Afrikaner darf nicht mehr arbeiten
Mann aus Aichach erfüllt Auflagen für Beschäftigungserlaubnis nicht und scheitert mit einer Klage am Verwaltungsgericht Augsburg
Aichach/Augsburg Ein Afrikaner, der in Aichach lebt, ist am Verwaltungsgericht in Augsburg mit einer Klage gegen sein Erwerbstätigkeitsverbot gescheitert. Das Gericht hat einer Sprecherin zufolge seine Klage gegen den Freistaat Bayern zurückgewiesen.
Der Mann hat bereits vor 15 Jahren sein afrikanisches Heimatland verlassen. Nach Stationen in mehreren Nachbarländern landete er vorübergehend in Spanien, wo er Asyl beantragte. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. 2012 reiste der Mann nach Deutschland ein. Hier wurde er, der Sprecherin zufolge, aufgegriffen, als er ohne amtliche Erlaubnis auf einem Schrottplatz arbeitete.
Als er 2013 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angehört wurde, sagte er, er habe seine Papiere auf dem Weg durch Afrika verloren. Allerdings machte er im weiteren Verfahren widersprüchliche Angaben dazu. 2016 bekam er eine Beschäftigungserlaubnis – jedoch nur für zwei Jahre und mit der Auflage, dass er sich um Identitätspapiere bemüht. Das tat er jedoch nicht, obwohl seine Familie noch in seinem Heimatland lebt. Seiner Aussage zufolge herrschen in dem Bezirk, aus dem er stammt, Chaos und Anarchie. Die Beschäftigungserlaubnis wurde deshalb nicht verlängert – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht nun entschied. Der Asylantrag des Mannes wurde der Gerichtssprecherin zufolge in einem anderen Verfahren bereits abgelehnt. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Mann hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt; das Verfahren ist derzeit beim Verwaltungsgerichtshof in München anhängig. Der Mann kann also derzeit in Deutschland bleiben, darf aber keiner Arbeit nachgehen.