Nasenbeinbruch nach Aufwärtshaken
Prozess Monatelang provoziert ein Student aus Aichach Streit mit einem 20-Jährigen. Bei einem Discobesuch eskaliert die Situation. Jugendrichterin nennt das Vorgehen des Angeklagten „brutal“
Aichach „Brutal und penetrant“bezeichnete Jugendrichterin Eva-Maria Grosse das Vorgehen eines heute 20-jährigen Studenten aus Aichach. Er hatte vor gut einem Jahr einem heute 20-Jährigen aus dem südlichen Landkreis mit einem Aufwärtshaken das Nasenbein zertrümmert. Schon zwölf Monate vorher hatte der Angeklagte den anderen immer wieder im Streit provoziert. Dass ihm das alles inzwischen sehr leidtut, glaubte ihm die Jugendrichterin am Aichacher Amtsgericht. Von ihrem Grundsatz „Wer schlägt, der sitzt“wich Grosse trotzdem nur minimal ab.
Vor rund zwei Jahren traf der 20-Jährige aus dem südlichen Landkreis eine frühere Freundin in einer Diskothek und umarmte sie. Von da an gab es Ärger mit dem Angeklagten. Denn die junge Frau war die Freundin eines Freundes von ihm – und der habe ihn gebeten zu verhindern, dass sie angemacht werde, sagte der Angeklagte aus.
Damals kam es zu einer Schubserei und im Laufe der nächsten Monate immer wieder zu Streitereien. Als die beiden jungen Männer im Oktober vergangenen Jahres in einer Diskothek in Aichach aufeinandertrafen, brachte das das Fass offenbar zum Überlaufen. Zuerst schlug der Student seinem Kontrahenten mit der flachen Hand an den Hinterkopf. Als der andere sich umdrehte, bekam er einen Schlag ins Gesicht ab. Später sei es auf der Tanzfläche zu noch einer Schubserei gekommen, sagte der junge Mann aus dem südlichen Landkreis aus. „Ich dachte, damit sei es vorbei gewesen.“
Als er mit seinen Freunden gegen 4 Uhr morgens heimgehen wollte, folgte ihm der Angeklagte mit seinen Freunden und ging ihn an. Während der 20-Jährige versuchte, sich einen der Freunde, der seinen Kopf nach unten drückte, vom Leib zu halten, kam der Angeklagte von hinten heran. Er zog dem 20-Jährigen die Kapuze über den Kopf und brach ihm mit einem Aufwärtshaken das Nasenbein.
Rund eine Woche war der 20-Jährige im Krankenhaus, musste an der Nase operiert werden. Das Schlimmste seien die Schienen in der Nase gewesen, sagte er aus. Die musste er etwa eine Woche tragen. Außerdem musste er wegen seiner starken Schmerzen drei Wochen lang „sehr viele Schmerzmittel“nehmen. Die Nase ist heute noch leicht schief, der 20-Jährige geht seit dem Vorfall nicht mehr gerne weg.
Wolfgang Nuspl von der Jugendgerichtshilfe hatte in seinem Gespräch mit dem Angeklagten folgenden Eindruck gewonnen: „Es ist ihm selbst nicht ganz klar, was ihn da geritten hat.“
Einem von Nuspl vorgeschlagenen pädagogischen Gespräch im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs stand der Angeklagte offen gegenüber. Der 20-Jährige nahm die Entschuldigung des Angeklagten an, lehnte ein Gespräch jedoch mit der Begründung ab, dass er alles „einfach abhaken und seine Ruhe haben“wolle.
Staatsanwältin Julia Scholz rechnete dem Angeklagten an, dass sein Geständnis und die Reue nicht geheuchelt waren. Ausnahmsweise wollte sie deshalb von einem Arrest absehen. Sie plädierte für 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Dem schloss sich die Nebenklagevertreterin Petra Dittmer an. Auch Verteidiger Karl Würth sprach sich für Sozialstunden sowie die Zahlung von Schmerzensgeld aus.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte die Richterin den Angeklagten zu einem Freizeitarrest sowie 60 Sozialstunden. Eigentlich habe sie ihn zu einem Dauerarrest verurteilen wollen, sagte Grosse. Wegen der Punkte, die zu seinen Gunsten sprachen, entschied sie anders. Außerdem muss er 1000
Euro Schmerzensgeld zahlen.
Entschuldigung angenommen, Gespräch abgelehnt