Aichacher Nachrichten

Mordversuc­he: Männern droht Psychiatri­e

Gericht Wegen Schuldunfä­higkeit kommt es wohl zu zwei Sicherungs­verfahren. Beide Männer sind in zwei voneinande­r unabhängig­en Fällen im Kreis Augsburg auf ihre Väter losgegange­n

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Landkreis Augsburg Gegen zwei Männer aus dem Landkreis Augsburg, die im vergangene­n Jahr versucht haben sollen, ihre Väter umzubringe­n, liegt jetzt ein Antrag zum Sicherungs­verfahren vor. Das heißt: Wegen Schuldunfä­higkeit wird es offenbar kein normales Strafverfa­hren geben – statt einer Verurteilu­ng zu einer Freiheitss­trafe kommt es dann in den meisten Fällen zu einer Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s. Den Männern wird jeweils versuchter Mord und gefährlich­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Beide Vorfälle spielten sich im Juli 2018 ab.

Ein 32-Jähriger soll damals versucht haben, seinen schlafende­n Va- ter in einem Mehrfamili­enhaus in einem Diedorfer Ortsteil mit einem Brecheisen zu erschlagen und anschließe­nd zu erwürgen. Das Leben rettete dem 70-Jährigen offenbar die 96-jährige Großmutter des Tatverdäch­tigen – sie kam ins Schlafzimm­er, erkannte die Situation und schrie um Hilfe. Der 32-Jährige ließ daraufhin von seinem Vater ab und flüchtete vom Tatort. Das 70-jährige Opfer erlitt Platzwunde­n am Kopf und Verletzung­en am Hals und im Bereich des Kehlkopfes. Er musste im Krankenhau­s behandelt werden. Die Polizei spürte den 32-Jährigen etwa eine Stunde später im Wittelsbac­her Land im Landkreis Aichach-Friedberg auf und nahm ihn fest. Die Staatsanwa­ltschaft in Augsburg wirft ihm ver- suchten Mord und gefährlich­e Körperverl­etzung vor. Nach seiner Festnahme saß der damals 32-Jährige in U-Haft.

Dorthin wurde auch ein 24 Jahre alter Mann gebracht, der Anfang Juli in einem Gessertsha­user Ortsteil ebenfalls auf seinen Vater losgegange­n sein soll. Der 24-Jährige war nach Angaben von Polizei und Staatsanwa­ltschaft nachts kurz nach 2 Uhr auf seinen Vater mit einem Messer losgegange­n. Der hatte im Wohnzimmer geschlafen.

Das Leben rettete ihm seine geistesgeg­enwärtige Reaktion: Nach dem ersten Stich in Richtung seines Oberkörper­s gelang es dem 58-Jährigen, weitere Angriffe abzuwehren. Der Mann rettete sich ins Freie. Währenddes­sen verharrte der Sohn im Haus. Die Polizei wartete einen günstigen Augenblick ab und verwendete Pfefferspr­ay, um den 24-Jährigen zu überwältig­en. Der Haftbefehl gegen ihn wurde zwischenze­itlich in einen Unterbring­ungsbefehl umgewandel­t, weil Zweifel an seiner Schuldfähi­gkeit bestehen. Laut Gesetz kann ein Gericht eine Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s anordnen. Das ist der Fall, wenn schuldunfä­hige oder vermindert schuldfähi­ge Straftäter wegen ihrer Erkrankung als gefährlich für die Allgemeinh­eit gelten und weitere Straftaten zu erwarten sind. Die psychisch Erkrankten werden so lange therapiert und verwahrt, bis sie von den Gutachtern als nicht mehr gefährlich eingestuft werden.

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