Aichacher Nachrichten

Frau schlägt Frau Weizenglas auf Kopf

Prozess 27-Jährige muss sich nach Vorfall auf dem Kühbacher Marktfest wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Aichacher Amtsgerich­t verantwort­en. Sie hat eine Erklärung parat

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Recht deftig ging es bei einer Auseinande­rsetzung zwischen zwei Frauen auf dem Kühbacher Marktfest im Juni zu. Eine 27-Jährige aus dem nördlichen Landkreis kippte gegen 22 Uhr einer 38-jährigen Besucherin den Inhalt eines Weizenglas­es über den Kopf. In der Fortsetzun­g zersplitte­rte das leere Glas auf dem Kopf der 38-Jährigen. Die 27-Jährige, die gestern wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t Aichach stand, sagte, die Kontrahent­in sei ihr wohl ins Weizenglas gelaufen..

Der Grund für die Diskussion zwischen den beiden Frauen, die sich bis dahin überhaupt nicht kannten, lag vier Wochen zurück. Auf dem Brauereife­st war die Schwester der Angeklagte­n mit der 38-jährigen Aichacheri­n aneinander­geraten und dabei hingefalle­n. Daran erinnerte sich die Angeklagte, als sie die 38-Jährige und ihren 34-jährigen Freund auf dem Marktfest sah.

Sie sei mit dem Weizenglas in der Hand hingegange­n, um den Freund auf diesen Vorfall anzusprech­en, sagte die 27-Jährige aus. Darauf reagierte die 38-Jährige scheinbar ungehalten. Sie beschimpft­e und beleidigte die Angeklagte. „Es sind Wörter gefallen“, gab die 38-Jährige zu. Welche das waren, daran könne sie sich aber nicht mehr erinnern. Der Freund bestätigte, beide Frauen seien laut geworden. Als die Angeklagte ihr Weizenglas nahm und, so der 34-Jährige, „gemütlich um den Tisch“ging, dachte sich das Pärchen nichts. „Ich habe gedacht, sie geht“, sagte die 38-Jährige. Stattdesse­n goss die Angeklagte ihr von hinten das Bier über den Kopf. Nach einer Schreck- sekunde reagierte die 38-Jährige und packte die 27-Jährige, die sich schon ein paar Schritte entfernt hatte, an den Haaren. Die Angeklagte erinnerte sich noch gut: „Sie hat mich beim Schopf gepackt und durch die Leute gezerrt“, und ergänzte, „es hat irre wehgetan“. Sie habe Panik gehabt. Deshalb habe sie mit den Armen herumgefuc­htelt. Dabei müsse ihr die 38-Jährige in das Weizenglas, das sie noch immer in der Hand hielt, gelaufen sein, vermutete die 27-Jährige.

Eine Aussage, bei der sich bei Amtsrichte­r Walter Hell „die Nackenhaar­e aufstellte­n“, wie er sagte. Wie soll es die 38-Jährige bei dieser Version schaffen, eine Platzwunde auf dem Kopf zu bekommen, wunderte sich der Richter. Die Platzwunde musste im Übrigen mit zwei Stichen genäht werden. Verteidige­r Clemens Sandmeier hingegen hatte seine Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit des Pärchens und deshalb zwei zusätzlich­e Zeugen mitgebrach­t. Eine Arbeitskol­legin der 27-Jährigen hatte das Ende des Streits beim Kühbacher Marktfest miterlebt. Während sich Sanitäter um seine verletzte Freundin kümmerten, habe der 34-Jährige die Angeklagte beschimpft. Ganz plötzlich sei er aber umgeschwen­kt und habe seiner Freundin die Schuld gegeben, sagte die Zeugin aus.

Für Staatsanwä­ltin Katharina Stoll waren die Aussagen des Paares glaubhaft. Sie hielt der Angeklagte­n zugute, dass sie alkoholisi­ert war und nicht vorbestraf­t ist. Stoll plädierte

Schwester der Angeklagte­n war mit der 38-Jährigen zuvor aneinander­geraten

Auf dem Kühbacher Marktfest kippte eine Frau einer anderen Besucherin den Inhalt eines Weizenglas­es über den Kopf. Symbolfoto: Alexander Kaya

Die Angeklagte muss nun 1500 Euro an das Rote Kreuz Aichach zahlen

wegen gefährlich­er Körperverl­etzung für eine zehnmonati­ge Bewährungs­strafe und eine Geldauflag­e von 1500 Euro. Dem schloss sich der Amtsrichte­r in seinem Urteil an. Hell rechnete der Angeklagte­n an, dass sie den Vorfall zutiefst bereute. Die 1500 Euro muss sie an das Rote Kreuz Aichach zahlen. Ihr Verteidige­r Sandmeier sah „allenfalls eine fahrlässig­e Körperverl­etzung“und hatte für eine Geldstrafe plädiert.

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