Mordversuche: Männern droht Psychiatrie
Gericht Wegen Schuldunfähigkeit kommt es wohl zu zwei Sicherungsverfahren. Beide Männer sind in zwei voneinander unabhängigen Fällen im Kreis Augsburg auf ihre Väter losgegangen
Landkreis Augsburg Gegen zwei Männer aus dem Landkreis Augsburg, die im vergangenen Jahr versucht haben sollen, ihre Väter umzubringen, liegt jetzt ein Antrag zum Sicherungsverfahren vor. Das heißt: Wegen Schuldunfähigkeit wird es offenbar kein normales Strafverfahren geben – statt einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe kommt es dann in den meisten Fällen zu einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Den Männern wird jeweils versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Beide Vorfälle spielten sich im Juli 2018 ab.
Ein 32-Jähriger soll damals versucht haben, seinen schlafenden Va- ter in einem Mehrfamilienhaus in einem Diedorfer Ortsteil mit einem Brecheisen zu erschlagen und anschließend zu erwürgen. Das Leben rettete dem 70-Jährigen offenbar die 96-jährige Großmutter des Tatverdächtigen – sie kam ins Schlafzimmer, erkannte die Situation und schrie um Hilfe. Der 32-Jährige ließ daraufhin von seinem Vater ab und flüchtete vom Tatort. Das 70-jährige Opfer erlitt Platzwunden am Kopf und Verletzungen am Hals und im Bereich des Kehlkopfes. Er musste im Krankenhaus behandelt werden. Die Polizei spürte den 32-Jährigen etwa eine Stunde später im Wittelsbacher Land im Landkreis Aichach-Friedberg auf und nahm ihn fest. Die Staatsanwaltschaft in Augsburg wirft ihm ver- suchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Nach seiner Festnahme saß der damals 32-Jährige in U-Haft.
Dorthin wurde auch ein 24 Jahre alter Mann gebracht, der Anfang Juli in einem Gessertshauser Ortsteil ebenfalls auf seinen Vater losgegangen sein soll. Der 24-Jährige war nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft nachts kurz nach 2 Uhr auf seinen Vater mit einem Messer losgegangen. Der hatte im Wohnzimmer geschlafen.
Das Leben rettete ihm seine geistesgegenwärtige Reaktion: Nach dem ersten Stich in Richtung seines Oberkörpers gelang es dem 58-Jährigen, weitere Angriffe abzuwehren. Der Mann rettete sich ins Freie. Währenddessen verharrte der Sohn im Haus. Die Polizei wartete einen günstigen Augenblick ab und verwendete Pfefferspray, um den 24-Jährigen zu überwältigen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde zwischenzeitlich in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt, weil Zweifel an seiner Schuldfähigkeit bestehen. Laut Gesetz kann ein Gericht eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen. Das ist der Fall, wenn schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Straftäter wegen ihrer Erkrankung als gefährlich für die Allgemeinheit gelten und weitere Straftaten zu erwarten sind. Die psychisch Erkrankten werden so lange therapiert und verwahrt, bis sie von den Gutachtern als nicht mehr gefährlich eingestuft werden.