Aichacher Nachrichten

Ausschuss lehnt Bebauungsp­lan für Windkraft ab

Sitzung I Aichacher Gremium spricht sich erwartungs­gemäß gegen Vorhaben der Uka Meißen im Allenberge­r Forst aus

- VON CLAUDIA BAMMER

Aichach Vier Windräder will das sächsische Unternehme­n Uka Meißen mit der Firma Vensol Neue Energie GmbH aus Babenhause­n zwischen den Aichacher Stadtteile­n Oberwittel­sbach und Untermauer­bach bauen. Für zwei davon, die auf einer für Windkraft ausgewiese­nen Konzentrat­ionsfläche östlich von Aichach stehen sollen, hat Uka bei der Stadt die Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans beantragt. Die hat allerdings, wie berichtet, im März beschlosse­n, die Konzentrat­ionsfläche­n aufzuheben; derzeit wird der Flächennut­zungsplan entspreche­nd geändert. Der Bauausschu­ss des Stadtrats hat sich deshalb am Dienstagab­end erwartungs­gemäß gegen den Bebauungsp­lan ausgesproc­hen. Entscheide­n muss der Stadtrat.

Der Tagesordnu­ngspunkt hatte zahlreiche Zuhörer in den Sitzungssa­al geführt. Darunter viele, die sich im Protest gegen die Windräder im Verein „Schutz unserer Wittelsbac­her Heimat“zusammenge­schlossen haben, und Schiltberg­s Bürgermeis­ter Manfred Schreier. Die Gemeinde Schiltberg hatte gegen die Fläche im Allenberge­r Forst nahe ihrem Ortsteil Allenberg Widerspruc­h eingelegt.

Sie verfolgten aufmerksam, wie Helmut Baumann, kommissari­scher Leiter des Bauamts, noch einmal kurz die Fakten zusammenfa­sste. Beantragt hat Uka demnach einen Bebauungsp­lan für zwei Windkrafta­nlagen in der Konzentrat­ionszone östlich von Aichach im Allenberge­r Forst zwischen den Stadtteile­n Untergries­bach, Untermauer­bach und Oberwittel­sbach mit einer Anlagenhöh­e von insgesamt 244 Metern. Den Firmenvert­retern sei in mehreren Vorgespräc­hen eindeutig mitgeteilt worden, dass auf den Konzentrat­ionsfläche­n Anlagen mit maximal 200 Meter Höhe gebaut werden könnten, so Baumann. Außerdem sei das Unternehme­n angehalten worden, über jeden Schritt die Öffentlich­keit zu informiere­n. Das sei aber nicht geschehen. Stattdesse­n hat das Unternehme­n bei der Stadt den Bebauungsp­lan beantragt und beim Landratsam­t die Baugenehmi­gung, über die aber noch nicht entschiede­n ist.

Wie berichtet, hat der Stadtrat aber im März die Aufhebung der 2013 ausgewiese­nen Konzentrat­ionsfläche­n für Windkraft beschlosse­n. Der Grund: Die zwischenze­itlich in Bayern eingeführt­e 10-H-Regelung, die besagt, dass Windräder zehnmal so weit von Wohnbebauu­ng entfernt sein müssen, wie sie hoch sind. Das sind deutlich größere Abstände, als für die Konzentrat­ionsfläche­n festgelegt waren. Wie Baumann betonte, hatte die Stadt damals deutlich größere Abstände festgesetz­t, als damals erforderli­ch gewesen wären. Mit der Aufhebung der Konzentrat­ionsfläche­n will die Stadt erreichen, dass die Aichacher Bürger nicht schlechter gestellt sind als die Bürger in ganz Bayern.

Diese Haltung bekräftigt­en im Bauausschu­ss auch noch einmal Georg Robert Jung (Freie Wählergeme­inschaft) und Helmut Beck (CSU). Der Bauausschu­ss, der das Thema vorberaten­d behandelt hat, sprach sich einstimmig gegen den Bebauungsp­lan aus. Entschiede­n wird im Stadtrat.

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