100 Euro Bußgeld für Kaffeepause
Ehepaar Frick erhielt eine Strafe für das Rauchen und Mitbringen eines Hundes im Gögginger Park. Die Augsburger wollen diese aber nicht bezahlen. Was der Ordnungsdienst dazu sagt
Eines ist sicher: Für das Ehepaar Frick war es eine teure Pause, die sie sich vor drei Wochen im Gögginger Park gegönnt hat. Nach seiner Frühschicht traf sich Joachim Frick dort mit seiner Frau Rita. Sie hatten sich Kaffee mitgenommen und setzten sich auf eine Bank neben der Stockschützenbahn. Ihr Hund Meilo, ein kleiner Papillon, saß zwischen ihnen, Rita Frick rauchte eine Zigarette, als erst zwei Mitarbeiter und wenig später zwei weitere Mitarbeiter des Augsburger Ordnungsdienstes auftauchten. Ein Wort ergab daraufhin das andere. Am Ende hielt das Paar zwei Bußgeldbescheide in der Hand.
Rita Frick erhielt eine Strafe über 50 Euro wegen Rauchens auf dem Spielplatz, ihr Mann Joachim wegen des Hundes, der sich laut Bußbescheid im Spielplatz befand. Der 54-Jährige soll ebenfalls 50 Euro bezahlen. Das sieht er aber überhaupt nicht ein. „Ich war gar nicht auf dem Spielplatz“, betont er. Und tatsächlich: Die Familie saß im ausgeschilderten Freizeitbereich.
Der Bereich des Gögginger Parks ist in einen Kinderspielplatz, Jugendspielplatz und Freizeitbereich aufgeteilt. Dort befinden sich auch die meisten Parkbänke, die von vielen Göggingern zur Rast genutzt werden. Gerade im Freizeitbereich liegen zahlreiche Zigarettenkippen auf dem Boden. „Hier verbringen beispielsweise bei schönem Wetter auch viele Mitarbeiter der HessingKlinik ihre Mittagspause“, erzählt Joachim Frick. Auf dem Schild, das den Freizeitbereich ausweist, ist ersichtlich, dass neben Fußballspielen, Radfahren und Müll wegwerfen auch Hunde verboten sind. Vormittags würde das aber niemanden stören, da kaum Parkbesucher da seien und schon gar keine Stockschützen, argumentiert Frick.
Laut Andreas Bleymaier, Fachbereichsleiter des Verkehrsüberwachungsund Ordnungsdienstes, ist es gemäß der Grünanlagensatzung aber verboten, Hunde in den Spielplatzbereich mitzunehmen. Ebenso ist das Rauchen in Spielplatzbereichen unzulässig. „Das Rauchverbot muss dabei nicht eigens beschildert sein, da die Regelungen der Grünanlagensatzung für jedermann einsehbar sind“, betont Bleymaier. Die Höhen der Verwarn- und Bußgeldbeträge seien im Verwarnungs- und Zuständigkeitskatalog der Stadt Augsburg geregelt. Bleymaier: „Ein Ermessensspielraum obliegt den Dienststellen dabei nicht.“
21 Mitarbeiter sind derzeit im Ordnungsdienst beschäftigt. Sie sollen das Sicherheitsgefühl der Bürger sowie die tatsächliche Sicherheitslage verbessern. Sie werden in der Innenstadt eingesetzt, kontrollieren dort beispielsweise Elias-Holl-, Königsund Rathausplatz sowie die Maximilianstraße mit umliegenden Bereichen.
Dort ahnden sie Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung, die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung, gegen das Verbot zum Niederlassen zum Alkoholgenuss oder gegen das Wildpinkeln. Das ist nicht alles: „Der Ordnungsdienst ist sowohl im Innenstadtbereich als auch in den Stadtteilen, den Grünanlagen und den Naherholungsgebieten der Stadt Augsburg im Einsatz“, erklärt Andreas Bleymaier. Kontrollschwerpunkte sind unter anderem der Bereich der Badeseen und Flussufer, des Helmut-HallerPlatzes und Paul-Ben-Haim-Weg, das Umfeld der WWK-Arena bei Heimspielen des FC Augsburg sowie das organisierte Betteln im Innenstadtbereich.
Im Jahr 2017 wurden allein bis Ende Oktober insgesamt 1765 Verstöße mit einer Verwarnung samt Verwarnungsgeld geahndet. Die Anzahl der festgestellten Verstöße sei allerdings um ein Zehnfaches höher. Bei dem Großteil der Vergehen bleibe es nur bei einer Belehrung. Zu einer tatsächlichen Strafe komme es erst bei gravierenden sowie wiederholten Verstößen und Uneinsichtigkeit, so Bleymaier. Zum laufenden Verfahren vom Ehepaar Frick will er keine Auskünfte geben.
Joachim Frick sieht sich drei Wochen nach dem Vorfall nach wie vor im Recht. „Die Grünanlagensatzung hat doch niemand im Kopf“, betont er. Er empfindet das Vorgehen der Mitarbeiter als „Nötigung“und will das Bußgeld nicht zahlen. „Von mir aus geht das vor Gericht“, sagt er.