Stoppt Werner Böhm den Kläranlagenbau?
Justiz Verwaltungsgericht verhandelt über gemeinsames Projekt für Kühbach und Inchenhofen
Kühbach Mit inzwischen zwei Klagen beim Verwaltungsgericht (VG) Augsburg versucht Werner Böhm, den bereits begonnenen Bau der neuen Kläranlage der Gemeinden Kühbach und Inchenhofen zu verhindern (wir berichteten). Eine Klage richtet sich gegen die vom Marktgemeinderat abgelehnten Bürgerbegehren, die Böhm initiierte. Mit der zweiten Klage geht er gegen die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung vor. Sie wird am morgigen Donnerstag am VG in Augsburg verhandelt.
Bei der Sitzung des Zweckverbandes informierte Vorsitzender Johann Lotterschmid am Dienstag die Verbandsmitglieder über den Stand der Dinge inklusive Rückblick: Im Jahr 2015 beschlossen die Nachbarkommunen, gemeinsam eine Kläranlage zu bauen. Im April 2016 gründeten sie deshalb den Kläranlagenzweckverband Paar. Das Ingenieurbüro Mayr begann mit den Planungen. Und Werner Böhm begann, Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln, mit dem er den Neubau verhindern wollte. Böhm und seine Unterstützer forderten den Erhalt der beiden bestehenden Kläranlagen in Kühbach und Paar.
Für die zwei von ihm initiierten Bürgerbegehren bekam Böhm zwar jeweils genug Unterschriften zusammen. Er scheiterte aber beide Male am Kühbacher Gemeinderat. Der Rat lehnte die Bürgerbegehren wegen rechtlicher Mängel ab. Es kam deshalb zu keinem Bürgerentscheid. Gegen diese Ablehnung reichte Böhm Klage beim VG Augsburg ein. Diese Klage laufe noch immer, sagte Lotterschmid. Seine Meinung dazu: „Die Begründung der Klage ist sehr mager. Ich erwarte nicht, dass hier etwas rauskommt.“
Optimistisch ist der Bürgermeister auch, was die zweite Klage Böhms gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes anbelangt. Das VG hat die aufschiebende Wirkung, die Böhm ursprünglich erreichen wollte, bereits im Oktober abgelehnt, weshalb wenige Tage später der erste Spatenstich erfolgen konnte (wir berichteten). In diesem Zusammenhang habe ihm der Richter mitgeteilt, dass Böhm gar nicht klageberechtigt sei, so Lotterschmid. Er geht deshalb davon aus, wie er sagte, dass der Richter bei der Verhandlung am Donnerstag wieder das Gleiche sagen werde.
Zwar läuft inzwischen der Bau. Doch er hat sich wegen der Bürgerbegehren verzögert. Und es sind laut Lotterschmid dadurch Mehrkosten entstanden. Er schätzt sie auf rund 500 000 Euro. Wie ausführlich berichtet, hat der Zweckverband Paartal längst die Weichen für den Neubau gestellt. Mit Ausnahme eines Bauloses sind bereits alle Aufträge vergeben.