Brüssel klagt gegen Polen
Zwangspension von Richtern im Fokus
Brüssel Die EU-Kommission hat Polen wegen der umstrittenen Zwangspensionierung von Richtern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Die von der polnischen Regierung betriebene Reform des Obersten Gerichts verstoße gegen EU-Recht, erklärte die Kommission am Montag in Brüssel. Der EuGH könnte empfindliche Geldbußen gegen Warschau verhängen, wenn er der Kommission recht geben sollte.
Die nun eingereichte Klage bezieht sich auf ein im Juli in Kraft getretenes Gesetz, mit dem das Pensionsalter für Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre gesenkt
EU Kommission setzt auf einstweilige Anordnungen
wurde. Damit können 27 der 72 Richter zwangsweise in den Ruhestand geschickt werden. Kritiker sehen in den Zwangspensionierungen einen weiteren Versuch der rechtsnationalistischen Regierungspartei PiS von Ex-Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski, die polnische Justiz auf Linie zu bringen.
Das polnische Gesetz über das Oberste Gericht verstoße „gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit“und untergrabe zudem die „Unabsetzbarkeit von Richtern“, erklärte die EU-Kommission. Sie forderte das Gericht in Luxemburg auf, bis zu einem Urteil „einstweilige Anordnungen“gegen Polen zu erlassen. Damit solle am polnischen Obersten Gericht die Lage wiederhergestellt werden, die vor dem Erlass der umstrittenen neuen Gesetze am 3. April bestanden habe.
Die EU-Kommission hat beim EuGH zudem ein beschleunigtes Verfahren beantragt, um so bald wie möglich eine rechtskräftige Entscheidung zu erwirken. Die Klage beim EuGH ist die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren. Parallel läuft gegen Warschau wegen der Justizreformen ein Verfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag, das zumindest theoretisch bis zum Entzug von Stimmrechten auf EU-Ebene führen kann. Das Votum darüber muss allerdings einstimmig fallen. Das rechtskonservativ regierte Ungarn hat angekündigt, Strafmaßnahmen nicht mitzutragen.