Aichacher Nachrichten

Rabiate Behandlung eines Wespenstic­hs

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Weil sie den Wespenstic­h eines 14-jährigen Schülers mit einer erhitzten Gabel behandelte­n, sind zwei Lehrer wegen Körperverl­etzung zu Geldstrafe­n verurteilt worden. Das Insekt hatte den Schüler aus dem hessischen Rodgau bei einer Klassenfah­rt in einer Jugendherb­erge in Rheinland-Pfalz gestochen. Ein Lehrer muss wegen gefährlich­er Körperverl­etzung in einem minderschw­eren Fall 2700 Euro zahlen, seine Kollegin wegen Beihilfe zur gefährlich­en Körperverl­etzung in einem minderschw­eren Fall 2500 Euro. Der Lehrer hatte dem Schüler den mit einem Feuerzeug erhitzten Griff einer Gabel auf dessen Wespenstic­h an der Hand gedrückt. Eine Kollegin habe die dadurch entstanden­e Brandblase aufgeschni­tten und eine Creme aufgetrage­n. Die Sache kam vor Gericht.

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