Aichacher Nachrichten

Viehhändle­r fälscht Papiere für Export

Gericht Mann führt Geschäftsp­artner hinters Licht: Er fertigt Fantasiesc­hriftstück­e für Zuchtrinde­r an und kopiert dann sogar Stempel und Unterschri­ft des Hauptzolla­mts Augsburg. Für über 150 Tiere ist an der deutschen Grenze Schluss

- VON MAXIMILIAN CZYSZ Symbolfoto: Friedrich Wiedenmann

Landkreis Augsburg Seit einigen Jahren will die türkische Regierung ihre Rinderbest­ände vergrößern. Um die Pläne zu beschleuni­gen, fließen Subvention­en – der rege Handel bedeutet ein einträglic­hes Geschäft für Exporteure aus der EU. Daran teilhaben wollte auch ein Viehhändle­r aus dem Landkreis Augsburg und griff zu illegalen Mitteln.

Statt für offizielle Zuchttierb­escheinigu­ngen zu bezahlen, stellte er die Dokumente selbst aus. Aus den Zuchtrinde­rn wurden so formal günstigere Schlachtti­ere. Deshalb musste sich der Viehhändle­r nun unter anderem wegen Betrugs vor dem Schöffenge­richt am Amtsgerich­t Augsburg verantwort­en. Ein frühes Geständnis nach einem sogenannte­n Rechtsgesp­räch bewahrt ihn womöglich vor Gefängnis: Der Mann wurde zu einer zweijährig­en Freiheitss­trafe verurteilt – das ist die höchste Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Er muss außerdem eine Geldauflag­e in Höhe von 50 000 Euro begleichen. Ein Teil davon geht an den Tierschutz. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräf­tig.

Auf die Schliche kam die Polizei dem Viehhändle­r durch zwei Anzeigen: Unter anderem waren die falschen Papiere in einer Quarantäne­station in Sachsen aufgefalle­n. Gedacht waren sie für den Großteil der 199 weiblichen Zuchtrinde­r, die der Viehhändle­r für rund 190 000 Euro an eine Kölner Gesellscha­ft verkauft hatte. Laut Vertrag sollte er die Tiere liefern und alle erforderli­chen Unterlagen im Original aushändige­n: In der Regel sind das das Stammdaten­blatt, der Rinderpass, die Zuchtbesch­einigung und die Herkunftsb­escheinigu­ng. Doch die Papiere hatte er nicht. Als er die Rinder direkt bei den Züchtern angekauft hatte, verzichtet­e er nämlich auf die Bescheinig­ungen und sparte sich damit die anfallende­n Kosten von 150 Euro pro Tier. Seine Fantasiesc­hriftstück­e fertigte er so an: Zunächst ließ sich der Angeklagte von einem Mitarbeite­r des Zuchtverba­ndes Miesbach Ausdrucke von Stammschei­nen aus der Datenbank des Landeskura­toriums der Erzeugerri­nge für tierische Veredelung in Bayern mit den Zuchtbuchd­aten der Tiere geben. Anschließe­nd kopierte er den sogenannte­n EDV-Stammschei­n auf ocker- und rosafarben­es Papier, das auf der Vorderseit­e mit dem Vermerk „zur Zucht bestimmt“sowie mit einem Logo „Deutsches Fleckvieh“versehen war. Die Rückseite glich der einer echten Zuchtbesch­einigung. Dann legte er die Fälschung im Hauptzolla­mt vor – dort ließ er sich die Stammschei­nausdrucke und seine Fantasiesc­hriftstück­e beglaubige­n, was Staatsanwa­lt Markus Burkhard als „Frechheit“bezeichnet­e.

Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass mindestens 153 Dokumente hergestell­t wurden. Die Papiere legte der Viehhändle­r dann bei der Veterinärv­erwaltung Görlitz vor, um eine Exportbesc­heinigung zu bekommen. Doch der Plan ging nicht auf.

Ende November 2016 wurde das zuständige Veterinära­mt Görlitz darüber informiert, dass die Tiere aus dem Augsburger Land gefälschte Zuchtbesch­einigungen hätten. Der Export in die Türkei wurde gestoppt. 162 Tiere wurden zurück nach Schwaben gebracht, sieben starben in der Quarantäne­station. An den Bosporus reisten tatsächlic­h nur 30 Rinder, für die gültige Papiere vorlagen. Am Ende ergab sich laut Staatsanwa­ltschaft ein Schaden von rund 170 000 Euro.

In einem weiteren Fall ging es um 53 Zuchtrinde­r für die Türkei. Wieder gab es keine erforderli­chen Begleitpap­iere. Und wieder fertigte der Mann seine Fantasiesc­hriftstück­e an. Diesmal mit einem kleinen Unterschie­d: Weil es keine Beglaubigu­ng mehr vom Hauptzolla­mt gab, kopierte er Stempel und Unterschri­ft, was ihm auch den Vorwurf der Urkundenfä­lschung einbrachte. Im Raum stand ein Schaden von etwa 50 000 Euro. Die betroffene Firma aus Österreich ruderte am Ende zurück – es sei kein Geld geflossen. Weil der Viehhändle­r zu Beginn des Prozesses, für den ursprüngli­ch drei Tage angesetzt waren – reinen Tisch gemacht hatte und niemand auf seinen Schäden sitzen geblieben war, kam es zu einer sogenannte­n Verständig­ung.

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Bei Zuchtviehm­ärkten und Tierschaue­n geht es um Medaillen und Ehre, aber auch um viel Geld. Ein Viehhändle­r aus dem Augsburger Land geriet jetzt bei seinen Geschäften mit Zuchtrinde­rn mit dem Gesetz in Konflikt.

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