Liebeskummer: 19-Jähriger droht Ex
Prozess Sie hat Schluss gemacht, doch der junge Mann zwingt ehemalige Freundin zu weiteren Treffen. Er droht, ihre Nacktfotos weiterzugeben. Am Jugendgericht Aichach gibt er Fehler zu
Aichach Es war Liebeskummer. Wie ein 19-jähriger Asylbewerber aus dem südlichen Landkreis allerdings damit umging, war nicht dazu angetan, seine Ex-Freundin, eine verheiratete Frau, zurückzugewinnen. Ganz im Gegenteil. Der junge Mann beleidigte sie und drohte ihr, ihre Nacktfotos an ihren Mann zu schicken. Wegen Nachstellens, versuchter Nötigung und Beleidigung musste er sich nun dem Jugendgericht in Aichach verantworten. Jugendrichterin Eva Maria Grosse machte ihm eindringlich klar, wie wichtig es ist, ein „Nein“, besonders von einer Frau, zu akzeptieren.
Als die Frau die Affäre im August vergangenen Jahres beendet, bricht für den damals 18-Jährigen scheinbar eine Welt zusammen. Mehrere Monate lang nötigte er sie immer wieder zu Treffen mit der Drohung, ihre Familie, Freunde, oder Kollegen zu kontaktieren. Aus Angst traf sie sich immer wieder mit ihm, bis sie schließlich Anzeige erstattete.
Ein Polizist erklärte dem jungen Mann daraufhin, dass er der Frau psychische Gewalt antue und sein Verhalten als Stalking strafbar sei. „Ich habe ihn dringend aufgefordert, keinen Kontakt mehr aufzunehmen“, sagte der Beamte vor Gericht. Vergebens. Der 19-Jährige schickte danach eine Nachricht mit der Nacktfoto-Drohung an die ExFreundin. Auch Videochats würde er dem Ehemann zeigen, kündigte er an. Bei einer polizeilichen Ver- nehmung beleidigte er die Frau obendrein als „Hure“. Von ihr lassen konnte der 19-Jährige indes noch immer nicht. Nachdem er selbst keinen Kontakt mehr mir ihr aufnehmen durfte, veranlasste er eine Dritte, die Frau anzurufen.
Vor Gericht gab der Angeklagte zu, das stimme alles, und betonte: „Jetzt weiß ich, dass das nicht gut ist.“Damals habe er das noch anders gesehen. Die Jugendrichterin machte ihm klar: „Wenn jemand Nein sagt, dann heißt das Nein.“
Der Eindruck von Jugendgerichtshelferin Conni Metz war, dass ihm sein Verhalten im Nachhinein leidtue. Sie wies auf seine schwierige Entwicklungsgeschichte mit dem frühen Tod der Eltern und der Flucht nach Deutschland hin.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Lukas Kurkow, stimmte ihr zu. Diese Geschichte sei sehr prägend. Er sagte: „Der Angeklagte hat sich so aus Trennungsschmerz verhalten und muss noch einige Regeln lernen.“Er hielt dem 19-Jährigen zugute, dass er ein grundsätzlich friedfertiger Mensch sei. Sein Verhalten gegenüber der Ex-Freundin bezeichnete er allerdings als „penetrant“. Er plädierte für drei bis fünf Stunden Gesprächsweisung und 80 Sozialstunden.
Jugendrichterin Grosse verurteilte den 19-Jährigen schließlich wegen Nachstellens, versuchter Nötigung und Beleidigung zu mindestens drei, maximal fünf Gesprächsweisungen sowie 64 Sozialstunden. Der Angeklagte nahm das Urteil an.