Aichacher Nachrichten

Landwirt misshandel­t seine Rinder

Justiz Seinen Betrieb im Landkreis muss er aufgeben. Für besonders schweren Fall erhält er sogar einen Strafbefeh­l

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Aichach-Friedberg Die Rinder hatten zu wenig Futter und Wasser; und Kälber, die noch keine sechs Monate alt waren, waren unerlaubte­rweise angebunden – über Monate hinweg hat ein Landwirt aus dem nördlichen Landkreis gegen das Tierschutz­gesetz verstoßen. Das Veterinära­mt stellte bei Kontrollen im Betrieb immer wieder Mängel fest, auch im Bereich der Hygiene. Der Landwirt erhielt vom Landratsam­t mehrere Aufforderu­ngen, die Probleme zu beseitigen – kam ihnen aber nur zum Teil nach, wie Wolfgang Müller, Sprecher der Behörde, schildert. Bis ein Vorfall das Fass schließlic­h zum Überlaufen brachte.

Bei einem Bullen sei die Kette eingewachs­en gewesen. Müller zufolge hat der Landwirt sie gewaltsam entfernt und dem Tier damit eine größere Verletzung zugefügt. Der Fall wurde deshalb an die Staatsanwa­ltschaft übermittel­t. Der Landwirt erhielt im vergangene­n Dezember zudem einen Bescheid vom Landratsam­t: Dieser untersagte ihm fortan das Halten und Betreuen von Rindern. Die Behörde forderte folglich die Auflösung des Betriebs mit rund 20 Tieren. Der Landwirt erhielt eine Frist, innerhalb derer er hätte tätig werden müssen – andernfall­s drohte ihm ein Zwangsgeld. Als die Frist scheinbar ergebnislo­s verstriche­n war, erhielt er einen zweiten Bescheid. Die Höhe des Zwangsgeld­s war nun erhöht worden auf rund 21 000 Euro.

Gegen diesen zweiten Bescheid klagte der Landwirt. Der Fall wurde nun am Verwaltung­sgericht Augsburg verhandelt. Dort schilderte der Betroffene, dass er den Betrieb zwischenze­itlich an einen Bekannten übergeben habe. Für eine Betriebsau­fgabe reiche das aus, erklärt Stefan Eiblmeier, Pressespre­cher am Verwaltung­sgericht. Das Verfahren wurde folglich eingestell­t, das Zwangsgeld gegen den Landwirt nicht fällig.

Strafrecht­liche Konsequenz­en aber hat das Ganze schon für den Mann: Das Verfahren wegen der eingewachs­enen Kette ist inzwischen abgeschlos­sen, sagt Wolfgang Müller. Der Landwirt erhielt dafür einen Strafbefeh­l. (uj)

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