Behörden im Winterschlaf
Zum Artikel „Baumfällungen: Bürger bu hen Stadträte aus“vom 29. Juni:
Wie Baureferent Gerd Merkle bei der Bürgerversammlung im Pfarrsaal von Don Bosco betonte, war der Stadt Augsburg seit 2016 bekannt, dass sie als Verantwortlicher für die Kanäle am Herrenbach in der Pflicht ist und somit laut Wasserwirtschaftsamt Donauwörth die Bäume beseitigen muss!
Ihr und dem Wasserwirtschaftsamt war auch bekannt, dass jedes Projekt und Vorhaben die Vogelbrutzeit vom 1. März bis 30. September mit einplanen muss. Das heißt, es dürfen in dieser Zeit keine Bäume und Sträucher gefällt werden. Das Fäll-Vorhaben der Stadt Augsburg hätte demnach ohne Probleme in der Zeit von 1. Oktober 2017 bis 28. Februar durchgeführt werden können, denn die Gefahrenlage war im letzten Jahr nicht anders als heute.
Haben die staatlichen Behörden heute vielleicht eine andere Lesart der dabei zu berücksichtigenden Gesetze und Verordnungen oder den Zeitbereich wegen Winterschlaf verschlafen? Dabei sollte der Staat bei der Durchführung dem Bürger ein positives und nicht negatives Vorbild sein! Welcher Unternehmer und Privatmann darf diesbezüglich eine Ausnahmegenehmigung erwarten? Als ehrenamtlicher Naturschützer würde ich wegen der nun erteilten Ausnahmegenehmigung zur sofortigen Abholzung in der jetzt bestehenden Vogelbrutzeit der Höheren Naturschutzbehörde die Rote Karte erteilen! Bernhard Uffinger, Augsburg