jährige habe mit Händen und Füßen auf ihn eingeschlagen, so der Schrobenhausener. Im Krankenhaus stellen die Ärzte bei ihm eine Rückenprellung sowie eine Prellung am rechten Ellenbogen und Schürfwunden fest.
Staatsanwalt Daniel Grimm hielt die Version des Schrobenhauseners für die plausible. Ihm erschien die Aussage des Neffen, dass der Aichacher während des Vorfalls noch im Autoskooter saß, nicht glaubhaft. Grimm forderte für den Aichacher eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 20 Euro (1800 Euro). Der Strafbefehl lautete über 2400 Euro. Für die Ehefrau plädierte der Staatsanwalt auf eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Verteidiger Thomas Pfister forderte dagegen Freispruch für seinen Mandanten, weil man ihm die Schläge nicht nachweisen könne. „Ich habe nichts getan“, sagte die Ehefrau, die ohne Verteidiger erschienen war, und plädierte auf Freispruch.
Richterin Hermann schloss sich der Sichtweise der Staatsanwaltschaft an. Der Aichacher muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro (75 Tagessätze à 20 Euro) zahlen, seine Frau bekam sechs Monate auf Bewährung und muss eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro an den Verein zur Förderung der Jugendarbeit zahlen.