Wer ist auf dem Holzweg?
Heute wird verhandelt im Streit zwischen Mountainbiker und Kühbacher Waldbesitzer
Aichach Im Wittelsbacher Land lässt sich wunderbar radeln, und auch für Mountainbiker gibt es schöne und zum Teil anspruchsvolle Strecken im bewaldeten Hügelland. Ein Eldorado für geländegängige Zweiräder ist die Region allerdings nicht. Und auch keine Hochburg für den Streit zwischen Mountainbikern auf der einen Seite sowie Waldbesitzern, Jägern und Landwirten auf der anderen Seite. Dennoch schauen beide Parteien nach Aichach, denn im Amtsgericht wird heute ein Fall weiterverhandelt, der schon im vergangenen Herbst für überregionale Aufmerksamkeit gesorgt hat. Auch im Landtag ist das Thema mittlerweile angekommen.
Ob die Entscheidung beim Termin vor dem Zivigericht heute Nachmittag (ab 13.30 Uhr) sogar zu einem Grundsatzurteil über die Nutzung von Waldwegen werden kann, ist für Daniela Lichti-Rödl, Pressesprecherin des Amtsgerichts, noch offen. Das könne so sein, es sei aber auch nur eine Entscheidung möglich, die nur zu dem speziellen Fall im Kühbacher Forst passe, so Richterin Lichti-Rödl gestern auf Anfrage unserer Zeitung.
Bei einem Gütetermin im September deutete noch vieles darauf hin, dass sich der Streit über das Befahren von Wegen zwischen einem Mountainbiker und dem Waldbesitzer gütlich aus der Welt schaffen lässt. Doch im März teilte das Gericht mit, dass der beklagte Radler den Vergleich nicht annimmt. Jetzt wird wieder verhandelt. Wenn sich die Parteien dabei nicht einigen, entscheidet das Gericht. Kläger Umberto von Beck-Peccoz, einer der größten Privatwaldbesitzer im Wittelsbacher Land, hatte, wie im Gütetermin besprochen, seinen Antrag konkretisiert. Auf einer Revierkarte des Schlossgutes wurden die Grundstücke gekennzeichnet, auf denen der Radler nicht unterwegs sein darf, und es wurden auch Straßen und Wege markiert, wo Radfahren erlaubt ist. Der Kläger beantragte, dass der Radler in einer Unterlassung erklärt, zwölf sogenannte Rückegassen (werden zur Waldbewirtschaftung genutzt) nicht mehr zu befahren. Beim Gütetermin war Richter Axel Hellriegel die Klage noch zu unbestimmt. Der Waldbesitzer legte detailliert nach. Doch darauf ließ sich der Mountainbiker nicht ein. Wie mehrmals berichtet, geht es im Kern um eine Grundsatzfrage. Straßen und Wege im Staats- und Privatwald dürfen von allen genutzt werden – ob Wanderer, Radler oder Pilzsucher. Das sichert die Verfassung des Freistaats den Bürgern zu. Aber was sind befahrbare und nutbare Wege? Was ist der Unterschied zwischen befahrbaren, weil befestigten Rückewegen und unbefahrbaren, weil selten bewirtschafteten und nicht befestigten Rückegassen? Oder anders: Wann wird eine Schneise zur Forstbewirtschaftung im Wald zu einem Weg und darf damit von Bikern befahren werden? Vor Ort wird besonders intensiv gestritten und diskutiert, seit eine Ende 2016 gefundene Nagelfalle im Kühbacher Forst die Sache auf die Spitze trieb.