Was Einbrecher alles anrichten
Betroffene schildern vor Gericht, wie nach dem Ausgleich des materiellen Schadens eben nicht „alles vorbei“ist: Eine Frau hat Angst, wenn sie die Haustür aufsperrt. Eine andere geht zur Bank, wenn sie ihren Schmuck anlegen will
Augsburg Betroffene haben, wenn bei ihnen eingebrochen worden ist, oft mehr mit den psychischen als den materiellen Folgen zu kämpfen. Es ist dieses Eindringen von Fremden in die Privatsphäre, dieses Gefühl, es könnte jederzeit wieder passieren, das den Betroffenen zu schaffen macht. Ein besonders anschauliches Beispiel lieferte ein Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht. Zwei Männer, 31 und 23 Jahre alt, saßen wegen dreizehn verübter Einbrüche im Großraum Augsburg, Donauwörth und in Krumbach auf der Anklagebank. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt.
Was diesem Ehepaar passiert ist, mögen sich viele Menschen lieber nicht vorstellen: Als das Ehepaar am Samstagabend von einer Feier nach Hause kommt und die Eingangstür aufsperrt, schlägt den beiden Eises- kälte entgegen. Kein Wunder, es ist Januar. Einbrecher hatten ihre Terrassentür aufgehebelt und offen stehen gelassen. „Alles war durchwühlt, Schränke standen offen, Schubladen waren ausgekippt, das Bettzeug zerzaust. Im Bad lagen im Waschbecken noch Reste von meinem Schmuck. Im Wohnzimmer hing ein Bild schief.“Auch über ein Jahr später erinnert sich die Zeugin im Gerichtssaal noch an jedes Detail. Man merkt ihr an: Das Geschehene hat sich tief ins Gedächtnis eingebrannt. „Ich habe gedacht“, sagte die 68-Jährige, „ich putz’ morgen mein Haus raus und alles ist vorbei.“Ein Irrtum, wie sich herausstellen sollte: „Die Angst ist gewachsen.“Das Ehepaar hat inzwischen einen fünfstelligen Betrag investiert, um sein Haus mit Elektronik und Sicherheitsglas an den Fenstern einbruchsicher zu machen. Mit Geld, das die Versicherung für den Ein- bruchschaden erstattet hat. Dennoch fühlt sich die Frau in ihrem Haus noch immer nicht sicher. „In dem Moment, wo ich die Haustüre aufsperre, fürchte ich mich.“Die Freude an ihrem schönen Eigenheim ist ihr vergangen.
Einer anderen Zeugin geht es heute ähnlich. Sie und ihr Mann, so erfährt das Gericht, haben sich nach dem Einbruch einen Hund angeschafft. Ihren Schmuck verwahrt die Frau seither in einem Schließfach bei der Bank. Wenn sie ihn anlegen will, geht sie vorher dorthin.
Andere Geschädigte äußerten sich vor Gericht gelassener. Der Einbruch sei ärgerlich gewesen, meinte ein Zeuge, mehr aber nicht.
Die Angeklagten, ein Rumäne und ein Albaner, haben vor Gericht die Einbrüche gestanden. Mangels beruflicher Perspektiven hatten beide ihre Heimat verlassen, sich mit legalen und illegalen Jobs durchgeschlagen. Robert M., ein Abiturient, war mit Reiseziel England in Spanien gestrandet. Anders Laurentiu G. Der ausgebildete Kirchen- und Ikonenmaler war seiner Lebensgefährtin nach Augsburg gefolgt, wo deren Mutter schon länger lebt. Der 31-Jährige ist, als er schon in U-Haft saß, Vater einer schwer körperbehinderten Tochter geworden.
Im Januar 2017 hatten die Angeklagten ihre Einbruchstour gestartet, der Jüngere war erst tags zuvor aus Spanien angereist. Die Einbrecher interessierten sich nur für Goldschmuck. Nach jedem „Bruch“teilten die Täter – einer ist noch flüchtig – die Beute unter sich auf. Sie zerschnitten Goldketten und Ringe, um das Gold dann problemlos in Augsburg an einen Händler zu verkaufen. Alle geraubten Schmuckstücke sind daher unwiederbringlich verloren.
Was auch Richter Roland Fink im Urteil den Angeklagten anlastete. Das Gericht verhängte Haftstrafen, die mit zwei Jahren und vier Monaten vergleichsweise milde ausgefallen sind. Denn die Angeklagten, die schon länger in U-Haft sitzen, haben nach Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft 13 Wohnungseinbrüche verübt. Der Schaden liegt bei 20 000 Euro. Das Gericht verurteilte sie aber nur für fünf Einbrüche. Denn zu Prozessbeginn hatten die Angeklagten über ihre Verteidiger Hansjörg Schmid und Roland Antennein einen Deal für ein umfassendes, den Prozess verkürzendes Geständnis ausgehandelt. Das Gericht stellte daher acht weniger schwerwiegende Fälle vorläufig ein.
Zwei Täter können mit ihren Geständnissen die Haftstrafen verkürzen