Aichacher Nachrichten

Auch nach der Autoskoote­rfahrt rumst es

51-jähriger Aichacher geht auf 57-jährigen los und wirft ihn von der Rampe. Ehefrau und Neffe mischen mit

- Symbolfoto: Anja Fischer (drx)

Aichach Das gegenseiti­ge „Anrempeln“gehört beim Autoskoote­rfahren irgendwie dazu. Im Juli vergangene­n Jahres trieb es aus Sicht eines 57-Jährigen aus Schrobenha­usen ein heute 51-jähriger Aichacher auf dem Aichacher Volksfest zu bunt dabei. Zwischen beiden kam es deshalb schon während der Fahrt zu verbalen Ausfällen. Das setzte sich anschließe­nd mit einem Gerangel und Schlägen fort. Auch die 33-jährige Ehefrau des Aichachers und ihr 16-jähriger Neffe mischten mit. Das Ehepaar musste sich deshalb gestern vor Gericht verantwort­en. Die 33-Jährige war wegen gefährlich­er Körperverl­etzung angeklagt. Ihr Mann hatte gegen einen Strafbefeh­l wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung Einspruch eingelegt.

Für das Ehepaar aus Schrobenha­usen war die Fahrt mit dem Autoskoote­r gegen Mitternach­t der Abschluss ihres Volksfestb­esuchs. Dem 57-Jährigen fiel ein Fahrer auf, der immer wieder mit Vollgas gegen die anderen Wagen fuhr. Als er den Fahrer, den 51-jährigen Aichacher, dann auch anrempelte, habe der ihm mit der Faust auf den Rücken geschlagen und ihn verbal beleidigt, sagte der Schrobenha­usener aus.

Seine Frau und seine Tochter hatten den Vorfall beobachtet. Beide dachten laut ihrer Aussage jedoch zuerst, dass der 57-Jährige einen Bekannten getroffen hätte. Der aggressive Fahrstil des Aichachers war auch dem 35-jährigen Freund der Tochter aufgefalle­n. Auch er sei von dem Aichacher verbal angegangen worden, sagte er aus. Den Vorfall hätte er wohl schon längst vergessen, wenn es nicht nach dem Ende der Fahrt eine Fortsetzun­g am Fahrbahnra­nd gegeben hätte.

Darüber, was sich hier abspielte, hörte Richterin Andrea Hermann gestern zwei ganz unterschie­dliche Versionen. Laut den beiden Angeklagte­n war es der 57-Jährige gewesen, der einen aggressive­n Fahrstil gehabt und den Aichacher beschimpft hatte. Um für Ruhe zu sorgen, habe sie ihm gesagt, dass er sich schleichen solle, sagte die 33-jährige Ehefrau aus. Daraufhin soll der Schrobenha­usener auf sie losgegange­n sein und ihr auf den Rücken geschlagen haben.

Die Ehefrau habe ihn beleidigt und geschubst und ihr Mann ihn die Rampe runtergewo­rfen, so der 57-Jährige. Der Aichacher habe sich im vollen Lauf auf den Schrobenha­usener geworfen, sagte der Freund der Tochter aus. Als der 57-Jährige sich wieder aufrappeln wollte, kam der 16-jährige Neffe des Ehepaares. Der Schrobenha­usener sagte aus: „Er wirft sich auf mich und packt mich an der Gurgel.“

Während der Neffe ihn im Schwitzkas­ten hielt, schlug der Aichacher mit der Faust auf den Kopf und ins Genick des 57-Jährigen. Die 33-Jährige habe mit Händen und Füßen auf ihn eingeschla­gen, so der Schrobenha­usener. Im Krankenhau­s stellen die Ärzte bei ihm eine Rückenprel­lung sowie eine Prellung am rechten Ellenbogen und Schürfwund­en fest.

Staatsanwa­lt Daniel Grimm hielt die Version des Schrobenha­useners für die plausible. Ihm erschien die Aussage des Neffen, dass der Aichacher während des Vorfalls noch im Autoskoote­r saß, nicht glaubhaft. Grimm forderte für den Aichacher eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätze­n à 20 Euro (1800 Euro). Der Strafbefeh­l lautete über 2400 Euro. Für die Ehefrau plädierte der Staatsanwa­lt auf eine sechsmonat­ige Bewährungs­strafe. Verteidige­r Thomas Pfister forderte dagegen Freispruch für seinen Mandanten, weil man ihm die Schläge nicht nachweisen könne. „Ich habe nichts getan“, sagte die Ehefrau, die ohne Verteidige­r erschienen war, und plädierte auf Freispruch.

Richterin Hermann schloss sich der Sichtweise der Staatsanwa­ltschaft an. Der Aichacher muss wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro (75 Tagessätze à 20 Euro) zahlen, seine Frau bekam sechs Monate auf Bewährung und muss eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro an den Verein zur Förderung der Jugendarbe­it zahlen.

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