Viehhändler fälscht Papiere für Export
Gericht Mann führt Geschäftspartner hinters Licht: Er fertigt Fantasieschriftstücke für Zuchtrinder an und kopiert dann sogar Stempel und Unterschrift des Hauptzollamts Augsburg. Für über 150 Tiere ist an der deutschen Grenze Schluss
Landkreis Augsburg Seit einigen Jahren will die türkische Regierung ihre Rinderbestände vergrößern. Um die Pläne zu beschleunigen, fließen Subventionen – der rege Handel bedeutet ein einträgliches Geschäft für Exporteure aus der EU. Daran teilhaben wollte auch ein Viehhändler aus dem Landkreis Augsburg und griff zu illegalen Mitteln.
Statt für offizielle Zuchttierbescheinigungen zu bezahlen, stellte er die Dokumente selbst aus. Aus den Zuchtrindern wurden so formal günstigere Schlachttiere. Deshalb musste sich der Viehhändler nun unter anderem wegen Betrugs vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Augsburg verantworten. Ein frühes Geständnis nach einem sogenannten Rechtsgespräch bewahrt ihn womöglich vor Gefängnis: Der Mann wurde zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt – das ist die höchste Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Er muss außerdem eine Geldauflage in Höhe von 50 000 Euro begleichen. Ein Teil davon geht an den Tierschutz. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Auf die Schliche kam die Polizei dem Viehhändler durch zwei Anzeigen: Unter anderem waren die falschen Papiere in einer Quarantänestation in Sachsen aufgefallen. Gedacht waren sie für den Großteil der 199 weiblichen Zuchtrinder, die der Viehhändler für rund 190 000 Euro an eine Kölner Gesellschaft verkauft hatte. Laut Vertrag sollte er die Tiere liefern und alle erforderlichen Unterlagen im Original aushändigen: In der Regel sind das das Stammdatenblatt, der Rinderpass, die Zuchtbescheinigung und die Herkunftsbescheinigung. Doch die Papiere hatte er nicht. Als er die Rinder direkt bei den Züchtern angekauft hatte, verzichtete er nämlich auf die Bescheinigungen und sparte sich damit die anfallenden Kosten von 150 Euro pro Tier. Seine Fantasieschriftstücke fertigte er so an: Zunächst ließ sich der Angeklagte von einem Mitarbeiter des Zuchtverbandes Miesbach Ausdrucke von Stammscheinen aus der Datenbank des Landeskuratoriums der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern mit den Zuchtbuchdaten der Tiere geben. Anschließend kopierte er den sogenannten EDV-Stammschein auf ocker- und rosafarbenes Papier, das auf der Vorderseite mit dem Vermerk „zur Zucht bestimmt“sowie mit einem Logo „Deutsches Fleckvieh“versehen war. Die Rückseite glich der einer echten Zuchtbescheinigung. Dann legte er die Fälschung im Hauptzollamt vor – dort ließ er sich die Stammscheinausdrucke und seine Fantasieschriftstücke beglaubigen, was Staatsanwalt Markus Burkhard als „Frechheit“bezeichnete.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass mindestens 153 Dokumente hergestellt wurden. Die Papiere legte der Viehhändler dann bei der Veterinärverwaltung Görlitz vor, um eine Exportbescheinigung zu bekommen. Doch der Plan ging nicht auf.
Ende November 2016 wurde das zuständige Veterinäramt Görlitz darüber informiert, dass die Tiere aus dem Augsburger Land gefälschte Zuchtbescheinigungen hätten. Der Export in die Türkei wurde gestoppt. 162 Tiere wurden zurück nach Schwaben gebracht, sieben starben in der Quarantänestation. An den Bosporus reisten tatsächlich nur 30 Rinder, für die gültige Papiere vorlagen. Am Ende ergab sich laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von rund 170 000 Euro.
In einem weiteren Fall ging es um 53 Zuchtrinder für die Türkei. Wieder gab es keine erforderlichen Begleitpapiere. Und wieder fertigte der Mann seine Fantasieschriftstücke an. Diesmal mit einem kleinen Unterschied: Weil es keine Beglaubigung mehr vom Hauptzollamt gab, kopierte er Stempel und Unterschrift, was ihm auch den Vorwurf der Urkundenfälschung einbrachte. Im Raum stand ein Schaden von etwa 50 000 Euro. Die betroffene Firma aus Österreich ruderte am Ende zurück – es sei kein Geld geflossen. Weil der Viehhändler zu Beginn des Prozesses, für den ursprünglich drei Tage angesetzt waren – reinen Tisch gemacht hatte und niemand auf seinen Schäden sitzen geblieben war, kam es zu einer sogenannten Verständigung.