Gäste müssen nicht alles schlucken
Essen Unzufrieden im Restaurant? Ein Mann will in Gersthofen drei Zwiebelrostbraten nicht bezahlen. Seine Begründung: Sie waren nicht in Ordnung. Welche Rechte und Pflichten gibt
Landkreis Augsburg Weihnachten, Silvester, Neujahr und HeiligeDrei-Könige: Gutes Essen gehört dazu. Die Feiertage können aber auch anstrengend werden für Körper und Geist. Vor allem dann, wenn es nicht schmeckt. Dieser Ansicht war am Ersten Weihnachtsfeiertag ein Mann in einem Gersthofer Restaurant. Er beschwerte sich über drei Zwiebelrostbraten, die seine Familie bereits teilweise verzehrt hatte – sie waren seiner Meinung nach nicht in Ordnung. Er wollte deshalb das Essen für seine Familie nur zum Teil bezahlen. Der Gast wollte auch in Gegenwart der herbeigerufenen Polizei die Rechnung nicht begleichen. Die Folge war eine Anzeige wegen Zechbetrugs. Welche Rechte Gäste haben, weiß Frank-Ulrich John vom Hotel- und Gaststättenverband. Das Essen schmeckt nicht: Wann muss ich den Zwiebelrostbraten wie im aktuellen Fall reklamieren? Gibt es eine Grenze, bis wann die Beschwerde mitgeteilt werden muss? Frank-Ulrich John: Grundsätzlich so, dass ein Mangel bei einem bestellten Gericht beziehungsweise Getränk vom Gast „zeitnah“reklamiert werden muss. „Zeitnah“bedeutet, dass man nach den ersten zwei bis drei Bissen beziehungsweise Schlucken Bescheid geben muss. (Fast) alles aufessen und hinterher beschweren, dass es nicht geschmeckt, geht nicht. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Welche Möglichkeiten hat ein Gast, wenn es ihm nicht schmeckt, der Koch aber das Gegenteil behauptet? John: Liegt kein objektiv feststellba- rer Mangel am Essen vor, und es handelt sich um eine reine Geschmacksfrage, dann muss der Gast die Rechnung für das bestellte und bereits teilweise verzehrte Gericht begleichen. Sollte also beispielsweise der bestellte Weißwein einfach nur zu trocken sein oder zu sauer erscheinen, muss er dennoch bezahlt werden. Das servierte Essen ist kalt oder das Fleisch nicht wie bestellt gebraten: Was kann ich als Gast machen? Welche handwerklichen Fehler kann ich ankreiden?
John: Wenn ein objektiv feststellbarer Mangel am Essen vorliegt, zum Beispiel das Essen angebrannt oder kalt ist beziehungsweise aus einem anderen Grund ungenießbar wäre oder das Steak durchgebraten statt wie bestellt „medium“serviert wird, kann ich als Gast den Mangel reklamieren – jedoch eben zeitnah. Dann hat der Gast ein Recht darauf, entweder den Gastwirt nachbessern zu lassen – das heißt, ein neues, mangelfreies Gericht zu servieren, oder für das Essen nicht bezahlen zu müssen. Beim ersten Bissen wird klar: Der Koch hat sich mit dem Salz vertan. Was tun?
John: Hier sollte der Gast gleich nach dem ersten Bissen das versalzene Gericht reklamieren und den Gastwirt nachbessern lassen. Mit dem letzten Bissen taucht etwas im Essen auf, das dort nichts verloren hat – ich bin auf der ganzen Linie enttäuscht. Kann ich jetzt einfach aufstehen, ohne zu bezahlen?
John: Wenn im Gericht etwas auftaucht, das dort nichts verloren hat oder etwas unappetitlich ist, beispielsweise das sprichwörtliche Haar in der Suppe, dann kann sich der Gast entscheiden: Er kann Preisminderung verlangen oder die Suppe ohne Bezahlung zurückgehen lassen. In schlimmeren Fällen, zum Beispiel wenn etwas im Salat verdorben wäre, muss der Gast den Salat nicht bezahlen und er darf alles andere wieder abbestellen. Er muss lediglich das zahlen, was er vorher schon gegessen und getrunken hat. Im Restaurant geht es rund, niemand bringt die Rechnung. Wie oft muss ich eigentlich das Personal darauf aufmerksam machen? Darf ich nach dem dritten Hinweis gehen? John: Das stimmt nur teilweise. Wenn es nach dem Essen länger dauert, müssen Gäste aber auch nicht unendlich viel Geduld beweisen. Wenn Sie innerhalb von 30 Minuten den Kellner dreimal vergeblich um die Rechnung gebeten haben, können sie gehen. Aber: Sie sind auch dann nicht vom Bezahlen entbunden – nur vom Warten vor Ort. Sie müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit der Wirt ihnen dann später die Rechnung per Post zuschicken kann.
Frank-Ulrich John ist Geschäftsführer und Presseprecher beim bayerischen Hotel- und Gaststättenverband in München.