Rundfunk: Gericht prüft Beitrag
Entscheidung könnte massive Folgen für ARD und ZDF haben
Karlsruhe Seit Mittwoch prüft das Bundesverfassungsgericht den umstrittenen Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt. Der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, machte zu Beginn der zweitägigen Verhandlung in Karlsruhe die Dimension des Verfahrens deutlich: Es gehe darum, die Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Abgaben zu beurteilen sowie um seine Rolle für die Meinungsbildung.
Seit einer Reform 2013 wird der Beitrag pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Zahl von Empfangsgeräten erhoben. Bei Firmen sind unter anderem die Zahl der Mitarbeiter und Dienstwagen Grundlage der Beitragshöhe. Diese Regelung werfe Probleme der gleichheitsgerechten Belastung auf, sagte Kirchhof. So könnte es problematisch sein, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig werde, für Dienst- oder Mietwagen aber schon. Außerdem würden mit einem Beitrag pro Wohnung alle anderen darin wohnenden Personen entlastet – auch das könnte auf eine Ungleichbehandlung hindeuten.
So sehen das auch Autovermieter Sixt und drei Privatpersonen, die sich gegen den Beitrag in dieser Form wehren. Die Vertreter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio verteidigten ihn. Er sei die logische Folge der sich verändernden Nutzung durch neuartige Empfangsgeräte gewesen, sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. „Der Rundfunkbeitrag ist die Grundlage unserer Unabhängigkeit und Finanzierung.“
Zur Debatte stand auch die Frage, ob es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt, für die die Länder keine Gesetzgebungskompetenz hätten. Eine Steuer erfolgt im Unterschied zu einem Beitrag ohne spezielle Gegenleistung. In ihren Nachfragen machten die Richter deutlich, dass sie die Argumentation der Beschwerdeführer diesbezüglich kritisch sehen, da der Zusammenhang des Beitrags mit der Finanzierung des Rundfunks aus dem Staatsvertrag hervorgehe.