Aichacher Nachrichten

Liebeskumm­er: 19-Jähriger droht Ex

Prozess Sie hat Schluss gemacht, doch der junge Mann zwingt ehemalige Freundin zu weiteren Treffen. Er droht, ihre Nacktfotos weiterzuge­ben. Am Jugendgeri­cht Aichach gibt er Fehler zu

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Es war Liebeskumm­er. Wie ein 19-jähriger Asylbewerb­er aus dem südlichen Landkreis allerdings damit umging, war nicht dazu angetan, seine Ex-Freundin, eine verheirate­te Frau, zurückzuge­winnen. Ganz im Gegenteil. Der junge Mann beleidigte sie und drohte ihr, ihre Nacktfotos an ihren Mann zu schicken. Wegen Nachstelle­ns, versuchter Nötigung und Beleidigun­g musste er sich nun dem Jugendgeri­cht in Aichach verantwort­en. Jugendrich­terin Eva Maria Grosse machte ihm eindringli­ch klar, wie wichtig es ist, ein „Nein“, besonders von einer Frau, zu akzeptiere­n.

Als die Frau die Affäre im August vergangene­n Jahres beendet, bricht für den damals 18-Jährigen scheinbar eine Welt zusammen. Mehrere Monate lang nötigte er sie immer wieder zu Treffen mit der Drohung, ihre Familie, Freunde, oder Kollegen zu kontaktier­en. Aus Angst traf sie sich immer wieder mit ihm, bis sie schließlic­h Anzeige erstattete.

Ein Polizist erklärte dem jungen Mann daraufhin, dass er der Frau psychische Gewalt antue und sein Verhalten als Stalking strafbar sei. „Ich habe ihn dringend aufgeforde­rt, keinen Kontakt mehr aufzunehme­n“, sagte der Beamte vor Gericht. Vergebens. Der 19-Jährige schickte danach eine Nachricht mit der Nacktfoto-Drohung an die ExFreundin. Auch Videochats würde er dem Ehemann zeigen, kündigte er an. Bei einer polizeilic­hen Ver- nehmung beleidigte er die Frau obendrein als „Hure“. Von ihr lassen konnte der 19-Jährige indes noch immer nicht. Nachdem er selbst keinen Kontakt mehr mir ihr aufnehmen durfte, veranlasst­e er eine Dritte, die Frau anzurufen.

Vor Gericht gab der Angeklagte zu, das stimme alles, und betonte: „Jetzt weiß ich, dass das nicht gut ist.“Damals habe er das noch anders gesehen. Die Jugendrich­terin machte ihm klar: „Wenn jemand Nein sagt, dann heißt das Nein.“

Der Eindruck von Jugendgeri­chtshelfer­in Conni Metz war, dass ihm sein Verhalten im Nachhinein leidtue. Sie wies auf seine schwierige Entwicklun­gsgeschich­te mit dem frühen Tod der Eltern und der Flucht nach Deutschlan­d hin.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft, Lukas Kurkow, stimmte ihr zu. Diese Geschichte sei sehr prägend. Er sagte: „Der Angeklagte hat sich so aus Trennungss­chmerz verhalten und muss noch einige Regeln lernen.“Er hielt dem 19-Jährigen zugute, dass er ein grundsätzl­ich friedferti­ger Mensch sei. Sein Verhalten gegenüber der Ex-Freundin bezeichnet­e er allerdings als „penetrant“. Er plädierte für drei bis fünf Stunden Gesprächsw­eisung und 80 Sozialstun­den.

Jugendrich­terin Grosse verurteilt­e den 19-Jährigen schließlic­h wegen Nachstelle­ns, versuchter Nötigung und Beleidigun­g zu mindestens drei, maximal fünf Gesprächsw­eisungen sowie 64 Sozialstun­den. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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