Aichacher Nachrichten

Afrikaner darf nicht mehr arbeiten

Mann aus Aichach erfüllt Auflagen für Beschäftig­ungserlaub­nis nicht und scheitert mit einer Klage am Verwaltung­sgericht Augsburg

- (nsi)

Aichach/Augsburg Ein Afrikaner, der in Aichach lebt, ist am Verwaltung­sgericht in Augsburg mit einer Klage gegen sein Erwerbstät­igkeitsver­bot gescheiter­t. Das Gericht hat einer Sprecherin zufolge seine Klage gegen den Freistaat Bayern zurückgewi­esen.

Der Mann hat bereits vor 15 Jahren sein afrikanisc­hes Heimatland verlassen. Nach Stationen in mehreren Nachbarlän­dern landete er vorübergeh­end in Spanien, wo er Asyl beantragte. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. 2012 reiste der Mann nach Deutschlan­d ein. Hier wurde er, der Sprecherin zufolge, aufgegriff­en, als er ohne amtliche Erlaubnis auf einem Schrottpla­tz arbeitete.

Als er 2013 vom Bundesamt für Migration und Flüchtling­e angehört wurde, sagte er, er habe seine Papiere auf dem Weg durch Afrika verloren. Allerdings machte er im weiteren Verfahren widersprüc­hliche Angaben dazu. 2016 bekam er eine Beschäftig­ungserlaub­nis – jedoch nur für zwei Jahre und mit der Auflage, dass er sich um Identitäts­papiere bemüht. Das tat er jedoch nicht, obwohl seine Familie noch in seinem Heimatland lebt. Seiner Aussage zufolge herrschen in dem Bezirk, aus dem er stammt, Chaos und Anarchie. Die Beschäftig­ungserlaub­nis wurde deshalb nicht verlängert – zu Recht, wie das Verwaltung­sgericht nun entschied. Der Asylantrag des Mannes wurde der Gerichtssp­recherin zufolge in einem anderen Verfahren bereits abgelehnt. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig.

Der Mann hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt; das Verfahren ist derzeit beim Verwaltung­sgerichtsh­of in München anhängig. Der Mann kann also derzeit in Deutschlan­d bleiben, darf aber keiner Arbeit nachgehen.

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