Parteien wollen NPD trockenlegen
Auch der Bundestag spricht sich dafür aus, den Rechtsextremen den Geldhahn zuzudrehen
Berlin Es wird ernst für die NPD: Nach der Bundesregierung und dem Bundesrat will nun auch der Bundestag die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP billigte am Donnerstagabend die große Mehrheit der Abgeordneten. Demnach soll das Parlament beim Bundesverfassungsgericht beantragen, dass die NPD für einen Zeitraum von zunächst sechs Jahren keine staatlichen Gelder mehr erhält. „Für die NPD ist jeder Cent ein Cent zu viel“, sagte UnionsFraktionsvize Stephan Harbarth (CDU). Doch was sind die Grundlagen des jetzigen Verfahrens?
Anfang vergangenen Jahres entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die NPD nicht verboten werden könne – weil sie ganz einfach zu unbedeutend sei, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele in die Tat umzusetzen. Es war der zweite Versuch, der erste Vorstoß war 2003 gescheitert. Karlsruhe gab in seiner Entscheidung von 2017 aber den Hinweis, die rechtsextreme Partei könne von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.
Daraufhin machte sich der Gesetzgeber ans Werk: Durch eine im vergangenen Jahr beschlossene Änderung des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes wurde es den drei Verfassungsorganen Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag ermöglicht, in Karlsruhe den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung zu beantragen. Dafür wurden bereits einige Schritte eingeleitet: Der Bundesrat hat bereits im Februar beschlossen, von der neuen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dieselbe Entscheidung fasste die Bundesregierung vergangene Woche.
Der Bundesrat arbeitet bereits an dem Antrag, dabei ist Gründlichkeit geboten. Denn nur wenn die Verfassungsfeindlichkeit der NPD gut begründet ist, hat der Antrag Aussicht auf Erfolg. Dafür gibt es bereits eine Arbeitsgruppe der Länder, in der auch das Bundesinnenministerium vertreten ist. Dabei muss auch gewährleistet sein, dass keine Erkenntnisse von V-Leuten einfließen. Schon das Verbotsverfahren von 2003 war an den zahlreichen V-Leuten der Verfassungsschutzämter in der NPD gescheitert. Noch ist vollkommen unklar, wann die Angelegenheit vor das Bundesverfassungsgericht kommt.
Der Verbotsantrag scheiterte zweimal