Kreis lässt SWL putzen und spart damit
Reinigungskräfte erhalten Tariflöhne, aber weniger als im öffentlichen Dienst
Aichach Friedberg Rund 700000 Euro im Jahr sparen sich die kreiseigenen Kliniken an der Paar und der Landkreis im Jahr, weil Reinigungspersonal nicht beim Landkreis selbst, sondern in der Personalgesellschaft Service Wittelsbacher Land (SWL) angestellt ist. Das sagte SWL-Geschäftsführer Peter Schiele vor Kurzem in einer Sitzung des Kreisausschusses. Dort war wieder einmal Kritik an der Gesellschaft laut geworden, die vor über 13 Jahren in wirtschaftlich schweren Zeiten für die Kliniken gegründet worden war. Die beiden Häuser schrieben damals ein Defizit von über fünf Millionen Euro im Jahr. Auch eine Privatisierung der Kliniken stand zu dieser Zeit in der Diskussion. Ein Schritt, den die Kreispolitiker unbedingt vermeiden wollten.
Einer der Kompromisse, den die Mehrheit mittrug, war die SWL. Die bezahlt zwar auch nach Tarif, aber wer dort angestellt ist verdient weniger als im öffentlichen Dienst. Die heute insgesamt rund 140 Mitarbeiter (rund 70 ganze Stellen, meist weiblich) reinigen die beiden Krankenhäuser, Landratsamt und Kreisschulen. Grünen-Fraktionssprecherin Katrin Müllegger-Steiger lehnt dieses
System weiter grundsätzlich ab.
Der Landkreis solle sein Reinigungspersonal wie den Rest seiner Mitarbeiter selbst beschäftigen. Berta Arz- berger (ÖDP) wies darauf hin, dass dort vor allem Frauen beschäftigt und benachteiligt seien. Geschäftsführer Peter Schiele hielt entgegen, dass in anderen Krankenhäusern die Reinigung von externen Dienstleistern erledigt werde. Im Vergleich dazu bezahle die kreiseigene SWL mit ihrem Gebäudereiniger-Tarif ihre Angestellten deutlich besser.
Vor drei Jahren hat der Kreistag beschlossen, die Personalgesellschaft zu verkleinern. Damals waren bei der SWL noch über 190 Mitarbeiter beschäftigt. 65 Mitarbeiter (davon viele Teilzeitstellen) wurden wieder bei den Kliniken angestellt und nach dem besseren Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt. Grund für die Umstrukturierung war damals aber nicht etwa ein genereller Sinneswandel der Kreistagsmehrheit, sondern eine Änderung des Arbeitnehmer-Überlassungsgesetzes. Personalgesellschaften (Leihfirmen) dürfen seither nur noch reine Dienstleistungen übernehmen. Darunter fällt die Reinigung. Andere weisungsgebundene Aufgaben (beispielsweise eine Pflegekraft in der Klinik) sind nicht mehr zulässig. Die Kliniken stellten deshalb alle Mitarbeiter selbst an, die in diesen Bereichen tätig und zuvor bei der SWL beschäftigt waren.