Gärtner im Paragrafen Dschungel
Bei der Gartengestaltung ist nicht alles erlaubt. Länder und Kommunen machen bestimmte Vorgaben – und auch die lieben Nachbarn können für böses Blut sorgen
Augsburg Gartenarbeit zählt zu den großen Hobbys der Deutschen. Ein neues Gartenhäuschen, ein höherer Zaun oder ein Gemüsebeet – zu tun gibt es schließlich immer etwas. Doch der Kreativität sind Grenzen gesetzt: Länder und Gemeinden haben bei der Gartengestaltung mitunter Mitspracherechte. Und auch die Nachbarn machen manchmal einen Strich durch die Gartenplanrechnung.
● Vorgärten Grundsätzlich können Gartenbesitzer auf ihrem Grundstück machen, was sie wollen. „Da jedoch vor allem Vorgärten das Erscheinungsbild ganzer Wohnviertel prägen und sich Kommunen oft ein einheitliches Aussehen wünschen, können sie mittels sogenannter Vorgartensatzungen Einfluss auf die Gartengestaltung nehmen“, erklärt Michaela Rassat, Juristin des DASRechtsschutz der Ergo-Versicherung. Die Vorschriften unterscheiden sich von Ort zu Ort. Besonderen Wert legen Kommunen darauf, Grün in die Vorgärten zu bringen und zu vermeiden, dass Anwohner diese als Arbeits-, Lager- oder Stellfläche nutzen. Bevor Hauseigentürmer also ihren Vorgarten umgestalten, sollten sie sich erkundigen, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist. Viele Städte und Landkreise veröffentlichen ihre Gartensatzungen auf ihrer Homepage.
● Zäune Auch bei den Zäunen gibt es Richtlinien. Die Stadt Düsseldorf zum Beispiel verbietet Zäune aus Draht- oder Kunststoffgeflecht. In München darf die Zaunhöhe laut Einfriedungssatzung 1,50 Meter nicht überschreiten. „Wer die Vorgaben nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss un- Umständen sogar mit einer Geldbuße rechnen. Diese kann abhängig von der Kommune unterschiedlich hoch ausfallen“, sagt Rechtsexpertin Rassat.
● Garten Auch im Garten hinter dem Haus will die Gemeinde mitreden, und zwar in Form des Bebauungsplans. Was im Rahmen des jeweiligen Bebauungsplans erlaubt ist und was nicht, weiß das zuständige Bauamt. Grundsätzlich können die Bebauungspläne sogar regeln, welche Baumarten die Gartenbesitzer anpflanzen dürfen. So wird dort mitunter vorgegeben, ausschließlich heimische Bäume oder nur Laub- bäume zu pflanzen. Auch wer einen eingewachsenen Garten übernimmt, kann diesen nicht einfach neu gestalten: Einige Bebauungspläne verpflichten Gartenbesitzer nämlich dazu, bereits bestehende Anpflanzungen zu erhalten. „Wer diesen Vorgaben nicht nachkommt, dem kann die Kommune ein Pflanzverbot auferlegen“, erläutert Rassat.
● Nachbarn Darüber hinaus müssen Grundstückseigentümer auch das sogenannte Nachbarrecht beachten. Darunter fallen alle Rechtsvorschriften, die das Verhältnis zum Nachbargrundstück regeln. Dies sind zum Beispiel Vorgaben zu Abter standsflächen und Grenzbebauungen. Oft gibt es besondere Nachbarrechtsgesetze, die zum Beispiel festlegen, wie hoch eine Hecke sein und wie nah sie an der Grundstücksgrenze liegen darf. Daran sollte man sich tunlichst halten – denn Verstöße können Auslöser für einen heftigen Nachbarschaftsstreit sein. Ob es Baumhäuser für den Nachwuchs sind, die den vorgeschriebenen Mindestabstand zum Nachbargrundstück nicht einhalten, Garagendächer, die einige Millimeter über die Grundstücksgrenze ragen oder Bäume, die zu viel Schatten auf Nachbars Garten werfen – es gibt nichts, worüber sich Nachbarn noch nicht gestritten haben. Nach Angaben der GfK-Marktforschung beschränken sich die meisten Streitigkeiten auf böse Wort- und Briefwechsel sowie Anwaltsbriefe. Vor Gericht sind lediglich 1,7 Prozent der Deutschen deshalb schon mal gezogen. Das klingt nicht nach viel aber bezogen auf die Gesamtbevölkerung von 82 Millionen Menschen sind das immerhin 1,4 Millionen Auseinandersetzungen. Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz rät zu Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme: „Nicht während der Mittagsruhe Rasen mähen, statt eines rauchintensiven Holzkohlegrills einen Gas- oder Elektrogrill verwenden oder bei Partys die Musik nach 22 Uhr leiser machen – und der Frieden bleibt gewahrt.“
Doch was tun, wenn ein Nachbar sich nie an diese Regeln hält? Lentz rät: „Ruhe bewahren und nicht direkt die Konfrontation suchen.“Seinem Ärger freien Lauf zu lassen, führe kaum zu dem gewünschten Ergebnis. „Ein freundliches, offenes Gespräch zum passenden Zeitpunkt kann dagegen Wunder bewirken.“