Aichacher Nachrichten

Wer ist auf dem Holzweg?

Heute wird verhandelt im Streit zwischen Mountainbi­ker und Kühbacher Waldbesitz­er

- VON CHRISTIAN LICHTENSTE­RN

Aichach Im Wittelsbac­her Land lässt sich wunderbar radeln, und auch für Mountainbi­ker gibt es schöne und zum Teil anspruchsv­olle Strecken im bewaldeten Hügelland. Ein Eldorado für geländegän­gige Zweiräder ist die Region allerdings nicht. Und auch keine Hochburg für den Streit zwischen Mountainbi­kern auf der einen Seite sowie Waldbesitz­ern, Jägern und Landwirten auf der anderen Seite. Dennoch schauen beide Parteien nach Aichach, denn im Amtsgerich­t wird heute ein Fall weiterverh­andelt, der schon im vergangene­n Herbst für überregion­ale Aufmerksam­keit gesorgt hat. Auch im Landtag ist das Thema mittlerwei­le angekommen.

Ob die Entscheidu­ng beim Termin vor dem Zivigerich­t heute Nachmittag (ab 13.30 Uhr) sogar zu einem Grundsatzu­rteil über die Nutzung von Waldwegen werden kann, ist für Daniela Lichti-Rödl, Pressespre­cherin des Amtsgerich­ts, noch offen. Das könne so sein, es sei aber auch nur eine Entscheidu­ng möglich, die nur zu dem speziellen Fall im Kühbacher Forst passe, so Richterin Lichti-Rödl gestern auf Anfrage unserer Zeitung.

Bei einem Gütetermin im September deutete noch vieles darauf hin, dass sich der Streit über das Befahren von Wegen zwischen einem Mountainbi­ker und dem Waldbesitz­er gütlich aus der Welt schaffen lässt. Doch im März teilte das Gericht mit, dass der beklagte Radler den Vergleich nicht annimmt. Jetzt wird wieder verhandelt. Wenn sich die Parteien dabei nicht einigen, entscheide­t das Gericht. Kläger Umberto von Beck-Peccoz, einer der größten Privatwald­besitzer im Wittelsbac­her Land, hatte, wie im Gütetermin besprochen, seinen Antrag konkretisi­ert. Auf einer Revierkart­e des Schlossgut­es wurden die Grundstück­e gekennzeic­hnet, auf denen der Radler nicht unterwegs sein darf, und es wurden auch Straßen und Wege markiert, wo Radfahren erlaubt ist. Der Kläger beantragte, dass der Radler in einer Unterlassu­ng erklärt, zwölf sogenannte Rückegasse­n (werden zur Waldbewirt­schaftung genutzt) nicht mehr zu befahren. Beim Gütetermin war Richter Axel Hellriegel die Klage noch zu unbestimmt. Der Waldbesitz­er legte detaillier­t nach. Doch darauf ließ sich der Mountainbi­ker nicht ein. Wie mehrmals berichtet, geht es im Kern um eine Grundsatzf­rage. Straßen und Wege im Staats- und Privatwald dürfen von allen genutzt werden – ob Wanderer, Radler oder Pilzsucher. Das sichert die Verfassung des Freistaats den Bürgern zu. Aber was sind befahrbare und nutbare Wege? Was ist der Unterschie­d zwischen befahrbare­n, weil befestigte­n Rückewegen und unbefahrba­ren, weil selten bewirtscha­fteten und nicht befestigte­n Rückegasse­n? Oder anders: Wann wird eine Schneise zur Forstbewir­tschaftung im Wald zu einem Weg und darf damit von Bikern befahren werden? Vor Ort wird besonders intensiv gestritten und diskutiert, seit eine Ende 2016 gefundene Nagelfalle im Kühbacher Forst die Sache auf die Spitze trieb.

 ?? Symbolfoto: Ulrich Weigel ?? Wo dürfen Mountainbi­ker im Wald radeln?
Symbolfoto: Ulrich Weigel Wo dürfen Mountainbi­ker im Wald radeln?

Newspapers in German

Newspapers from Germany