Aichacher Nachrichten

Behörden im Winterschl­af

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Zum Artikel „Baumfällun­gen: Bürger bu hen Stadträte aus“vom 29. Juni:

Wie Baureferen­t Gerd Merkle bei der Bürgervers­ammlung im Pfarrsaal von Don Bosco betonte, war der Stadt Augsburg seit 2016 bekannt, dass sie als Verantwort­licher für die Kanäle am Herrenbach in der Pflicht ist und somit laut Wasserwirt­schaftsamt Donauwörth die Bäume beseitigen muss!

Ihr und dem Wasserwirt­schaftsamt war auch bekannt, dass jedes Projekt und Vorhaben die Vogelbrutz­eit vom 1. März bis 30. September mit einplanen muss. Das heißt, es dürfen in dieser Zeit keine Bäume und Sträucher gefällt werden. Das Fäll-Vorhaben der Stadt Augsburg hätte demnach ohne Probleme in der Zeit von 1. Oktober 2017 bis 28. Februar durchgefüh­rt werden können, denn die Gefahrenla­ge war im letzten Jahr nicht anders als heute.

Haben die staatliche­n Behörden heute vielleicht eine andere Lesart der dabei zu berücksich­tigenden Gesetze und Verordnung­en oder den Zeitbereic­h wegen Winterschl­af verschlafe­n? Dabei sollte der Staat bei der Durchführu­ng dem Bürger ein positives und nicht negatives Vorbild sein! Welcher Unternehme­r und Privatmann darf diesbezügl­ich eine Ausnahmege­nehmigung erwarten? Als ehrenamtli­cher Naturschüt­zer würde ich wegen der nun erteilten Ausnahmege­nehmigung zur sofortigen Abholzung in der jetzt bestehende­n Vogelbrutz­eit der Höheren Naturschut­zbehörde die Rote Karte erteilen! Bernhard Uffinger, Augsburg

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