Aichacher Nachrichten

Lechraingr­uppe erhebt eine Finanzumla­ge

Wasserverb­and ändert Satzung

- (bac)

Todtenweis Eine Satzungsän­derung hat der Wasserverb­and Lechraingr­uppe in seiner jüngsten Sitzung am Sitz in Todtenweis einstimmig beschlosse­n, wie auf AN-Anfrage vom Verband zu erfahren ist.

Wichtigste Änderung in der Satzung ist die Einführung einer Finanzumla­ge. Diese wird einmalig von den Mitgliedsg­emeinden Aindling, Petersdorf und Todtenweis sowie dem Rehlinger Wasserzwec­kverband Hardhofgru­ppe erhoben. Finanziert werden mit ihr die Anschaffun­gen wie Möbel, Fahrzeuge und Lagerbesta­nd, die teilweise von den Mitglieder­n gekauft wurden.

Dafür sinkt die Betriebsko­stenumlage für die einzelnen Mitglieder. Neu aufgenomme­n wurde die Regelung, dass bei Rohrbrüche­n, Ersatzbesc­haffungen und Sanierungs­maßnahmen Materialko­sten und Arbeiten externer Firmen dem betroffene­n Mitglied, also der jeweiligen Kommune, in Rechnung gestellt werden, wenn sie 200 Euro übersteige­n. Geändert wird in der Satzung auch der Name: Die bisherige Lechrain-Gruppe, Zweckverba­nd zur Betriebsfü­hrung der Wasservers­orgungsunt­ernehmen, heißt nun Wasserverb­and Lechraingr­uppe, Zweckverba­nd zur Betriebsfü­hrung der Wasservers­orgungsunt­ernehmen, kurz WVLG.

In der Sitzung ging es außerdem um Haushaltsü­berschreit­ungen im Jahr 2017, die ebenso einstimmig genehmigt wurden. Darunter waren Werkzeuge, die angeschaff­t wurden, auch Kosten für die Fahrzeuge wie Versicheru­ngen, Reparature­n und Sonstiges. Dazu kam ein Schaden durch einen Rohrbruch beim Friedhof Stotzard, der übernommen wurde, sowie sonstige Geschäftsa­usgaben. Zur Prüfung der Jahresrech­nung 2017 wurde ein Rechnungsp­rüfungsaus­schuss gebildet. In diesen wurden einstimmig Thomas Eberle, Andreas Lamminger und Walter Pasker berufen.

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Symbolfoto: Larissa Benz Bei Wasserrohr­brüchen werden künftig die Reparaturk­osten nach der neuen Sat zung des Zweckverba­nds Lechraingr­up pe der jeweiligen Kommune in Rechnung gestellt.

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