„Reichsbürgerin“? Frau für gefälschten Ausweis verurteilt
Eine vorbestrafte Rentnerin aus dem südlichen Landkreis besitzt einen Fantasieausweis mit der Aufschrift „Deutsches Reich“. Dafür wird sie am Amtsgericht Aichach verurteilt
Aichach Urkundenfälschung lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen eine Rentnerin aus dem Landkreissüden. Im Dezember vergangenen Jahres wurde in ihrem Namen ein gefälschter Personalausweis aus dem Internet bestellt, der die Aufschrift „Deutsches Reich“trägt. Vor dem Amtsgericht Aichach bestreitet die Angeklagte jegliche Verbindung zu den „Reichsbürgern“und beteuert, dass das Dokument lediglich ein „Spaßausweis“gewesen sein soll. Gewisse Umstände lassen Richter Walter Hell jedoch an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen zweifeln.
Laut der Angeklagten sei der Fantasieausweis ein Geschenk ihres Mannes gewesen, welcher ebenfalls im Besitz eines Exemplars ist. „Mein Mann hat mir einen anfertigen lassen, weil er mir vom Aussehen gefallen hat“, so die Angeklagte. Ohne ihr Wissen habe ihr Lebensge- fährte für sie den Ausweis aus dem Internet bestellt. Die erforderlichen Daten und ihre Unterschrift habe er ohne ihr Einverständnis an die Deutsche Reichsdruckerei weitergegeben. „Für mich war das aber kein richtiger Ausweis, sondern ein billiges Spielzeug“, meint die Frau.
Auch für ihren Strafverteidiger steht fest, dass der für 25 Euro erhältliche Fantasieausweis keineswegs mit einem originalen amtlichen Ausweis verwechselt werden kann. „Zur Feststellung einer Personenidentität dient das Dokument sicher nicht“, findet ihr Anwalt. Daher sei die Anschuldigung der Urkundenfälschung nicht stichhaltig.
Bei der Begutachtung des gefälschten Dokuments stellt der Richter jedoch durchaus eine Verwechslungsgefahr fest. Die abweichende Farbe und die Aufschrift „Deutsches Reich“anstatt wie üblich „Bundesrepublik Deutschland“würden in Deutschland zwar jeder Behörde auffallen, für ausländische Beamte hingegen seien diese Unterschiede kaum erkennbar, da Form und Aufbau identisch zum Original sind. In der Öffentlichkeit hat die Rentnerin ihren Fantasieausweis nach eigenen Angaben nie verwendet. Die Aussage der Angeklagten, dass sie ihren richtigen Personalausweis beim Baden verloren habe, sorgt beim Richter für zusätzliche Verwirrung. „Ich habe den Verlust gemeldet und eine vorläufige Meldebescheinigung erhalten“, so die Frau. Der amtliche Ausweis habe ihr ohnehin nicht gefallen, da auf dessen Rückseite der Baphomet, eine Art Teufel mit Brüsten und Penis abgebildet sei, den man unter Schwarzlicht erkennen könne. „Meine ehrliche Meinung dazu halte ich lieber zurück“, antwortet der Richter auf ihre Aussage.
Diese Verschwörungstheorie zum geltenden Personalausweis ebenso wie der Aufdruck der Fälschung und die Bestellung bei der „Deutschen Reichsdruckerei“deuten auf eine Verbindung zu den sogenannten „Reichsbürgern“hin. Diese erkennen die Bundesregierung nicht als legitimen Staat an. Sowohl die Angeklagte als auch ihr Ehemann, der als Zeuge aussagt, streiten eine Verbindung zu den „Reichsbürgern“jedoch ab. Der Ehemann bestätigt die Aussage, dass er ohne das Mitwirken seiner Frau den „MickyMaus-Ausweis“bestellt habe. Der Richter hingegen bezweifelt, dass die Frau vom Bestellvorgang nichts gewusst haben soll.
Die Angeklagte wurde bereits im Januar wegen Volksverhetzung zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt. Da die Urkundenfälschung jedoch schon vorher begangen wurde, verrechnet der Richter in seinem Urteil beide Strafen zu einem Gesamtstrafmaß von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung. „Eigentlich hätten wir von vornherein beide Verfahren zusammenlegen können“, stellt der Richter abschließend fest.