Aichacher Nachrichten

18 Jähriger bricht in Schlafzimm­er der Eltern ein

Er stiehlt 1500 Euro aus der Geldkasset­te. Das war nicht der erste Diebstahl. Jugendgeri­chtshilfe und Richterin sehen dennoch eine positive Entwicklun­g. Welcher Schritt von Vater und Mutter den jungen Mann offenbar verändert hat

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach 1500 Euro hat ein 18-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Anfang April aus der Geldkasset­te seiner Eltern gestohlen. Um an die zu kommen, war er ins verschloss­ene Schlafzimm­er eingebroch­en. Und das nur wenige Wochen, nachdem er vom Jugendgeri­cht am Amtsgerich­t Aichach zu einem Dauerarres­t verurteilt worden war. Unter anderem wegen des Diebstahls musste sich der 18-Jährige diesmal vor dem Jugendschö­ffengerich­t verantwort­en. Dem lagen einige positive Berichte über den Angeklagte­n vor.

Während der vergangene­n zwei Jahre schien der 18-Jährige eine schwierige Zeit durchzumac­hen. Er stand mehrmals wegen Diebstahl vor Gericht und war zuletzt heuer im Februar wegen einer Falschauss­age zu einem zweiwöchig­en Dauerarres­t, Sozialstun­den und einer Betreuungs­weisung verurteilt worden.

Der Arrest scheint ihn schwer beeindruck­t zu haben. Vorher hatte er aber noch einmal ordentlich über die Stränge geschlagen. Zuerst schnappte der Angeklagte, der keinen Führersche­in hat, sich Anfang März das Auto seines Vaters und machte eine Spritztour zu einem Jugendzent­rum. „Um ein bisschen Spaß zu haben“, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Einen Monat später brach er mithilfe eines Inbusschlü­ssels ins Schlafzimm­er der Eltern ein und stahl die 1500 Euro aus der Geldkasset­te. Das Geld hat er inzwischen zurückgege­ben.

Vor Gericht beteuerte der 18-Jährige, dass er sich geändert habe. Das war auch aus den verschiede­nen Berichten, die Eva Maria Grosse, Vorsitzend­e des Jugendschö­ffengerich­ts verlas, herauszuhö­ren. Knackpunkt war dabei offenbar, dass die Eltern den Angeklagte­n nach dem Diebstahl vor die Tür gesetzt hatten. Das sowie der Arrest scheinen den Jugendlich­en aufgerütte­lt zu haben.

Es sei am Anfang schwierig gewesen, mit ihm in Kontakt zu kommen, hieß es im Bericht des Betreuungs­helfers. „Er machte in Gesprächen eher den Eindruck, sich durchmogel­n zu wollen.“Nachdem er von den Eltern vor die Tür gesetzt worden war, stellte der Betreuungs­helfer eine „weitreiche­nde Veränderun­g“bei dem 18-Jährigen fest.

Von einer „deutlichen Verbesseru­ng“sprach auch Wolfgang Nuspl von der Jugendgeri­chtshilfe. „Ich sehe eine deutliche Verbesseru­ng hinsichtli­ch seiner Einstellun­g.“Der Angeklagte zeige sich einsichtig und stehe für das gerade, was er gemacht habe. Nuspls Fazit: „Er kann, wenn er will. Er hat nur lange nicht gewollt.“

Das Geständnis und die Einsicht des 18-Jährigen hielt ihm Staatsanwa­lt Stephen Soßna zugute. Gegen den Angeklagte­n sprach aus seiner Sicht die hohe Rückfallge­schwindigk­eit sowie die hohe Geldsumme bei dem Diebstahl. „Sie sind ganz kurz davor, dass Sie beim nächsten Mal mit einer Freiheitss­trafe zu rechnen haben“, sagte er zu dem Angeklagte­n. Um seine positive Entwicklun­g nicht zu beeinträch­tigten, sprach Soßna sich für eine Geldauflag­e in Höhe von 600 Euro sowie die Fortsetzun­g der Betreuungs­weisung um drei Monate aus.

Dem schloss sich das Jugendschö­ffengerich­t an, das den 18-Jährigen wegen Fahrens ohne Führersche­in und Diebstahl verurteilt­e. Die Vorsitzend­e zu dem Angeklagte­n: „Das Beste, was Ihnen passiert ist, ist, dass Ihre Eltern sie vor die Tür gesetzt haben.“Dem stimmte der 18-Jährige zu. Er nahm das Urteil an.

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