Plakatregelung in dieser Form überzeugt nicht
Ansprechend sind sie ja, die Plakatständer am Straßenrand. Auf großen Postern wird für Konzerte und sonstige Veranstaltungen geworben. Die Plakatierungsregelung, über die lange in Augsburg gestritten wurde, hat jedoch eine große Schwachstelle und diese wird jetzt offenkundig. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Veranstalter der Augsburger Frühjahrsausstellung keine Werbung am Straßenrand betreiben darf. Es handelt sich schließlich um eine mehrtägige Veranstaltung, die selbst im äußerst schlecht gelaufenen Jahr 2018 noch 74 400 Besucher angezogen hat. Die afa gehört somit zu den populärsten Veranstaltungen im Jahreskalender der Stadt – seit vielen Jahren.
Sie soll es bleiben. Deshalb gibt es einen Neustart der afa im Jahr 2019 unter geänderten Voraussetzungen. Die Frühjahrsausstellung ist noch immer ein Wirtschaftsfaktor für die Region. Besucher und Aussteller bringen Geld nach Augsburg. Damit die afa dauerhaft diesen Anspruch erfüllen kann, hängt sehr viel vom Erfolg der „neuen afa“ab, wie sie die Veranstalter selbst nennen. Ein wirtschaftsfreundliches Zeichen der Stadt ist es dann aber nicht, den Veranstalter von einer flächendeckenden Werbung fernzuhalten. Dies ist ein großer Fehler.
Schwer nachvollziehbar ist deshalb, dass das städtische Wirtschaftsreferat unter Bürgermeisterin Eva Weber und die Stadtmarketing-Abteilung die Zuständigkeit an das Baureferat der Stadt weiterreichen. Man muss erwarten, dass gerade diese Stellen der Wirtschaftsförderung den Ball aufnehmen, den der Veranstalter der afa ins Spiel gebracht hat. Noch bleibt Zeit, das Anliegen der afa-Macher offensiv aufzunehmen und entsprechend zu handeln.