Mit Geld und Quote gegen Kliniksterben
Paket für bessere Gesundheitsvorsorge
München Milliarden für den Klinikbau, Neuerungen für das Medizinstudium, Fördergeld für defizitäre Krankenhäuser und eine Offensive für mehr Spitzenmedizin: Das Kabinett hat Verbesserungen für die Gesundheitsvorsorge beschlossen.
Allein drei Milliarden Euro sollen in den Ausbau von Krankenhäusern fließen. Der Ministerrat gab den Startschuss für 26 neue Bauvorhaben mit Schwerpunkt im ländlichen Raum in allen Regierungsbezirken für 681 Millionen Euro. Darunter sind sehr große Baumaßnahmen am Klinikum Nürnberg, Betriebsstätte Süd (rund 105 Millionen Euro), am Klinikum Main-Spessart Lohr am Main (100 Mio.) oder am Klinikum Kulmbach (60 Mio.). In Schwaben werden drei Krankenhausprojekte mit rund 45 Millionen Euro gefördert, wie Finanzstaatssekretär Hans Reichhart mitteilte. Im Einzelnen sind dies für das Bezirkskrankenhaus Günzburg 30,2 Millionen, für die Donau-Ries Klinik Donauwörth 9,71 Millionen und für die Kreisklinik Ottobeuren 4,64 Millionen Euro.
Gegen den Mangel an Landärzten sollen fünf Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern für entsprechende Kandidaten reserviert werden. Die Staatsregierung hofft, dass bessere Chancen auf einen Medizinstudienplatz den Anreiz erhöhen, sich für eine Niederlassung außerhalb der Städte zu entscheiden.
Im Freistaat gibt es 414 zugelassene Krankenhäuser. Geplant ist der Aufbau eines bayerischen Krebsforschungszentrums. Die gemeinsame Einrichtung der Universitätskliniken und medizinischen Fakultäten soll ab 2019 helfen, Forschungen schneller in den Praxisalltag einzubauen. Zudem will die Staatsregierung defizitäre Krankenhäuser unterstützen. „Das gibt es nur bei uns in Bayern“, sagte Söder mit Blick auf das neue Förderprogramm zum Erhalt von Kliniken, die nicht mehr kostendeckend arbeiten können. Um Fördergeld zu erhalten, muss der Träger ein Umstrukturierungskonzept vorgelegt haben. Bis die Häuser wieder wirtschaftlich arbeiten, übernimmt der Freistaat – für die Jahre 2019 bis maximal 2021 – 85 Prozent der Summe, mit der der Landkreis die Betriebskostendefizite ausgleicht.