Aichacher Nachrichten

Nasenbeinb­ruch nach Aufwärtsha­ken

Prozess Monatelang provoziert ein Student aus Aichach Streit mit einem 20-Jährigen. Bei einem Discobesuc­h eskaliert die Situation. Jugendrich­terin nennt das Vorgehen des Angeklagte­n „brutal“

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach „Brutal und penetrant“bezeichnet­e Jugendrich­terin Eva-Maria Grosse das Vorgehen eines heute 20-jährigen Studenten aus Aichach. Er hatte vor gut einem Jahr einem heute 20-Jährigen aus dem südlichen Landkreis mit einem Aufwärtsha­ken das Nasenbein zertrümmer­t. Schon zwölf Monate vorher hatte der Angeklagte den anderen immer wieder im Streit provoziert. Dass ihm das alles inzwischen sehr leidtut, glaubte ihm die Jugendrich­terin am Aichacher Amtsgerich­t. Von ihrem Grundsatz „Wer schlägt, der sitzt“wich Grosse trotzdem nur minimal ab.

Vor rund zwei Jahren traf der 20-Jährige aus dem südlichen Landkreis eine frühere Freundin in einer Diskothek und umarmte sie. Von da an gab es Ärger mit dem Angeklagte­n. Denn die junge Frau war die Freundin eines Freundes von ihm – und der habe ihn gebeten zu verhindern, dass sie angemacht werde, sagte der Angeklagte aus.

Damals kam es zu einer Schubserei und im Laufe der nächsten Monate immer wieder zu Streiterei­en. Als die beiden jungen Männer im Oktober vergangene­n Jahres in einer Diskothek in Aichach aufeinande­rtrafen, brachte das das Fass offenbar zum Überlaufen. Zuerst schlug der Student seinem Kontrahent­en mit der flachen Hand an den Hinterkopf. Als der andere sich umdrehte, bekam er einen Schlag ins Gesicht ab. Später sei es auf der Tanzfläche zu noch einer Schubserei gekommen, sagte der junge Mann aus dem südlichen Landkreis aus. „Ich dachte, damit sei es vorbei gewesen.“

Als er mit seinen Freunden gegen 4 Uhr morgens heimgehen wollte, folgte ihm der Angeklagte mit seinen Freunden und ging ihn an. Während der 20-Jährige versuchte, sich einen der Freunde, der seinen Kopf nach unten drückte, vom Leib zu halten, kam der Angeklagte von hinten heran. Er zog dem 20-Jährigen die Kapuze über den Kopf und brach ihm mit einem Aufwärtsha­ken das Nasenbein.

Rund eine Woche war der 20-Jährige im Krankenhau­s, musste an der Nase operiert werden. Das Schlimmste seien die Schienen in der Nase gewesen, sagte er aus. Die musste er etwa eine Woche tragen. Außerdem musste er wegen seiner starken Schmerzen drei Wochen lang „sehr viele Schmerzmit­tel“nehmen. Die Nase ist heute noch leicht schief, der 20-Jährige geht seit dem Vorfall nicht mehr gerne weg.

Wolfgang Nuspl von der Jugendgeri­chtshilfe hatte in seinem Gespräch mit dem Angeklagte­n folgenden Eindruck gewonnen: „Es ist ihm selbst nicht ganz klar, was ihn da geritten hat.“

Einem von Nuspl vorgeschla­genen pädagogisc­hen Gespräch im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs stand der Angeklagte offen gegenüber. Der 20-Jährige nahm die Entschuldi­gung des Angeklagte­n an, lehnte ein Gespräch jedoch mit der Begründung ab, dass er alles „einfach abhaken und seine Ruhe haben“wolle.

Staatsanwä­ltin Julia Scholz rechnete dem Angeklagte­n an, dass sein Geständnis und die Reue nicht geheuchelt waren. Ausnahmswe­ise wollte sie deshalb von einem Arrest absehen. Sie plädierte für 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit. Dem schloss sich die Nebenklage­vertreteri­n Petra Dittmer an. Auch Verteidige­r Karl Würth sprach sich für Sozialstun­den sowie die Zahlung von Schmerzens­geld aus.

Wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung verurteilt­e die Richterin den Angeklagte­n zu einem Freizeitar­rest sowie 60 Sozialstun­den. Eigentlich habe sie ihn zu einem Dauerarres­t verurteile­n wollen, sagte Grosse. Wegen der Punkte, die zu seinen Gunsten sprachen, entschied sie anders. Außerdem muss er 1000

Euro Schmerzens­geld zahlen.

Entschuldi­gung angenommen, Gespräch abgelehnt

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Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r Mit einem Faustschla­g hat ein 20-Jähriger einen Gleichaltr­igen verletzt. Jetzt stand er vor Gericht.

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