Autoverkäufer legt seine Kundschaft rein
Mann aus dem nördlichen Landkreis Augsburg vertuscht Reparaturarbeiten und wird am Landgericht wegen Betrugs verurteilt
Landkreis Augsburg Als der junge Mann aus dem Allgäu vor zwei Jahren seinen Mini kaufte, freute er sich. Der Preis war ordentlich und laut Aussage des Verkäufers aus dem nördlichen Augsburger Landkreis war der Wagen unfallfrei. Als der Allgäuer das Auto aber nach einiger Zeit weiterverkaufte, erfuhr er, „dass es kompletter Schrott ist“.
Der junge Mann aus dem Allgäu war ebenso wie einige andere Käufer von dem Mann aus dem nordöstlichen Teil des Landkreises Augsburg hinters Licht geführt worden. Doch der ganze Schwindel flog auf und der Verkäufer musste sich nun vor dem Landgericht in Augsburg verantworten. Ihm wurde Betrug in zwölf Fällen und Urkundenfälschung vorgeworfen.
Vor Gericht berichtete ein weiterer Geschädigter aus der Nähe von Augsburg, dass er bei dem Angeklagten ein neues Motorrad gekauft hatte. Als er damit langsam in eine Kurve fuhr, sei ihm das Hinterrad weggebrochen. Er stürzte und kam schwer verletzt ins Krankenhaus. Ein Gutachter stellte fest: An dem Motorrad war herumgeschraubt worden, um frühere Schäden zu kaschieren. Ob diese Manipulationen für den Unfall verantwortlich waren, konnte aber nicht zweifelsfrei geklärt werden.
Der Angeklagte hatte die Betrugsfälle schon vor der Gerichtsverhandlung gestanden. Er räumte alle Fälle ein, bis auf einen, der sich als Ausnahme bestätigte. Laut Anklage hatte er zwischen März 2013 und September 2016 zehn Motorräder und zwei Fahrzeuge verkauft und den Käufern dabei Unfallschäden verschwiegen. Die bezahlten Preise lagen dabei zwischen 2000 und 3000 Euro.
Außerdem hatte er den Käufern in sechs Fällen gefälschte Bestätigungen für Reparatur oder Kundendienst präsentiert. Die Fahrzeuge waren wesentlich weniger wert, als bezahlt wurde. Ein Fall konnte dem Angeklagten aber nicht angelastet werden, da der betreffende Zeuge nicht vor Gericht erschien.
Der Angeklagte wurde schließlich wegen Betrugs in zehn Fällen und Urkundenfälschung in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Ins Gefängnis muss der Familienvater aber nicht, da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Richterin hielt ihm zugute, dass er Reue zeigte und sich um Wiedergutmachung bemühte. Laut Auskunft des Anwalts hatte der Angeklagte sieben der zwölf Geschädigten ausbezahlt. In der Gerichtsverhandlung erklärt sich der Angeklagte zu weiteren Zahlungen an zwei der Zeugen bereit. Außerdem muss der Verkäufer als „finanziellen Denkzettel“2500 Euro an den Sozialverein SKM zahlen.