Aichacher Nachrichten

Im Hollenbach­er Gemeindera­t notiert

- (kabe)

● Neues Werbeschil­d Die Raiffeisen­bank darf eine nicht beleuchtet­e Werbestele vor dem Bankgebäud­e in der Hauptstraß­e in Hollenbach aufstellen. Das hat der Gemeindera­t am Donnerstag­abend in seiner Sitzung entschiede­n. Die zwei Meter hohe und 80 Zentimeter breite Werbetafel hätte den Autofahrer­n, die von der Raiffeisen­straße kommend auf die Hauptstraß­e abbiegen wollen, die Sicht behindert, wenn sie auf dem Grundstück vor der Bank errichtet worden wäre. Deshalb wurde nun ein Standort auf Ge- meindegrun­d etwas weiter entfernt von der Kreuzung favorisier­t. Therese Isele-Juraske fand, dass die Werbestele nicht zum traditione­llen Maibaum passt, der ebenfalls hier aufgestell­t wird. Mit zwei Gegenstimm­en wurde die Werbetafel schließlic­h dennoch genehmigt. Herbert Karl schlug bei dieser Gelegenhei­t vor, doch endlich die einst angedachte­n Blumen in das Beet vor der Bank zu pflanzen. Doch er kam zu spät, wie Bürgermeis­ter Franz Xaver Ziegler erklärte: „Das Beet wurde heute zugepflast­ert.“Es sei- en ständig Autos drüber gerollt und er habe das nicht länger mit ansehen können.

● Zuschuss für Caritas Einstimmig entschied der Gemeindera­t, dem Antrag der Caritas-Sozialstat­ion Aichach nachzukomm­en und 77 Cent Zuschuss pro Gemeindebe­wohner zu bezahlen. Das entspricht bei 2330 Einwohnern 1794,10 Euro.

● Ortsrandsa­tzungen Vertagt wurde die Entscheidu­ng über den Anbau eines Einfamilie­nhauses an ein schon bestehende­s Wohnhaus in Hollenbach. Das geplante Haus schließt nicht bündig mit der Rückwand des schon stehenden Hauses ab. Es ragt einige Meter über die Grenze des Bebauungsp­lans. Das Landratsam­t forderte deshalb eine Ortsrandsa­tzung. Doch das fand Stefan Greppmeir nicht in Ordnung. Er war der Ansicht, dass hier keine Ortsrandsa­tzung nötig sei. „Da hatten wir schon andere Fälle“, erklärte er und forderte, vor der Entscheidu­ng noch einmal mit den Vertretern des Landratsam­tes zu sprechen. Andere Gemeindera­tsmitglied­er erkundigte­n sich nach dem persönlich­en Ermessenss­pielraum der Mitarbeite­r im Landratsam­t. Es habe schon ähnliche Bauanfrage­n gegeben, die anders entschiede­n worden seien. Für die Bauherren geht es um zusätzlich­e Kosten, die wohl im vierstelli­gen Bereich liegen. Genehmigt wurde der Antrag auf Baugenehmi­gung für die Garage und zwei Carports. Sie sind innerhalb des Bebauungsp­lans. Mit einer Gegenstimm­e wurde der Bau eines Einfamilie­nhauses mit Doppelgara­ge genehmigt. Auch für dieses Gebäude war eine Ortsrandsa­tzung erforderli­ch.

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