18 Jähriger bricht in Schlafzimmer der Eltern ein
Er stiehlt 1500 Euro aus der Geldkassette. Das war nicht der erste Diebstahl. Jugendgerichtshilfe und Richterin sehen dennoch eine positive Entwicklung. Welcher Schritt von Vater und Mutter den jungen Mann offenbar verändert hat
Aichach 1500 Euro hat ein 18-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Anfang April aus der Geldkassette seiner Eltern gestohlen. Um an die zu kommen, war er ins verschlossene Schlafzimmer eingebrochen. Und das nur wenige Wochen, nachdem er vom Jugendgericht am Amtsgericht Aichach zu einem Dauerarrest verurteilt worden war. Unter anderem wegen des Diebstahls musste sich der 18-Jährige diesmal vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Dem lagen einige positive Berichte über den Angeklagten vor.
Während der vergangenen zwei Jahre schien der 18-Jährige eine schwierige Zeit durchzumachen. Er stand mehrmals wegen Diebstahl vor Gericht und war zuletzt heuer im Februar wegen einer Falschaussage zu einem zweiwöchigen Dauerarrest, Sozialstunden und einer Betreuungsweisung verurteilt worden.
Der Arrest scheint ihn schwer beeindruckt zu haben. Vorher hatte er aber noch einmal ordentlich über die Stränge geschlagen. Zuerst schnappte der Angeklagte, der keinen Führerschein hat, sich Anfang März das Auto seines Vaters und machte eine Spritztour zu einem Jugendzentrum. „Um ein bisschen Spaß zu haben“, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Einen Monat später brach er mithilfe eines Inbusschlüssels ins Schlafzimmer der Eltern ein und stahl die 1500 Euro aus der Geldkassette. Das Geld hat er inzwischen zurückgegeben.
Vor Gericht beteuerte der 18-Jährige, dass er sich geändert habe. Das war auch aus den verschiedenen Berichten, die Eva Maria Grosse, Vorsitzende des Jugendschöffengerichts verlas, herauszuhören. Knackpunkt war dabei offenbar, dass die Eltern den Angeklagten nach dem Diebstahl vor die Tür gesetzt hatten. Das sowie der Arrest scheinen den Jugendlichen aufgerüttelt zu haben.
Es sei am Anfang schwierig gewesen, mit ihm in Kontakt zu kommen, hieß es im Bericht des Betreuungshelfers. „Er machte in Gesprächen eher den Eindruck, sich durchmogeln zu wollen.“Nachdem er von den Eltern vor die Tür gesetzt worden war, stellte der Betreuungshelfer eine „weitreichende Veränderung“bei dem 18-Jährigen fest.
Von einer „deutlichen Verbesserung“sprach auch Wolfgang Nuspl von der Jugendgerichtshilfe. „Ich sehe eine deutliche Verbesserung hinsichtlich seiner Einstellung.“Der Angeklagte zeige sich einsichtig und stehe für das gerade, was er gemacht habe. Nuspls Fazit: „Er kann, wenn er will. Er hat nur lange nicht gewollt.“
Das Geständnis und die Einsicht des 18-Jährigen hielt ihm Staatsanwalt Stephen Soßna zugute. Gegen den Angeklagten sprach aus seiner Sicht die hohe Rückfallgeschwindigkeit sowie die hohe Geldsumme bei dem Diebstahl. „Sie sind ganz kurz davor, dass Sie beim nächsten Mal mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen haben“, sagte er zu dem Angeklagten. Um seine positive Entwicklung nicht zu beeinträchtigten, sprach Soßna sich für eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro sowie die Fortsetzung der Betreuungsweisung um drei Monate aus.
Dem schloss sich das Jugendschöffengericht an, das den 18-Jährigen wegen Fahrens ohne Führerschein und Diebstahl verurteilte. Die Vorsitzende zu dem Angeklagten: „Das Beste, was Ihnen passiert ist, ist, dass Ihre Eltern sie vor die Tür gesetzt haben.“Dem stimmte der 18-Jährige zu. Er nahm das Urteil an.