Aichacher Nachrichten

Volksbegeh­ren schadet nicht besonders Kleinbauer­n

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Zu unserer Berichters­tattung über das Volksbegeh­ren „Rettet die Bienen“, unter anderem „Sticheleie­n zum Start des Volksbegeh­rens“in der Freitagaus­gabe:

In der dankenswer­t großzügige­n Berichters­tattung Ihrer Zeitung über die Debatte zum Volksbegeh­ren wurde von bestimmter Seite immer wieder die Aussage getroffen, wonach die geforderte­n Maßnahmen besonders die Existenz der kleineren Bauern gefährden würde. Nach meinem Eindruck trifft diese Aussage nicht zu, sie ist auf der Basis falscher Annahmen entstanden. Es trifft zu, dass in den zirka 15 Änderungsa­rtikeln im bayerische­n Naturschut­zgesetz Maßnahmen gefordert werden, welche mehr oder weniger in die Bewirtscha­ftungsauto­nomie eingreifen. Trotz gegenteili­ger Behauptung können und werden alle damit verbundene­n Bewirtscha­ftungsersc­hwernisse finanziell aus Förderprog­rammen ausgeglich­en. Dies trifft auf alle Betriebsgr­ößen zu. Zum Beispiel müsste sich ein Landwirt mit 30 Hektar Wiesen verpflicht­en, 10 Prozent (3 Hektar) seiner Wiesen erst nach dem 15. Juni zu mähen und ein Landwirt mit 5 Hektar Wiesen 0,5 Hektar.

Im Blick nach vorne kann die Aufregung der Gegner schon wieder abgebaut werden. Nach dem Erfolg des Volksbegeh­rens – wovon ich ausgehe – wird die bayerische Regierung einen Alternativ­entwurf vorbereite­n und im Volksentsc­heid zur Abstimmung stellen: Umweltmini­ster Glauber ist dabei, eine Arbeitsgru­ppe zur Ausarbeitu­ng zusammenzu­stellen. Bauernvert­reter sitzen dabei gut platziert mit am Tisch. Ich bin mir sicher, dass nach dem Volksentsc­heid ein großer gemeinsame­r Schritt zur Sicherung der Biodiversi­tät geleistet worden ist. Die durch das Volksbegeh­ren initiierte breite gesellscha­ftliche Debatte gibt dem endgültige­n Gesetzeste­xt einen stabilen demokratis­chen Hintergrun­d.

Stephan Kreppold, Aichach-Wilpersber­g

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